# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1863_S231 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Theologische Axiome. 231 scherin (Frau) ist, und die Bischöfe nicht über den Glauben der Kirche herr- schen, noch sie wider Willen beschweren und belästigen dürfen. Denn sie sind nur Diener und Haushalter, nicht aber Herren der Kirche. (Luther.) 74. Wir können den Bischöfen weder durch kirchliches, noch weltliches Recht die Macht einräumen, der Kirche etwas zu befehlen, wenn es noch so recht und gottselig wäre, denn es muß nichts Böses geschehen, daß Gutes daraus erfolge. Wollten sie auch mit Gewalt fahren und dazu zwingen, so müssen wir nicht gehorchen noch drein willigen, sondern eher ster- ben, den Unterschied dieser zwo Regimente zu erhalten. (Luther.) 75. St. Peter hat mit einem Worte umgestoßen und verdammet alles Regiment, das jetzt der Pabst führet, und schleußt klar, daß sie nicht Macht haben, ein Wort zu gebieten, sondern daß sie allein Knechte sollen sein, und sagen: das sagt dein HErr Christus, darum sollst du das thun. (Luther.) 76. Citant (papistae) et hoc: Obedite praepositis vestris. Haec sen- tentia requirit obedientiam erga evangelium; non enim constituit regnum episcopis extra evangelium. (Apologia.) „Auch ziehen sie (die Papisten) diesen Spruch an zu den Ebräern am 13.: Gehorchet denen, die euch fürgehen ꝛc. Dieser Spruch fordert, daß man soll gehorsam sein dem Evangelio; denn er gibt den Bischöfen nicht eine eigene Herrschaft oder Herrengewalt außer dem Evangelio.“ (Apologie.) 77. Advertendum est, quando episcopis Augustana confessio concedit jus ordinandi ceremonias, id fieri pro istius temporis ratione, ubi ex jure humano ipsis id quoque competebat. (Carpzovius.) Es ist wohl zu merken, wenn die Augsburgische Confession den Bischö- fen das Recht zugesteht, Ceremonien zu ordnen, daß dies nach Beschaffenheit jener Zeit geschehe, wo denselben auch dies aus menschlichem Recht zukam. 78. In Novo Testamento ecclesiastica jurisdictio, quae juris divini sit, nulla est, nisi generalis, ut omnia ordine et decenter fiant in ecclesia. (Calovius.) Im Neuen Testament gibt es keine kirchliche Gerichtsbarkeit, die gött- lichen Rechtes wäre, außer die allgemeine, daß alles ordentlich und ehrlich in der Kirche zugehe. 79. Unter den Christen soll und kann keine Oberkeit sein. (Luther.) 80. Was sind denn die Priester und Bischöfe? Antwort: Ihr Regi- ment ist nicht eine Oberkeit oder Gewalt, sondern ein Dienst und Amt; denn sie nicht höher und besser vor andern Christen sind. Darum sollen sie auch kein Gesetz noch Gebot über andere legen ohne derselben Willen und Urlaub, sondern ihr Regieren ist nichts anders, denn Gottes Wort treiben, damit sie Christen führen und Ketzerei überwinden. (Luther.) (Fortsetzung folgt.)