# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1863_S185 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Zeugniß wider den Chiliasmus aus der norwegisch⸗lutherischen Kirche. 185 schen, sondern im besten Falle nur „scheinen“ es zu heischen. Und wenn K. T. nach dem „hyperlutherischen“ Guericke erzählt, „daß der Chiliasmus niemals Kirchenglaube oder Kirchenlehre gewesen sei, auf der andern Seite aber auch, daß ein nüchterner, würdiger Chiliasmus niemals normal verworfen sei und nicht einmal verwerflich scheint (!),“ so ist doch alles solches nur Sinnwidrigkeit; denn wenn die „chiliastische Hoffnung“ klar in der Schrift gelehrt ist, so ist es sowohl Kirchenglaube als auch Kirchenlehre, denn die Kirche soll und will immer sowohl glauben als auch lehren, was darin klar geoffenbaret ist, und es gilt gleichviel, selbst wenn es nicht „normal“ in einem symbolischen Buche bestätigt worden ist. Sonst müßte vielleicht die reine Abendmahlslehre nicht Kirchenglaube und Kirchenlehre gewesen sein, ehe sie 1530 bekannt wurde? Aber wenn auf der andern Seite jene chiliastische Hoffnung nicht in der Schrift gelehrt ist, sondern bloß so „scheint“ und dagegen in der Wirklichkeit wider klare Worte der Schrift von der Zukunft Christi zum Gericht, vom Kreuz und Drangsal für die Gläubigen bis ans Ende der Tage ꝛc. streitet, so sind alle solche Hoffnungen gleich verwerflich, selbst wenn sie „hyperlutherischen“ Doctoren auch noch so „nüchtern“ und würdig und als auf wirklichem Schriftgrunde ruhend „scheinen,“ und selbst wenn die Kirche sie niemals normal verworfen hat, so macht dies keinen Unterschied, denn was nicht in der Schrift gelehrt ist, sondern wider klare Stellen streitet, das ist gleich falsch, ob die Kirche es verworfen hat oder nicht. Oder sollte vielleicht die Lehre des Arius zuvor weniger verwerflich scheinen, da sie von der Kirche noch nicht „normal verworfen“ war, oder alle Pabstlüge früher mehr „berechtigt“ sein, ehe die Reformation sie verwarf, oder die Lehre von der Bekehrung nach dem Tode oder von der Inspiration des Symbols „relativ berechtigt“ oder zulässiger in der norwegischen Kirche sein, weil ihre Bekenntnisse diese „Ansichten“ nicht normal verworfen haben? Durch solches Reden setzt man die Kirche über die Schrift, als ob diese nicht klar genug redete, um uns zu sagen, was Kirchenglaube und Kirchenlehre sein solle, oder was unkirchliche „Hoffnung“ und träumerische Auffassung sei, sondern erst verständlich und „durchsichtig“ würde, wenn die „Entwickelung“ der Kirche sie geöffnet und erklärt und normal entschieden hätte, was Glaube und Lehre sei, oder was verwerflich sei oder „scheine.“ Ja, so sagt der Pabst in Rom auch, und viele von den großen, neueren lutherischen Theologen scheinen mehr und mehr mit ihm darin einig zu werden, wenn sie von „den offenen Fragen“ reden, welche erst das normale Urtheil der Kirche entscheiden kann. Dann Punctum. Dann ist die Sache klar, dann ist die Frage nicht länger offen, sondern „abgeschlossen“ und zugeschlossen, denn dann hat die Kirche geredet, und die Lehre ist consolidirt und kirchlich firirt, aber bis dahin sind gänzlich entgegengesetzte Ansichten und Auffassungen relativ berechtigt! Ebenso bei uns, sagt der Pabst; doch hierüber später mehr. ————◆◆————