# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1863_S216 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 216 Die Doctrinelle Grundlage zur Union des evang. Predigervereins von Cincinnati. Art. 9. Freier Wille. — Der menschliche Wille ist frei in der Erwählung und Zurückweisung des Guten oder Bösen, und diese Freiheit ist wesentlich zur Verantwortlichkeit des Menschen. Art. 10. Der Ungehorsam und die Sündhaftigkeit des Menschen. — Der Mensch wurde gerecht erschaffen, aber er gehorchte dem Gesetze Gottes nicht, wurde ein Sünder und brachte auf sich und seine Nachkommen den Tod, und in Folge seines Ungehorsams sind alle seine Nachkommen, durch natürliche Abstammung, in Feindschaft mit Gott, sie haben betrügerische und arge Herzen, und sind immerdar zum Bösen geneigt, bis sie aus dem Geiste geboren werden. Art. 11. Die Hinlänglichkeit und Freiheit der Erlösung. — Das Versöhnungsopfer Jesu Christi ist hinlänglich für die Sünden der ganzen Welt, und in dem Evangelium ist allen Menschen die Erlösung aufrichtig angeboten. Art. 12. Von der Wiedergeburt. — Es sei denn, daß ein Mensch aus dem Geiste geboren werde, so kann er das Reich Gottes nicht sehen; und ein jeder Mensch, welcher in Christo ist, ist eine neue Kreatur. Art. 13. Rechtfertigung durch den Glauben allein. — Sünder werden durch die freie Gnade Gottes gerechtfertigt, nicht um der Werke der Gerechtigkeit willen, welche sie gethan haben, sondern allein durch den Glauben an das versöhnende Verdienst unsers Herrn Jesu Christi. Art. 14. Heiligung. — Die Frucht des Geistes in dem Gläubigen ist in Allen Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit, und jeder Christ wird allein durch die Heiligung des Geistes und den Glauben der Wahrheit zur vollkommenen Heiligkeit des Himmels geschickt gemacht. Art. 15. Die Kirche. — Die Kirche ist eine göttliche Einrichtung, und Jesus Christus ist ihr Baumeister und Haupt, und er liebt sie und gab sich selbst für sie. In der Kirche soll das Lob Gottes gesungen, sein Wort gelesen, Gebet aufgeopfert, das Evangelium gepredigt, die Taufe und das Abendmahl des Herrn verwaltet werden. Jeder Christ sollte ein Glied der sichtbaren Kirche sein und sich bemühen, ihre Reinheit, Frieden, Einheit und Glück zu befördern und ihren Einfluß auszubreiten. Und die Kirche sollte aus ihrer Gemeinschaft einen Jeden ausschließen, welcher den Glauben verleugnet, oder unordentlich wandelt. Art. 16. Taufe. — Das Sakrament der Taufe ward von Jesus Christus in seiner Kirche eingesetzt, ist ewig bindend und soll im Namen des Vaters, und des Sohnes, und des Heiligen Geistes verrichtet werden. Art. 17. Das Abendmahl des Herrn. — Der Herr Jesus, in derselben Nacht, in welcher er verrathen ward, setzte das Sakrament des Abendmahls des Herrn ein, welches beobachtet werden soll, bis er kommt. Die Elemente, welche bei der Feier desselben gebraucht werden sollen, sind Brod und Wein; und es ist die Pflicht der Christen, dieses Brod oft zu essen und diesen Kelch oft zu trinken zum Gedächtniß ihres gekreuzigten Erlösers.