# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1863_S225 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang IX. August 1863. No. 8. Theologische Axiome. (Fortsetzung.) XXII. Vom heiligen Predigtamt und damit zusammenhängenden Materien. (Fortsetzung.) 34. Es werden nur darum etliche aus dem Haufen herfürgezogen, daß sie anstatt der Gemeine das Amt führen und treiben, welches sie alle haben, nicht daß einer mehr Gewalt habe, denn der andere. (Luther.) 35. Sacerdotes sunt laici, sed nonnisi interna ἱκανότητι apti ad quaevis ecclesiae munia, et sic quoque ad eucharistiae administrationem, ne putemus, minus verum sacramentum fore, quod laicus dederit, necessitate forsitan vel errore adductus. (Grapius.) Die Laien sind Priester, aber nur vermöge einer innerlichen Fähigkeit zu allen kirchlichen Verrichtungen geschickt, und also auch zur Verwaltung des h. Abendmahls, damit wir nicht meinen, das sei ein weniger wahres Sacrament, welches ein Laie gebe, etwa aus Noth oder durch einen Irrthum dazu veranlaßt. 36. Ein Amt kann niemand haben außer und ohne Befehl und Beruf. (Luther.) 37. Vocatio ad ministerium alia est mediata sive ordinaria, alia immediata sive extraordinaria. (Gerhard.) Die Berufung zum Predigtamte ist theils eine mittelbare oder ordentliche, theils eine unmittelbare oder außerordentliche. 38. Deus duplici ratione, quandoque scilicet immediate per se ipsum, quandoque vero mediate per ecclesiam illos vocat, quibus publicum in ecclesia docendi officium vult commissum. (Gerh.) Gott beruft diejenigen, denen er das öffentliche Lehramt in der Kirche übertragen haben will, auf doppelte Weise, zuweilen nehmlich unmittelbar durch sich selbst, zuweilen aber mittelbar durch die Kirche. 39. Will Gott außer oder über solcher Ordnung der Aemter und Berufung etwas Sonders machen und einen erwecken über die Propheten, das wird er mit Zeichen und Thaten beweisen. (Luther.)