# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1863_S263 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Einige Bemerkungen über eine neue Apologie der Reformirten Kirche. 263 Erwachsene nicht abfallen, sondern im Glauben bleiben und daher die in ihnen gewirkte Wiedergeburt in allerlei Früchten des Geistes spüren lassen. Aber wie ist das auch anders möglich, da die Erziehung der getauften Kinder, selbst von Seiten christlich sein wollender Eltern, meist so unchristlich ist, die zarte Glaubenspflanze, die in das Herz des jungen Täuflings gepflanzt wurde, durch tägliche Vorhaltung der demselben bereits in der Taufe geschenkten Gnade nicht eifrig begossen und der hervorbrechenden Macht des zurückgebliebenen erbsündlichen Verderbens nicht mit aller Macht durch ernste Zucht gesteuert wird? Von der großen Masse der ungläubigen, gottlosen Eltern getaufter Kinder gar nicht zu reden, die nicht nur die Taufgnade in ihren Kindern nicht zu bewahren, sondern vielmehr selbst auf alle Weise zu dämpfen suchen. — Fürwahr, es ist traurig, wenn Menschen ihre heilige Pflicht, die durch die Taufe zu ihrem Heilande gebrachten Kinder, so viel an ihnen ist, bei ihm zu erhalten, vernachlässigen und, — weil diese Kinder nun bei ihrer „Entwickelung“, anstatt an Weisheit und Gnade bei Gott und den Menschen zu wachsen, an Blindheit und Sünde wachsen, darum die Kraft des Gnadenmittels leugnen, das bei ihnen angewendet wurde; am traurigsten aber ist, wenn diese Erfahrung sogar zu einem theologischen Beweisgrund dagegen gemacht werden soll. Wenn Lic. K. zum Dritten schreibt: „Die oft zur Erhärtung der lutherischen Lehre herangezogenen Stellen Joh. 3, 5. und Tit. 3, 5. sind, wie Einsender dieses in den theol. Studien und Kritiken bewiesen zu haben glaubt, gar nicht auf die Taufe zu beziehen und würden jedenfalls, wenn sie fälschlich auf dieselbe bezogen würden, nicht auf die Taufe von bewußtlosen Kindern, sondern auf die Taufe erwachsener Gläubiger zu beziehen sein“ — so können wir nun freilich die Gründe, welche Hr. K. dagegen angeführt hat, daß Joh. 3, 5. und Tit. 3, 5. auf die Taufe zu beziehen seien, nicht widerlegen, da wir dieselben nicht kennen; es ist dies aber auch gar nicht nöthig. Da Hr. K. kein Wiedertäufer sein und die Kindertaufe als ein Schüler Calvins nicht geradezu verwerfen will, so hilft es ihm gar nichts, wenn er durch allerlei exegetische Künste bewiesen zu haben glaubt, daß die angeführten zwei Stellen nicht von der Taufe handeln. Entweder muß er zugeben, daß die Taufe wirklich ein Bad oder wirksames Mittel der Wiedergeburt sei, oder er muß beweisen, daß alle Stellen der h. Schrift, welche von der Kraft und Frucht der Taufe handeln, sich ebenfalls „gar nicht auf die Taufe beziehen.“) *) Auch das wollen wir gar nicht in Anschlag bringen, daß Calvin selbst, der „Reformator“ der Reformirten Kirche, und das Hauptsymbol derselben, der Heidelberger Katechismus, Tit. 3, 5. ausdrücklich für eine von der Taufe handelnde Stelle erklären. In letzterem Bekenntniß heißt es unter Frage 71 also: „Diese Verheißung (Matth. 28, 19. Marc. 16, 16.) wird auch wiederholt, da die Schrift die Taufe das Bad der Wiedergeburt und Abwaschung der Sünden nennt. Tit. 3, 5. Apost. 22, 16.“ Calvin schreibt zu den Worten: „Durch das Bad der Wiedergeburt“ u. A. Folgendes: „Ich zweifle nicht, daß er wenigstens auf die Taufe anspielt, ja ich mag es leicht geschehen lassen, daß die Stelle von der Taufe ausgelegt werde. . Die Apostel pflegen von den Sacramenten ihren Beweis herzuleiten, um die darin bezeichnete Sache zu beweisen, weil unter den Frommen der Grund⸗