# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1863_S283 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vermischtes. 283 zwischen Lutheranern und Reformirten, der ehedem als der höchste schien und das ganze Leben bewegte, jetzt noch irgendwie in den Vordergrund treten? Der Feind von außen müßte doch den christlichen Confessionen zum Bewußtsein bringen, daß sie trotz dem allen doch Söhne und Bürger Eines Vaterlandes sind, daß sie gemeinsam für ihren Einen Herrn und König zu streiten haben, und bei aller ehrlichen und gebotenen Theilung und Widersetzung untereinander müßte doch alles Gefühl der Zwietracht in ein höheres Bewußtsein der Genossenschaft und Waffenbrüderschaft aufgehen.“ Und doch schreibt er weiter unten: „Allen luther. Landeskirchen, welche bis jetzt ihren unversehrten Bestand bewahrt haben, wie z. B. in Bayern, Sachsen, Hannover, Mecklenburg, ist die Aufnahme solcher Unionsmomente zu mißrathen. Denn einerseits liegt darin doch leicht eine Hemmung in der vollen freien Entfaltung der luther. Principien nach allen Seiten des Kirchenwesens, andererseits erhellt aus allen den schmerzlichen Erfahrungen die große Gefahr, daß sie zur völligen Auflösung der lutherischen Kirche führen. Sondern nur das ist zu behaupten, daß diese Unionsmomente nicht an sich der lutherischen Bekenntnißpflicht widerstreiten, und daher, wo sie durch die providentielle Führung bereits bestehen, die Lutheraner, ohne Verletzung jener Pflicht, bei ihnen verbleiben können.“ (S. 522 f.) Was soll man von einer solchen, mit zweierlei Maaße messenden, Erklärung halten? Wo, sagt Stahl an einer anderen Stelle, die Union „unter Gottes Zulassung einmal besteht, da ist es allerdings ein Gebot, so anders jene Sicherungen für das Bekenntniß einigermaßen (oder auch gar nicht — hätte er, größerer Deutlichkeit wegen, im Geiste des Legitimismus hinzusetzen sollen) gegeben sind, bei ihr zu verbleiben, und die Vollständigkeit derselben zu erstreben, nicht aber ihre gänzliche Aufhebung zu bezielen, noch um ihretwillen aus der Landeskirche auszuscheiden. Das ist die Stellung der Lutheraner in der Landeskirche. Diese Stellung ist geboten fürs erste durch den allgemeinen Grundsatz der christlichen Kirche gegen die Absonderung. Sie ist fürs andere geboten durch das Verhältniß zu der großen lutherischen Bevölkerung der Landeskirche. Sie ist endlich noch geboten durch die Rücksicht auf den preußischen Staat.“ Pietismus. In den vorgenannten Betrachtungen Ströbel's über Stahl's: „Die luth. Kirche und die Union,“ gibt ersterer folgende scharfe Kritik des Pietismus, den Stahl eine Pflanze von dem Baume der luth. Kirche genannt hatte: „Wer hat wohl je gehört, daß der Pietismus, der giftigste Feind des Evangeliums, „„eine Pflanze von dem Baume der luth. Kirche sei, den sie als den ihrigen anerkennen müsse?““ Ist doch sein Geschlechtsregister längst und vollständig bekannt. Sein Vater war der Synkretismus, sein Großvater der Calvinismus; sein Sohn ist der Rationalismus, sein Enkel der Unionismus; sein Bruder heißt Indifferentismus, seine Schwester Werkheiligkeit. Er ist ein Zweig vom großen calvinischen Stamme, eine reformirte „„Denomination““, und wird als solche auch von den Reformirten faktisch anerkannt. Vom evangeli-