# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1863_S326 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 326 Einige Bemerkungen über eine neue Apologie der Reformirten Kirche. uns damit, daß wir Lutheraner hierin an dem heiligen Apostel Paulus einen Mitschuldigen und Leidensgefährten haben. Wir reden hier von Bornirtheit, denn selbst gewöhnliche Nüchternheit müßte Hrn. K. zu der Ueberzeugung haben kommen lassen, daß eine für neutestamentliche Christen berechnete Form der mosaischen Gebote unmöglich z. B. die Worte behalten konnte: „Ich bin der HErr, dein Gott, der ich dich aus Egyptenland, aus dem Diensthause, geführt habe — Noch der Fremdling, der in deinen Thoren ist — Auf daß du lange lebest im Lande, das dir der HErr, dein Gott gibt." Ist nun die Auslassung oder neutestamentliche Umgestaltung dieser Worte, wie sie u. A. Paulus aus Antrieb des heiligen Geistes in Betreff der zuletzt angeführten Worte Ephes. 6, 2.3. vollzogen hat, keine „Verstümmelung und Verunstaltung des heiligen Gesetzes Gottes," so ist dies auch die Auslassung des Bilderverbotes nicht in einem für die Elementarschule berechneten Katechismus, da das Bilderverbot, man mag dagegen sophistisiren, wie man will, nichts ist, als eine zusätzliche Exemplification des ersten Gebotes, wie die Aufzählung aller der Personen und der Thiere, die nach dem dritten Gebot kein Werk thun und die man nach dem zehnten Gebot nicht begehren soll. Selbst Calvin gesteht, wie der Reformirte Dr. Schaff in seinem neuen Katechismus anführt, zu, daß das Bilderverbot kein absolutes sei, sondern daß darin die Bilder nur insofern verboten sind, als man damit gegen das erste Gebot sündigt, nehmlich Abgötterei mit denselben begeht. Calvin schreibt nehmlich in seiner Auslegung zu diesem Bilderverbot: „Es ist nicht so zu verstehen, als würde in diesen Worten jede Maler- und Bildhauerarbeit überhaupt verdammt; uns wird nur verboten, Bilder zu dem Zwecke zu machen, daß wir in ihnen Gott suchen oder verehren, oder, was dasselbe ist, sie zur Ehre Gottes verehren, oder sie, auf welche Art es auch sei, zum Aberglauben und zum Götzendienst mißbrauchen." Doch Hr. Lic. K. gibt in der angeführten Section noch einen zweiten Grund an, warum er nicht lutherisch, sondern Reformirt sein wolle, und dieser ist — risum teneatis, amici! — ein grammatischer Schnitzer, den die lutherische Kirche täglich in ihrem Gebete begehen soll! Weil sie nehmlich nicht „Unser Vater," sondern „Vater unser" sage; das sei aber erstlich „undeutsch" und zum andern „romanisirend!" Nun wollen wir zwar nicht für die lutherische Kirche in Anspruch nehmen, was Kaiser Sigismund sich vindicirte, der bekanntlich, als er auf dem Costnitzer Concilium den Solöcismus begangen hatte, "Schismam" zu sagen, deswegen erinnert, behauptete, da er Macht über alle Gesetze im Reich habe, müsse er auch Macht über die Grammatik haben. Nein, dergleichen Macht für die lutherische Kirche zu beanspruchen, wäre ja nicht blos romanisirend, sondern offenbar römisch. In diesen Verdacht aber sich zu setzen, ist, wie Hrn. Lic. Krummacher's geharnischter Artikel zeigt, für einen Lutheraner nicht wenig gefährlich. Jene Ausflucht dürfte aber auch gar nicht nöthig sein. Hoffentlich wird Hr. Lic. K. Jacob Grimm für einen Kenner der deutschen Sprache halten.*) So heißt es *) A. F. C. Vilmar sagt in der Vorrede zu seiner Deutschen Grammatik (2. Aufl. Marburg und Leipzig. 1841. S. IV.): „Daß wir von Jacob Grimm nur lernen, und