# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1863_S291 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Einige Bemerkungen über eine neue Apologie der Reformirten Kirche. 291 Chambersburg gesellt hat, finden wir vielfach von pelagianischem Sauerteige durchdrungen. Wollen wir aber auch noch die Praxis der meisten Lehrer der gegenwärtigen Ref. Kirche in Beurtheilung der Lehre derselben vom freien Willen in Anschlag bringen, so erscheinen diese Lehrer um kein Haar weniger pelagianisch, als die in das lutherische Ministerium eingedrungenen gröbsten Pelagianer oder Semipelagianer. Mag dem jedoch sein, wie ihm wolle, bei der Frage, ob Hrn. Krummacher's wider die ev.⸗luth. Kirche erhobene Anklage, daß die Lehre derselben „von einem römisch⸗katholischen Pelagianismus oder doch Semipelagianismus inficirt“ sei, Grund habe, kommt es gar nicht darauf an, was Viele oder Wenige, welche sich Lutheraner nennen, lehren, sondern darauf, was diejenigen, welche mit Recht Lutheraner heißen wollen, zu lehren haben. Die Lehre einer Kirche kann unmöglich nach der Lehre der von ihr Abgefallenen, ihrer Feinde und Zerstörer, wenngleich sie aus Interesse oder Gleichgültigkeit in ihrem Schooße verbleiben, bestimmt und beurtheilt werden. Was für eine Lehre einer Kirche zuzumessen sei, kann allein aus ihren öffentlichen Bekenntnissen und aus den Schriften derjenigen ihrer Theologen erwiesen werden, die von der ganzen betreffenden Kirche als treue Vertreter, Bewahrer, Ausleger und Vertheidiger ihrer in ihren Symbolen niedergelegten Lehre anerkannt sind; und selbst was die Schriften der letzteren betrifft, so erklärt unsere Kirche, daß zuletzt nur unsere Symbole „eine einhellige, gewisse, allgemeine Form der Lehre“ enthalten, „dazu sich unsere evangelischen Kirchen sämmtlich und insgemein bekennen, aus und nach welcher, weil“ (quia, nicht quatenus, wiefern) „sie aus Gottes Wort genommen, alle andere Schriften, wie fern (quatenus) sie zu probiren und anzunehmen, geurtheilet und reguliret sollen werden.“ Wenn nun, dieses vorausgesetzt, Hr. K. dennoch behauptet, daß die lutherische Kirche pelagianisirend „ein Entgegenkommenkönnen des in Sünden und Uebertretungen todten Sünders statuirt“ und nicht, „dem Menschen nichts als Sünde, Ohnmacht, Schuld und Fluch übrig lassend, der freien von allem Verdienst und aller Würdigkeit, von allem Sein, Können und Haben abstrahirenden, das leiseste Sehnen und Ahnen wirkenden Gnade die alleinige und volle Ehre gibt“ — dann muß Hr. K. die öffentlichen Bekenntnisse unserer Kirche entweder gar nicht, oder durch eine calvinisch geschwärzte Brille gelesen haben. Da Luther alle Symbole unserer Kirche bis auf die Concordienformel theils selbst verfaßt, theils ausdrücklich approbirt, ja beschworen hat, und Hr. Kr. Luthern für rein in der Lehre vom freien Willen und der Gnadenwahl achtet, so wird es nicht nöthig sein, auf die Stellen in jenen Symbolen hinzuweisen, welche dem Menschen alle Kraft im Geistlichen und alles Verdienst ab⸗ und der Gnade alles zusprechen. Es kann sich hier nur um unser Schlußsymbol, um die Concordienformel, handeln. Dieser aber auch nur den leisesten Hauch pelagianischen Sauerteigs zuschreiben zu wollen, kann nur die gröbste Unwissenheit oder der blindeste Fanatismus fähig sein. Selbst wer die Concordienformel nicht gelesen hat, aber ihre Geschichte