# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1863_S322 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 322 Einige Bemerkungen über eine neue Apologie der Reformirten Kirche. den." Hoffentlich wird Hr. K. nicht weniger wissen, daß es auch keine in unserer Kirche als rein anerkannte theologische Schrift gibt, in welcher dieser Grundsatz nicht in seinem ganzen Umfange anerkannt würde. Zwar hat es allerdings im vorigen Jahrhundert lutherische Theologen gegeben, welche, in falschem Eifer gegen die Laxheit des Pietismus im Punkte der öffentlichen kirchlichen Bekenntnisse, sich zu der Behauptung hinreißen ließen, den symbolischen Büchern unserer Kirche komme eine "mediata θεοπνευστία," eine mittelbare göttliche Eingebung zu; dies behaupteten u. A. die bekannten Orthodoxisten Samuel Schelwig und Johann Georg Neumann. Ersterer schreibt in seiner "Synopsis controversiarum sub pietatis prætextu motarum" u. A. Folgendes: „Können die symbolischen Bücher von Gott eingegebene genannt werden? — Weil die Frage von mittelbarer göttlicher Eingebung verstanden wird, so bejahen wir dieselbe." *) Diesen und ähnlichen Behauptungen ist aber, wie der Herr Licentiat wissen muß, sogleich von den andern Theologen unserer Kirche und zwar nicht nur von Spener und allen Pietisten, sondern selbst von den entschiedensten Gegnern derselben, z. B. von einem Val. E. Löscher,**) widersprochen worden. Und nicht nur dies: fort und fort haben alle unsere rechtgläubigen Theologen nicht angestanden, ohne Rückhalt zuzugestehen, daß nur der Lehrgehalt unserer symbolischen Schriften ewige Wahrheit sei, daß hingegen die Form derselben, die darin vorkommenden literarischen und historischen Bemerkungen und selbst ihre Art zu beweisen, Theil hat an der Unvollkommenheit, die allen menschlichen Werken anhängt, und daß daher die Verpflichtung auf die Symbole selbstverständlich nur eine Verpflichtung auf die in denselben enthaltene Lehre sei. So schreibt z. B. der geistvolle Johann Conrad Dannhauer, der bekanntlich so gewaltige polemische Schriften gegen die Reformirten geschrieben hat: „Mag es sein, daß solche (Symbole) nicht zur Festhaltung aller Umstände, Redeweisen, Beweisführungen, Anführungen verbindlich machen: so muß doch der Lehrgehalt (die Substanz der Lehre) festgehalten werden, so, wie er schriftlich niedergelegt ist, und nicht nur, insofern, als er dem Privaturtheil mit der Schrift übereinzustimmen scheinen mag; in welcher Weise man ja auch den Koran unterschreiben könnte." †) Was muß also wohl Hrn. K. dazu gebracht haben, unserer Kirche Symbololatrie zuzumessen? Ohne Zweifel nichts anderes, als weil *) "An libri symbolici dici possint θεόπνευστοι seu a Deo inspirati? Quandoquidem quæstio de θεοπνευστία mediata intelligitur, eandem affirmamus." L. c. Art. 5. q. 4. p. 60. S. Neumanni Theologia aphoristica. Wittenberg. 1710. S. 105. **) S. Unschuldige Nachr. Jahrg. 1707. S. 117. 118. †) "Esto, haec ejusmodi non obligent ad omnes in iis circumstantias, phrases, probationes, allegationes tenendas, ipsa tamen doctrinae substantia tenenda est, prout scripta, nec eatenus tantum, quatenus sacris literis privato judicio consonare videbitur; qua quidem ratione etiam Alcorano subscribi potest." Liber conscientiae apertus. Ed. 2. Tom. I, p. 258.