# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1863_S254 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 254 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. Fortschritte des Ersteren jetzt in's Stocken gekommen zu sein. Im October v. J. trennte sich ein großer Theil der Gemeinde Bretten und Umgegend wieder von ihm, nachdem sie kaum 4 Monate bei ihm gewesen war. Im Advent kamen sie wieder zu Eichhorn und nach einigen Wochen waren sie wieder so weit, daß sie ihre große Versündigung erkannten. Den 12. März wurden sie auf ihr reuiges Bekenntniß wieder aufgenommen und am Palmsonntage hielt ihnen Past. Eichhorn zu Bretten wieder den ersten Abendmahlsgottesdienst. Diesem Gottesdienste wohnte sogar Past. Haags Frau mit ihren Töchtern bei, denn P. Haag lebt zu großem Aergerniß nicht mehr mit Weib und Kindern zusammen, sondern auf einem 3 Stunden entfernten Hofe in anderer weiblicher Gesellschaft. — Noch sind die Söllinger wieder zu gewinnen. Sie haben sich dem von je her schwankenden Past. Ludwig zugewendet, der nun völlig in die Union zurückgetreten ist und in derselben eine Predigerstelle angenommen hat. Um den Besitz der für lutherischen Gottesdienst durch viel Unterstützung von außen her (Bayern 1402 Fl., Sachsen 735 Fl.) gebauten Kirche zu Söllingen ist ein Prozeß begonnen worden, der wohl noch nicht entschieden ist. Thüringen. Der „Pilger“ berichtet: Der Gothaische Landtag hat ein Gesetz über das Volksschulwesen berathen und dabei den Antrag angenommen, daß auch der Lehrplan der Volksschulen, sowie die Einführung oder Abschaffung von Lehrbüchern seiner Kenntnißnahme, beziehentlich Genehmigung unterzogen werden solle. Das heißt mit andern Worten, der Landtag solle künftig darüber entscheiden, nach welchem Katechismus in den Schulen zu unterrichten sei. Das wäre eine saubere Wirthschaft geworden. Die herzogliche Regierung hat die 25 Herren, die den Landtag ausmachen, in die Grenzen ihrer Competenz zurückgewiesen und vor der Hand hat der gothaische Landtag noch keinen Katechismus abzuschaffen oder einzuführen. Auffindung Lutherscher Manuscripte. In dem zu Weimar befindlichen gemeinschaftlichen Archive der Fürsten der Ernestinischen Linie des Hauses Sachsen ist eine Anzahl von noch nicht bekannten Briefen Luthers und an Luther gefunden worden, die hauptsächlich kirchliche Gegenstände betreffen und veröffentlicht werden sollen. (Pilger.) Großherzogthum Hessen. Auf dem hessischen Landtage ist von zwei Abgeordneten ein Antrag gestellt worden, welcher von der Regierung die Einführung einer Presbyterial- und Synodal-Verfassung fordert. Eine Vorsynode solle über diese Verfassung endgiltigen Beschluß fassen. Der Antrag ward fast einstimmig angenommen; es haben aber gegen ihn 114 evang.-luth. Geistliche eine Rechtsverwahrung erhoben, weil sie in der Einführung der genannten Verfassung zur Zeit nur eine Gefahr für die Kirche erblicken können. Frankfurt an der Oder. Auch hier hat sich die von Pastor Lohmann bediente Gemeinde vom Breslauer Kirchenregiment losgesagt. Da Lohmann nicht theil nahm, folgte Ehlers einem erhaltenen Rufe, die Abgetretenen einstweilen mit Wort und Sacrament zu versorgen. Laien- oder Regier-Aelteste. Wie es scheint, kommt jetzt den Antibreslauern die Annahme solcher Aeltester gefährlich vor, die von ihren Gegnern leicht zu Gunsten ihrer Theorie von einem göttlich geordneten Kirchenregiment außer dem Predigtamt ausgebeutet werden könne. Ehlers schreibt in seinem „Kirchlichen Zeitblatt“ vom 15. April: „Daß unter den mehren, in großen Gemeinen gewiß vielen Aeltesten der ersten christlichen Zeit manche mit weniger Gabe zum öffentlichen Predigen ausgerüstet waren und daß diese von der öffentlichen Predigt mehr zurücktraten, ist ja begreiflich; daß es aber Aelteste gegeben habe, welche das Recht öffentlich zu lehren nicht gehabt haben, wird keine Gelehrsamkeit zu beweisen vermögen, und ebensowenig, daß Paulus, wenn er sagt, daß die Aeltesten, welche im Wort arbeiten, besonders geehrt werden sollen, damit sage, daß es zweierlei Aeltesten geben solle (Regier- und Lehrälteste), oder daß es zu seiner Zeit eine solche Einrichtung gegeben habe.“ Conferenz in Angermünde. Ueber einen nach der Ev. Kirchenzeitung daselbst gefaßten verwunderlichen Beschluß haben auch wir früher (im Maiheft S. 154)