# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1863_S320 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 320 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. weniger als eine neue Autorität gewonnen worden ist. Wir theilen hier nur den Schluß des Artikels mit, welcher das Resultat der Untersuchungen enthält. Darin heißt es: „Hieraus folgt denn abermals 1) daß Cod. Sinait. aus mehr als Einem der alten Codd. geflossen ist, und zwar eben aus Vatic. und Alexandr. oder doch buchstäblichen Ab⸗ schriften derselben, da jene sich gewiß nicht in die Schreibfehler des Sinait. („quae miro vitio laborant“) getheilt haben dürften; daß mithin Sinait. einen erst von diesen ab⸗ hängigen, nicht selbstständigen, wohl aber eklektischen und dabei selbst schon mit innerer Kritik beschafften Grundtext bietet; demnächst aber 2) auch dieses, daß er zur Alexandrinischen Handschriftensippe gehört und insofern, wie auch die Formen dar⸗ thun, eine nur einseitige, besonders auch grammatische, Recension darstellt. Wohl er⸗ hält jene alexandr. Klasse durch ihn eine Verstärkung; aber es bleibt denn doch immer nur eine itio in partes, wobei für die einzelnen differirenden Lesarten durch einen nur für das Zeugniß seiner Verwandtschaft eintretenden neuen Zeugen kein Ausschlag gewonnen wird. Vielleicht ist hier auch der Ort, Etwas über den schon berührten Ausgang des Markusevan⸗ geliums zu sagen. Dieses schließt eben auch der Sinaiticus wie sein Doppelgänger, Va⸗ ticanus (welcher sammt ihm gleicherweise auch Joh. 5, 3 ἐκδεχ — 4 νοσήματι und dann 7, 53 — 8, 11 aus wohl einleuchtenden inneren Gründen, die hingegen für die spätere Ein⸗ schaltung an dieser Stelle ganz fehlen, ausläßt), mit dem philo⸗ wie theologisch bankrotten εφοβουντο γαρ und dem üblichen wogenden Kreuze ab. Das hat auch schon einzelnen Geistlichen, welche von dem neuesten „Funde“ hörten, Skrupel gemacht, da in dem so aus⸗ gefallenen Abschnitte außer anderem nicht nur das vollere Zeugniß dieses Evangeliums von der Auferstehung, sondern zugleich auch die Hauptgrundstelle von der durch den Glauben und die Taufe bedingten Seligkeit (Mk. 16, 16) mit fortfiele. Eine ganz unnöthige Be⸗ sorgniß! Die Haupt⸗Unzialhandschriften ACD etc. haben diese Schlußperikope des Markus („legitur pericopa illa in codicibus hodie superstitibus, unico B excepto, omnino omnibus,“ Griesbach, Comm. crit. P. II. p. 198); hat sie aber B (d. i. eben Vatican.) nicht, so erwächst dem durch den Hinzutritt seines Doppelgängers (Sin.) kein besonders erhöhtes Gewicht. Ja, es kommt depotenzirend ein Umstand hinzu, den wir oben vorläufig nur berühren konnten. Nach D. Tischendorf's eigener Bemerkung hat nämlich der Rekognoszent D, außer etlichen einzelnen, einmal auch 2 zusammenhängende Blätter, nämlich den Schluß des Markus und den Anfang des Lukas, ganz geschrieben. Das kann er, nach der oben gegebenen Erläuterung, nur als Rekognoszent gethan haben. Was liegt da aber näher, als daß eben der ihm aus irgend welchen Gründen (vergl. auch V. 17 folg.) anstößige Schlußtheil des Markus, den er aber, von A bereits geschrieben, nicht ganz weg⸗ radiren oder durchstreichen konnte, Veranlassung gab, lieber das ganze bis Luk. 1, 18 rei⸗ chende Blatt und in Kohärenz damit das wohl gar auch materiell angewachsene folgende Blatt umzuschreiben! (Bei den übrigen 5 einzelnen Blättern des N. T. wird man vielleicht ähnliche Gründe, sie umzuschreiben, noch auffinden können.) Es ist nur eine Korrektur en gros. Somit aber ist der Sinaiticus vielmehr ein Zeuge gegen den Abbruch des Evange⸗ liums mit εφοβουντο γαρ. Allem Vermuthen nach ist er von erster Hand dagegen ge⸗ wesen, und die jetzige Lücke nur ein subjektiver Nachtrag.“ Hessen. Die „Evangelischen Blätter“ aus dem Großherzogthum Hessen berichten aus guter Quelle, daß sich neuerdings die Standesherren des Landes gegenseitig förm⸗ lich das Versprechen gegeben haben sollen, künftig nur noch Predigtamts⸗Candidaten von ausgeprägt confessioneller Richtung zu präsentiren. (Stader Sonntagsbl.)