# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1863_S332 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 332 (Eingesandt von Prof. Crämer.) Bericht der sechsten ordentlichen Synodalversammlung der norwegisch=evangel.=lutherischen Kirche in Amerika, gehalten in der Kirche zu Rock River, Wisc., vom 10. bis 17. Juni 1863. (Fortsetzung.) Der Gegenstand, der die Synode am meisten beschäftigte, war: Die Lehre vom Sonntag. In den hierüber gepflogenen Verhandlungen, die wir auszüglich mittheilen, heißt es: „Auf der vorigen Synode hatte man nur den 1. Satz eines hierüber von Past. Ottesen ausgearbeiteten Referats besprechen können, von welchem allerdings die Mehrheit der Glieder der Synode erklärt hatte, daß sie darin klar seien; doch halte ein großer Theil die darin enthaltene Lehre noch nicht genau genug fassen können. Man begann daher auf dieser Synode mit der Verlesung des 1. Satzes: „„Wenn es im 3. Gebot heißt: Gedenke des Sabbathtages, daß du ihn heiligest, so liegt in dem Wort „Sabbathtag“ für uns Christen keine solche Hindeutung auf einen bestimmten Tag wie die, welche für die Juden darin lag, s. Col. 2, 16. Röm. 14, 5. 6. Gal. 4, 9. 10.““ — dann des ganzen betreffenden Referats und der darüber gepflogenen Verhandlungen der vorigen Synode, worauf der Vorsitzer fragte, ob jemand hinsichtlich dieses 1. Satzes das Wort begehre. Past. C. L. Clausen als einer von denen, die auf der vorigen Synode hierin unklar gewesen waren und deshalb gewünscht hatten, daß die Sache aufgeschoben würde, äußerte nun, daß er später, nach der Gelegenheit, die er gehabt, sich mit der Sache vertraut zu machen gesucht habe und glaube, daß er im Wesentlichen mit der Darstellung des Referats übereinstimme, namentlich mit dem, was der 1. Satz aussagt, daß das 3. Gebot uns Christen nicht verpflichte, einen bestimmten Feiertag zu halten, und daß die Heilighaltung des Sonntags im 3. Gebot uns nicht befohlen werde. Dagegen glaube er, daß der Verfasser des Referats in den folgenden Sätzen zu weit gehe, wenn er vom Sonntag als einer bloß menschlichen Einrichtung rede; er wolle daher noch nicht dem 1. Satz beistimmen, bevor die übrigen durchgenommen seien, da der Verfasser vielleicht mehr in denselben hineingelegt haben könnte, als er jetzt meine. Er meine nämlich, daß der Sonntag göttliche Giltigkeit habe in Folge von anderen Stellen der heil. Schrift, glaube aber, daß die Zeit, sich hierüber näher zu erklären, erst kommen werde bei der Handlung der folgenden Sätze. Da inzwischen viele es sehr wünschenswerth fanden, zu wissen, auf welche Stellen Past. Clausen hier hindeute, so wurde durch Abstimmung beschlossen, so weit von der Ordnung abzugehen, daß Pastor Clausen erst gefragt wurde, welche Stellen er meine, und er erklärte, daß er seine Meinung, der Sonntag sei eine göttliche Ordnung, aus vielen Stellen des Neuen Testaments und deren Verbindung herleite. Hierher gehörten die Stellen, aus denen wir sehen, daß die Apostel den Sonntag gebrauchten zur