# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1863_S188 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 188 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. I. America. Staatseinmischung in Kirchensachen. Folgendes lesen wir in dem Ref. „Evangelisten“ vom 16. Mai: „Rev. Hager, ein Episcopal⸗Prediger in Jolliet, Ill., wurde wegen ehebrecherischen Umgangs von seiner kirchlichen Behörde in Anklagezustand gesetzt. Ehe die Untersuchung begann, wandte er sich an das weltliche Gericht und dieses befahl der kirchlichen Behörde, die Untersuchung fallen zu lassen. Nun hat die kirchliche Behörde aber von einem höheren Gerichtshof ein Urtheil erlangt, daß es die Untersuchung ungestört fortsetzen kann. Es wäre auch in der That sehr sonderbar und ungerecht gewesen, wenn die bürgerliche Obrigkeit unsres Landes ein Recht hätte, kirchliche Körper an der Ausübung ihrer Ordnung und Zucht innerhalb ihrer eignen Kreise zu hindern.“ „Du sollst deinen Nächsten lieben, als dich selbst.“ Wie grundverkehrt diese Summa der zweiten Tafel des Gesetzes selbst von vielen s. g. Theologen verstanden wird, darüber berichtet der „Evangelist“ vom 16. Mai dieses, daß der Episcopalprediger Dr. Tyng in New York in einer Predigt sage, seine Gemeinde habe den Grundsatz angenommen, ebenso viel für Mission zu geben, als für ihre eignen Gemeindebedürfnisse, und daß der Herr Doctor die Richtigkeit dieses Grundsatzes mit den Schriftworten begründe: Du sollst deinen Nächsten lieben, als dich selbst. Ob wohl Dr. Tyng und die Glieder seiner Gemeinde diese Auslegung auch in ihren ökonomischen Verhältnissen prakticiren? — Wir zweifeln sehr. Denn in dem und jenem Falle läßt sich wohl eine solche Anwendung des Gesetzes praktisch durchführen, ohne daß man die Unsinnigkeit derselben sieht, aber bei angestrebter consequenter Durchführung würde den lieben Leuten bald die Tollheit derselben in die Augen springen. „Philadelphia“ ist eine kleine neue Zeitschrift, herausgegeben von Pastor L. W. Habel zu Kirchhayn, Wisc. — Es soll dieselbe enthalten: „das Bekenntniß der ev. luth. Kirche über jetzt brennende Streitfragen, Aufsätze gegen Herrschsucht in der Kirche und einige sonstige Mittheilungen für Christen.“ Die erste No. handelt vornehmlich über der Buffaloer, eigentlich Grabaus „Willkür, Täuscherei, Lügen und Heuchelei.“ Es ist sehr betrübend, daß der Senior nicht nur in der falschen Lehre, sondern auch im bösen Leben beharrlich fortschreitet. Aber ohne Buße war ja freilich keine Aenderung zu hoffen. Der Herr Senior hatte schon vor längerer Zeit durch Unwahrheiten verleumdet: ein abgesetzter Schulmeister sei Superintendent in der Missouri Synode, die Missouri Synode habe den excommunicirten Krause aufgenommen, die „Missourische Gesellschaft zu Milwaukee habe einen großen Tempel mit Aufschrift „rechtgläubige Kirche der ungeänderten augsb. Conf.“ und Hunderterlei mehr der Art. Diese offenbaren Unwahrheiten hat Grabau gemacht, sie sind ihm als solche nachgewiesen, er hat sie aber nie zurückgenommen. Wie wäre da Besserung zu hoffen! Wir sind recht froh des Befassens mit Grabau seit nun schon ziemlicher Zeit, außer kleinen gelegentlichen, geschichtlichen Bemerkungen, enthoben zu sein. B. Methodismus. Die bischöfliche Methodistenkirche in den Vereinigten Staaten, welche namentlich diejenige ist, die viele Deutsche in ihr Netz gezogen hat, umfaßte nach dem „New York Methodist“ im Jahre 1862 eine Gliederschaft von 942,906, wobei jedoch die s. g. Missionsconferenz in Deutschland und die Liberia-Conferenz mit eingeschlossen sind. Während dieses Jahres hatte sie eine Abnahme von 45,617 Gliedern erlitten. Die von ihr getrennte s. g. „südliche Methodistenkirche“ zählt etwa 700,000 Glieder. Diese wurde aber namentlich in einigen Grenzstaaten sehr zerrüttet, da eine beträchtliche Anzahl der Glieder als entschiedene Gegner der Secessionslehren auftraten, welche von beinahe allen kirchlichen Organen befürwortet wurden, und es vereinigten sich viele Glieder in Missouri und Westvirginien mit der schlechthin genannten bischöflichen Methodistenkirche. Von letzterer beschloß die Baltimore-Conferenz wegen der abolitionistischen Beschlüsse, welche im Jahre