# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1863_S191 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 191 die Leute, die zur Synode kommen, müssen Reisegelder haben und sogenannte Diäten, d. h. Kostgelder, wovon sie während der Synode leben. Diese Reisegelder und Kostgelder ziehen sie aber nicht aus ihrer Tasche, sondern wir andern müssen es bezahlen. Zum zweiten eine Koppel Wühlerei; denn die Leute müssen ja gewählt werden aus den Gemeinen, die zu der Synode gehen sollen, da ist denn die schönste Gelegenheit zum Wühlen und zum Bummeln. Vielleicht kann auch noch beim Wählen und Wühlen die Brannt⸗ weinflasche und der Knüppel gebraucht werden, die sind beide beim Wählen und Wühlen sehr beliebt. Zum dritten eine Koppel neue Kirchengesetze, denn die Synode muß doch etwas ausrichten, und wenn neue Gesetze kommen, so steht es ja denn schwarz auf weiß, daß die Synode wirklich etwas ausgerichtet hat. Ob die neuen Gesetze dann etwas taugen, das wird später die Zeit lehren. Ich hörte neulich von einem neuen Gesetze, das jetzt gültig wäre, wenn man nämlich in dem Hause eines Menschen eine Menge Gegenstände fände, die augenscheinlich gestohlen wären, so dürfte niemand, auch die Obrigkeit nicht, den Menschen fragen, wo er die Sachen her habe. Das Gesetz würde offenbar sehr gut für die Spitzbuben sein. Zum vierten, ein jämmerliches Streiten und Zerwürfniß auf der Synode selbst. Bei dem neuen Katechismus hat es sich gezeigt, daß die meisten Gemeinen den alten lutherischen Glauben verlassen haben, sonst hätten sie ja den neuen lutherischen Katechismus nicht verwerfen können, in welchem nur der alte lutherische Glaube rein und unverfälscht gelehrt wird. Also werden die meisten Gemeinen ungläubige Abgeordnete für die Synode wählen. Es werden aber auch einige gläubige Abgeord⸗ nete darauf sein. Daß nun unter Gläubigen und Ungläubigen kein Vertrag sein kann, das liegt auf der Hand, und vertragen sie sich, so ist ihr Vertragen Sünde. Wenn also Gott nicht ein Einsehen thut, so wird das Ende des Synodenwesens sein, daß alle entschieden Gläubige aus der Landeskirche hinausgedrängt werden; denn die Ungläubigen werden die Mehrzahl bilden. Und das ist auch die Absicht der Ungläubigen, darum sind sie es gerade, die so sehr auf eine Synode dringen. Nun, soll es so sein um unsrer Sünden willen, so mag es sein, die lutherische Kirche wird wohl bleiben, die Pforten der Hölle können sie nicht überwältigen, sie bleibt auch als hinausgejagte Kirche das Weib, mit der Sonne bekleidet, mit dem Mond unter ihren Füßen und mit den zwölf Sternen um ihr Haupt. Aber die Landeskirche wird zu bedauern sein, denn wenn sie die Gläubigen hinausgejagt hat, so wird sie eine Kirche ohne Glauben, das heißt ein Leib ohne Seele. Badische Toleranz. Folgendes bringt der Freimund: Ispringen, O. A. Pforzheim, 16. Febr. Bei der Beerdigung des jüngst hier verstorbenen Galleriedirectors Frommel fand von Seiten des evangelisch-unirten Kirchengemeinderaths ein Act der Un⸗ duldsamkeit statt, der wohl eine öffentliche Rüge verdient. Es wurde dem Manne, der unter vier Großherzogen 40 Jahre treu gedient hatte und von denselben mit seltener Huld ausgezeichnet worden ist, dessen persönlicher Glaube und christliche Liebe in weiten Kreisen bekannt waren, das Grabgeläute verweigert, aus dem Grund, weil er Lutheraner war. Der würdige evangelisch-unirte Geistliche des Orts, Pfr. Specht, drang vergeblich in die Glieder des Gemeindekirchenraths, davon abzustehen. Der Versuch, in der Kirchen⸗ versammlung eine Aenderung des Beschlusses zu erwirken, endete damit, daß nur 5 für und 22 Stimmen gegen die Ueberlassung des Grabgeläutes fielen. Es war ein eigenthüm⸗ licher Contrast: hinten dem Sarge folgten neun active evangelische Geistliche, mitten unter ihnen der Flügeladjutant des Großherzogs, den er abgeordnet hatte, seinem entschlafe⸗ nen Lehrer an seiner Statt die letzte Ehre zu erweisen; aber die Glocken schwiegen bei dem Lutheraner, während sie bei jedem Katholiken geläutet worden sind, der noch in Ispringen beerdigt wurde. Hannover. Um den jetzt in Hannover brennenden Katechismusstreit recht zu beur⸗ theilen, ist nicht zu übersehen, was das Staber Sonntagsblatt vom 22. Febr. erinnert: „Gar Viele, welche am lautesten mitgeschrieen haben für den alten (irrgläubigen) Landes⸗ katechismus, haben es in grober Unwissenheit gethan, weil sie (wirklich) meinten, mit dem⸗ selben sei der lutherische Glaube angegriffen. Wem ist nicht der Unverstand entgegen⸗ getreten: der alte Landeskatechismus, welchen man den großen Katechismus zu