# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1863_S223 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 223 gläubigen Zeit friedlich abzufinden. Consistorium und Cultus-Ministerium geben in ihren Rescripten den Feinden unsrer Bekenntnisse in kläglicher Weise nach. Das macht die letzteren immer kühner. Männer, die wegen ihrer abweichenden Meinungen noch vor einem Jahre in Untersuchung waren, heben mit ihrem Anhange die Häupter auf. Es ist keine Rede mehr davon, sie unschädlich zu machen. Man schlägt die Untersuchung nieder und belobt sie noch wegen ihres Eifers, wenn man dann gleich wünscht, sie möchten zu besserer Erkenntniß gelangen. So konnte es geschehen, daß vorigen Mittwoch (22. Apr.) die erklärten Gegner der Orthodoxie, 60—70 Pastoren und circa 600 Abgeordnete der Gemeinden in Celle in einer Kirche Versammlung halten und auf die Regierung durch abermalige Petitionen den für nöthig erachteten Druck ausüben durften. Der berühmte Orientale Ewald aus Göttingen hat dort auf Vereinigung mit allen evangelischen Kirchen Deutschlands angetragen. Schenkel u. A. haben diesem sonderbaren Kirchentage ein Schreiben gewidmet, Beifall geklatscht und Sieg verkündigt. Es geht dem Lutherthum nun in der That ans Leben. Doch was ist es mehr, als daß der Nebel zerfließt, der den Schaden bisher einhüllte? Es war ja immer schon vorhanden, was jetzt nur offenbar wird. Wenn nur die redlichen Bekenner durch diesen Sieg ihrer Dränger je mehr und mehr in den Kampf getrieben werden und das Märtyrerthum für größere Ehre achten, als den Sonnenschein königlicher Gunst, so ist noch Gewinn dabei.“ Aus deutschen Blättern entnehmen wir ferner die folgenden Notizen. Pastor Sulze in Osnabrück, der, wie wir früher meldeten, wegen eines widerchristlichen Rationalismus in Untersuchung war, hat endlich Ausgangs März sein Urtheil erhalten, und zwar damit, daß die Anklage gegen ihn wegen unchristlicher Lehre — niedergeschlagen, ja in einem Schreiben von 21 Seiten seine „eifrige Seelsorge nebst seinen Verdiensten um das kirchliche Leben in Osnabrück rühmend“ erwähnt worden ist, mit angehängten Ermahnungen und Wünschen, daß Gott ihn erleuchten und über seine bisherigen Irrthümer aufklären möge. Sulze ist jedoch auch dankbar für diese Gunst des hannoverschen Kirchenregiments gewesen, indem er bei einer ihm zu Ehren veranstalteten Demonstration öffentlich erklärt hat: „das Kirchenregiment in seiner jetzigen Gestalt werde und müsse aufhören.“ Während solche Menschen, wie Sulze, jetzt restituirt werden, so ist ein Mann, wie der Regierungsrath Wyneken, ein entschiedener Charakter, aus dem Consistorium und aus Osnabrück entfernt und nach Ilsfeld versetzt worden. — Archidiakonus Ebert in Dannenberg wurde bei dem Consistorium und Ministerium verklagt, daß er bei den Taufen darauf dringe, daß die Gevattern dem Teufel entsagten. Das Ministerium entschied, daß die Eltern anderswo taufen lassen könnten, wo man dem Teufel nicht zu entsagen brauche, und ermächtigte den Archidiakonus, Dimissorialien auszustellen. Indessen Ebert fand es bedenklich, solche Scheine auszustellen, vermuthlich insofern darin von seiner Seite eine mittelbare Erlaubniß gesehen werden konnte, auch ohne Entsagung zu taufen. Was geschieht? Die Leute kommen aufs neue bei dem Ministerium ein, und nun ertheilte dieses den Erlaubnißschein, bei einem anderen Pfarrer taufen zu lassen, selbst. — Dr. Münkel schreibt unter dem 10. April noch: „Am meisten sind die Köpfe, Federn und Zungen mit der bevorstehenden Synode beschäftigt, welche die zweite Hauptabtheilung der Passionsgeschichte unseres Landes bilden soll. Die Commission zur Errichtung der Vorsynode hat ihre Arbeit noch nicht vollendet. Wie man hört, stehen 5 Mitglieder, v. Trampe, Diestelmann, Neubourg, Ehrenfeuchter und Herrmann (Prof.) auf der Linken, 5 andre, C.-R. Uhlhorn, Petri, v. d. Beck, Gossel und Durlach auf der Rechten; und wenn diese den möglichen Schaden der Synode abzuwenden suchen, so sehen jene in einer zeitgemäßen Synode einen Segen für unsere Kirche.“ Wer ist Schuld an dem Riß der hannoverschen Landeskirche? Diese Frage beantwortet Dr. Münkel in seinem Neuen Zeitblatt vom 3. April u. A. wie folgt: „Darf man irgend jemand wegen des erfolgten Risses in Anspruch nehmen, so darf gewiß die Regierung nicht davon ausgenommen werden. Will sie überhaupt eine Landes⸗