# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1863_S333 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Bericht der sechsten ord. Synodalversammlung der norweg.-evang.-luth. Kirche. 333 Betrachtung des Wortes Gottes und als einen Feiertag, z. B. Apostelg. 20, 7., 1 Cor. 16, 2.; dann, daß er Offenb. 1, 9. des HErrn Tag genannt werde. Ueberdies habe der HErr seines Namens Gedächtniß dadurch an diesen Tag geknüpft, daß er an demselben von den Todten auferstanden sei, sich seinen Jüngern geoffenbaret und seinen heil. Geist ausgegossen habe. Deßhalb hätten eben auch die Apostel und ersten Christen diesen Tag des HErrn Tag genannt, weil er durch diese Thaten gleichsam auf denselben hingezeigt habe als auf einen Tag zur Betrachtung seines Wortes, und das sei er auch stets geblieben. Hierauf wurde geantwortet: das Moralgesetz ist ja das Gesetz, welches bei der Schöpfung in der Menschen Herzen geschrieben ist und für dasselbe finden wir einen Ausdruck in den 10 Geboten. Sind wir darin einig, daß das Moralgesetz keine Verpflichtung zu einem besonderen Tag enthält, weil nichts davon in der Menschen Herzen geschrieben ist, so kann es nichts helfen, wenn sich in der Schrift noch so viele Andeutungen finden, daß gleichwohl im Neuen Testament ein Tag gehalten worden ist. Der Sonntag hat allerdings heilige Erinnerungen, aber die haben Christi Todes- und Himmelfahrtstag auch, ohne daß deßhalb der Freitag oder Donnerstag zum wöchentlichen Zusammenkunftstag bestimmt worden sind; und ob auch der Sonntag die herrlichsten Erinnerungen hat, so liegt doch darin noch nicht die geringste Verpflichtung, ihn zu halten. Dies daraus beweisen zu wollen, daß Paulus zu Troas am Sonntag predigte (Apostelg. 20, 7.), wäre nicht besser, als wenn die Sabbatharier die Verpflichtung, den Samstag zu halten, daraus beweisen wollten, daß Christus öfter an Sabbathen, d. i. an Samstagen, in den Synagogen gepredigt hat. Da könnte man auch daraus, daß Christus vom Schiffe aus gepredigt hat, beweisen, daß auch wir vom Schiffe aus predigen müssen. Ueberhaupt können Exempel nichts beweisen, sie beleuchten nur, was bereits bewiesen ist; und dem, der die Heilighaltung des Sonntags zu einer göttlichen Ordnung machen will, liegt hier wirklich ob, uns einen bestimmten göttlichen Befehl hiefür zu zeigen. Daß die Heilighaltung des Sonntags in der Kirche so allgemein geworden, ist gewiß unter der Leitung der göttlichen Vorsehung geschehen, wie alles, was geschieht, aber dies enthält ja doch keine göttliche Verpflichtung für uns; überdies weist die Geschichte aus, daß gerade die ersten Christen sich durchaus nicht streng an einen gewissen Tag gebunden haben, sondern eben, um ihre Freiheit zu beweisen, sowohl am Samstag als am Sonntag von der Arbeit zur Kirche und von der Kirche zur Arbeit gingen. Nachdem diese Antwort gegeben war, beschloß man zu der Frage über den 1. Satz zurückzukehren, ob das 3. Gebot uns zu einem bestimmten Tag als Feiertag verpflichte. Um den Satz, der dies verneint, zu vertheidigen, wurde noch genauer entwickelt, was denn eigentlich das Moralgesetz sei, welches alle Menschen verpflichtet. Das sind nicht die 10 Gebote in der Form, in welcher sie der HErr auf dem Berg Sinai gesprochen hat, denn da leitet er sie ja mit den Worten ein: „Ich bin der HErr dein Gott, der dich aus