# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1863_S210 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 210 Das Räthsel der Breslauer. der Welt. Dieser Umstand hat uns länger bei der Betrachtung jener Thatsachen aufgehalten, als der eigentliche Gegenstand des uns vorliegenden Kapitels erforderte. Die Wichtigkeit der Sache sowohl, als das Bedürfniß, aus der traurigen Oede materialistischer Scheinwissenschaftlichkeit auch zu Zeiten zu nöthiger Erquickung auf die frische grüne Weide echter Wissenschaft, wie sie in den obigen Citaten uns geboten wird, sich zu begeben, mag dies entschuldigen. (Fortsetzung folgt.) * * * (Eingesandt von Prof. Brauer.) Das Räthsel der Breslauer. Die Anhänger des Oberkirchen⸗Collegiums zu Breslau mühen sich bekanntlich grausam ab, das göttliche Recht ihres Kirchenregiments zu beweisen. Weil das Predigtamt göttlichen Rechtes ist, so sollen alle Aemter, die aus dem Predigtamte hervorgehen, nun auch göttlichen Rechtes sein, also auch das Kirchenregiment. Das letztere leugnet aber Ehlers und jeder rechtschaffene Lutheraner, und das ist nun das Räthsel der Breslauer, das können sie durchaus nicht klein kriegen, das scheint ihnen eine „schlechterdings unbegreifliche Schlußfolgerung" zu sein. Herr Superintendent H. Latzel hofft Ehlers in diesem Stücke zu überwinden, und Herr Kirchenrath Nagel meint auch: „es steht zu hoffen, daß es obigem (dem latzelschen) Aufsatze gelingen wird, den Punkt, um den es sich eigentlich in diesem Streit handelt, deutlicher herauszustellen." Latzel dringt im Kirchenblatt vom 15. April folgendermaßen auf Ehlers ein: „der Herausgeber des kirchlichen Zeitblattes (Ehlers) wird dringend um die Auflösung des Räthsels gebeten: wie aus dem von Chemnitz herbeigebrachten Zeugniß, daß das ursprünglich eine Kirchenamt erst später, um der bequemern Verwaltung willen, in mehrere Aemter getheilt worden sei, folgen solle, daß diese mehreren Aemter menschlichen Rechtes sein müßten, während doch das ungetheilte Kirchenamt göttlichen Rechtes sei!" Mir scheint diese Schlußfolgerung schlechterdings unbegreiflich zu sein. Wenn eine Klobe Buchenholz doch eben unleugbar durch und durch von buchenem Holz ist, weil sie ja sonst nicht so genannt werden würde, so ist es doch ganz unwidersprechlich, daß, wenn dieselbe in Scheite gespalten und klein gehauen wird, es mögen die Stücke viele oder wenige, sie mögen groß oder klein gemacht werden, oder die Trennung derselben mag am Abend oder Morgen, im Sommer oder im Winter geschehen, doch alle einzelnen Theile auch Buchenholz sind, da durch die Theilung doch unmöglich Birken- oder Erlenscheite daraus werden können. Wenn nun das eine ungetheilte Kirchenamt göttlichen Rechtes ist, folglich auch durch und durch göttlichen Rechtes sein muß, wenn es überhaupt als Ganzes göttlichen Rechtes sein soll, so geht hieraus doch ebenso unwiderleglich hervor, daß, wenn dieses Amt in mehrere Aemter zerlegt wird, dies geschähe früher oder später, am Anfange oder Ende kirchlicher Entwicke-