# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1863_S325 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Einige Bemerkungen über eine neue Apologie der Reformirten Kirche. 325 Zeichen, welche man im hebräischen Texte Exod. 20. dafür annimmt, stimmen mit den in Deut. 5. angewendeten nicht überein. Die Art der Zählung ist daher ganz offenbar ein archäologisches Adiaphoron. Als solches betrachtet denn auch dieselbe unsere Kirche. Sie läßt es daher geschehen, daß die Reformirte Kirche sie anders zählt, als sie selbst, ohne dies ersterer zu einer Ketzerei machen zu wollen; sie behält aber auch die überkommene, ohne sich daran zu kehren, daß ihr dies von der rabbinischen Weisheit der Herrn Calvinisten zu einem seelenverderblichen Irrthum gemacht werden soll. Sie behauptet aber hierin um so lieber ihre christliche Freiheit, ein je wichtigeres Vorbild sie hierin an den heiligen Aposteln hat, die ebenso nicht sowohl darauf bedacht sind, die rechte Zählung der Gebote festzustellen, als den rechten geistlichen Sinn derselben und die Freiheit des Christen vom Gesetz zu zeigen; denn bekanntlich befolgen die Apostel in christlicher Freiheit, wenn sie die Gebote anführen, nicht nur eine ganz andere Zählung und Ordnung für die Christen, als Moses für die Juden (vgl. Röm. 13, 9.), und zwar nach Christi eigenem Vorgang, der die Gebote ebenfalls ganz anders, als Moses, ordnet (Luc. 18, 20. Matth. 19, 18. 19.), sondern sie verändern auch den mosaischen Text und geben demselben eine neutestamentliche Form (Ephes. 6, 2. 3. vgl. Exod. 20, 12.); abgesehen davon, daß schon Moses selbst im Deuteronomium seinen Text nach dem Bedürfniß einer späteren Zeit umgestaltet hatte. Summa, der Unterschied, der in Betreff der Zählung der heiligen 10 Gebote und in Betreff der Textgestalt derselben für den katechetischen Zweck zwischen unserer und der Reformirten Kirche stattfindet, besteht darin: daß unsere Kirche hierbei neutestamentlich, christlich, die Reformirte hingegen alttestamentlich, jüdisch verfährt; daß unsere Kirche hierbei ihrer christlichen Freiheit gebraucht und, wie sie dieselbe für sich behauptet, auch andern läßt, während die Reformirte Kirche die Freiheit, die sie für sich in Anspruch nimmt, der lutherischen Kirche absprechen will, ohne auch nur die geschichtliche Richtigkeit ihrer Zählungsweise zur Evidenz bringen zu können. Unsere Zählungsweise „römischen Sauerteig" zu nennen, kann, scheint's, seinen Grund nur darin haben, daß der Hr. Licentiat den afrikanischen Kirchenvater Augustinus, der ja nach den Reformirten der Vater unserer Zählungsweise sein soll, für einen römischen Pabst hält.*) Welche gewaltige Gründe übrigens für die Augustinische Eintheilung der Gebote sprechen, das zu erörtern, sind natürlich weder gegenwärtige Randbemerkungen der Ort, noch ist die historische Richtigkeit derselben vor der Ambrosianischen und Hieronymianischen der eigentliche Status controversiae. Wenn aber unser Reformirter Apologet hier von „Verstümmelung und Verunstaltung des heiligen Gesetzes Gottes" redet, so können wir das, man verzeihe uns den Ausdruck, nur als eine calvinistische Bornirtheit entschuldigen, und trösten *) Daß übrigens schon vor Augustinus unsere Zählung in Brauch war, bezeugt Origenes, welcher nach Anführung des nach den Reformirten ersten und zweiten Gebotes hinzusetzt: „Haec omnia simul nonnulli putant esse unum mandatum," d. i. dieses alles zusammen halten Manche für Ein Gebot. Homil. 8. in Exod.