# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1863_S270 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 270 Theologische Axiome. 94. Non ab organica causa, sed efficiente principali vis sacramentorum dependet. (Kromayer.) Die Kraft der Sacramente hängt nicht von der werkzeuglichen, sondern von der wirkenden ursprünglichen Ursache ab. 95. Non dependet remissio peccatorum a sono verborum, quem minister addit, sed a virtute Christi, qui mentiri nescit. (Balduin.) Die Vergebung der Sünden hängt nicht von dem Schalle der Worte ab, den der Kirchendiener dazu thut, sondern von Christi Kraft, der nicht lügen kann. 96. Wenn Christus spricht: Welchen ihr die Sünden erlasset, denen sind sie erlassen ꝛc., da wird nicht eingesetzt die Gewalt deß, der da spricht, sondern deren, die da glauben. (Luther.) 97. Es muß unser Glaube und Sacrament nicht auf der Person stehen, sie sei fromm oder böse, geweihet oder ungeweihet, berufen oder eingeschlichen, der Teufel oder seine Mutter; sondern auf Christo, auf seinem Wort, auf seinem Amt,*) auf seinem Befehl und Ordnung. Wo dieselben gehen, da muß es recht gehen und stehen, die Person sei, wer und wie sie wolle oder könne. 98. Puritas doctrinae distinguit verum doctorem a falso, vita ornat. (Dannhauer.) Die Reinheit der Lehre unterscheidet einen rechten Propheten von einem falschen, das Leben schmückt ihn. 99. Vim sacramenti non mutat vita ministri. (Proverbium.) Das Leben des Kirchendieners ändert die Kraft des Sacraments nicht. 100. Turpe est doctori, si culpa redarguit ipsum. (Proverb.) Schimpflich ist es für einen Lehrer, wenn ihn eigene Schuld verklagt. 101. Fugisti, quia tacuisti. (Augustinus.) Du bist schon geflohen und zum Miethling geworden, wenn du geschwiegen hast. 102. Vim vox mirificam viva docentis habet. (Proverb.) Die lebendige Stimme des Lehrenden hat eine wunderbare Kraft. 103. Malo audire magistrum, quam audiri magister. (Augustinus.) Ich will lieber den Meister hören, als für einen Meister gelten. 104. Beneficium datur propter officium. (Proverb. Art. Schm.) Die Pfründe wird für das Tragen der Amtslast gegeben. 105. Ministerium ecclesiasticum est incompossibile cum statu politico. (Dannhauer.) Das kirchliche Amt ist mit dem Stand weltlicher Obrigkeit unvereinbar. *) Also macht nicht erst Ordination oder auch Vocation, daß das Amt verwaltet wird, sondern das Thun dessen, was Gott in seinem Wort befohlen und geordnet hat. Ganz richtig schreibt Ströbel: „Das „Amt" ist den Aposteln und Reformatoren eben nicht verschieden von, sondern gleich: von Gott geordneter Function. Bei ihnen heißt es eben nicht: wer das Amt hat, der verrichtet dessen Functionen, sondern, wer die Amtsfunctionen verrichtet, der hat das Amt." S. Rudelbach's Zeitschrift vom Jahre 1854. S. 778.