# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1863_S290 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 290 Einige Bemerkungen über eine neue Apologie der Reformirten Kirche. leider nicht zu leugnen, daß namentlich mit dem Pietismus eine durchaus pelagianische Theorie und Praxis in unsere Kirche wie eine Sündfluth eingedrungen ist. Schon Spener, der Vater des Pietismus, schreibt in seinen Katechismuspredigten (Frankfurt, 1689. 4. Seite 355.): „Es ist unmöglich, daß die Auserwählten beharrlich verführt werden, Matth. 24, 24. Indessen ist die Wahl nicht Ursach, daß solche Leute in der Gnade beständig bleiben, sondern weil sie beständig bleiben werden, hat gemacht, daß sie der HErr erwählet hat.“ Auf dieser offenbar pelagianischen Grundlage von der Gnadenwahl hat sich denn die ganze pietistische „Gnadenordnungs“-Lehre mit ihrem gesetztreiberischen, zu seelenverderblichem Eigenwirken führenden Hantiren an den Seelen erbaut; bis endlich der Rationalismus gekommen ist und dem Faß den Boden endlich gar ausgestoßen und das Christenthum in eine bloße heidnische Tugendlehre verwandelt hat. Auch die neuere s. g. gläubige Theologie innerhalb der lutherischen Kirche, wir dürfen es nicht verhehlen, ist in diesem Puncte meistentheils nicht weiter, als bis zum Pietismus des vorigen Jahrhunderts, zurückgegangen. Wenn u. A. Prof. Dr. Kahnis noch in seiner besseren Zeit schrieb: „Der Glaube ist ein Thun unseres Ich“ (Die Lehre vom Abendmahle. Leipz. 1851. S. 431.), so erfuhr er von den meisten neueren „gläubigen“ Theologen auch innerhalb unserer Kirche nicht eben ernstlichen Widerspruch; ja, sprach er doch damit aus, was den meisten als eine Sache, die nicht anders sein könne, erscheint. Noch weniger können wir die s. g. americanisch⸗lutherischen Theologen von dem unserer Kirche schuldgegebenen Pelagianismus freisprechen. Zwar wird von ihnen meist die Lehre von dem Sündenfall, von der Erbsünde, von dem natürlichen Unvermögen des Menschen in geistlichen Dingen und von der Nothwendigkeit einer Wiedergeburt als eine Cardinallehre hingestellt, in Betreff welcher unter ihnen und allen sogenannten Schwesterkirchen Einigkeit sei und erfordert werde: liest man aber ihre religiösen Artikel und hat man Acht auf ihre Praxis, auf ihre Seelenbehandlung, so merkt man bald, daß jene Thesen leere Titel und daß die Steller derselben nichts, als Pelagianer oder doch Semipelagianer, sind. Dieses alles jedoch zugestanden, so fragen wir: ist die Lehre einer Kirche nach dem individuellen Bekenntniß aller derjenigen zu beurtheilen, welche sich in derselben befinden, sich nach ihrem Namen nennen und ihr Brod essen? — Dann freilich ist Herrn Krummacher's Beschuldigung wohl gegründet. Dann hört aber nichts desto weniger diese Beschuldigung auf, ein Grund zu sein, warum er „nicht lutherisch, sondern Reformirt“ sein wolle. Denn was die Lehre vom freien, oder vielmehr vom knechtischen Willen (servum arbitrium) betrifft, so wimmeln die Publicationen derer, welche sich zur Reformirten Kirche bekennen, nicht weniger von grob pelagianischen Sätzen, und zwar nicht allein die Producte nicht theologisch gebildeter Schreiber, sondern auch solcher, die für die unterrichtetsten und durchgebildetsten Theologen der Ref. Kirche dieser Zeit gelten. Auch die Zeitungen, die Hrn. Krummacher's Artikel hier aufgenommen haben, zu denen sich neuerdings auch die Ref. Kirchenzeitung von