# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1863_S175 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Dr. Hengstenbergs Stellung zu den Fragen von Amt und Kirchenregiment. 175 in das Volk hinein gepredigt und die Gegenlehre mit unwiderstehlicher Gewalt den Feinden aus den Händen geschlagen. Und wie Luther lehret, so die Kirche, in der alten Zeit, nach ihm, z. B. P. Leyser in der Fortsetzung der Harmonie M. Chemnitzens: „Wie alle Bürger einer freien Reichsstadt, so viel ihrer die Stadt bewohnen, ein gemeinschaftliches Recht haben und gleiche Freiheit, was die Republik betrifft, und wie sie doch um der Ordnung willen Senatoren wählen und diesen einen Bürgermeister vorsetzen, dem sie die Schlüssel und Statute der Stadt übergeben, damit er dieselben im gemeinen Namen aller handhabe und nach denselben die Republik regiere: so thun auch die Bürger der Stadt Gottes. Sie haben zwar eine Gemeinschaft aller Heiligen und alles ist ihr, es sei Paulus oder Petrus, es sei das Leben oder der Tod, es sei das Gegenwärtige oder das Zukünftige, 1 Cor. 3, 21.; sie besitzen Alles unter einem Haupte, Christo, welcher alles zur Seligkeit Nöthige seiner Kirche und in derselben insonderheit einem jeden Gliede, auch dem geringsten, durch sein blutiges Verdienst erworben hat: und doch wählen sie um der Ordnung willen gewisse Personen, denen sie die Verwaltung der Schlüssel des Himmelreichs auftragen, als da bei uns sind Diakonen, Pastoren, Doctoren, Bischöfe oder Superintendenten und dergleichen, damit so bei uns alles nach Pauli Lehre ordentlich und ehrlich zugehe, 1 Cor. 14.“ Ebenso lehren Gerhard und viele andere Bekenner der Wahrheit. (Siehe: „Kirche und Amt“ Seite 377 u. ff.) Wie können nun Männer, wie Stahl und Hengstenberg, die Gelehrte sind, deren Urtheil so großen Einfluß ausübt, deren Verantwortung daher auch sehr groß sein wird, solche Unwahrheiten in die Welt schreiben, daß diese so laut, so entschieden, so allgemein bekannte alte, rein lutherische Lehre ein „neuer Traum“ sei! — Und wie begründet nun H. den alten, aufgewärmten Papistentraum des Hrn. Dr. Stahl? Man höre! Er sagt: „Daß Stahl in dieser Lehre das Wort Gottes auf seiner Seite hat, liegt klar am Tage. Diejenigen, welche das Amt aus der Gemeinde hervorwachsen lassen, haben Thatsachen gegen sich wie die, daß Paulus, „„ein Apostel Jesu Christi durch den Willen Gottes““, den von ihm ohne Zuthun der Gemeinde zu seinem Gehülfen ernannten Titus bevollmächtigt, ebenfalls ohne Zuthun der Gemeinde, in jeder Stadt seines Sprengels Presbyter, unsern Pastoren entsprechend, einzusetzen, Tit. 1, 5.“ Wie unstichhaltig diese Behauptung ist, wie völlig aus der Luft gegriffen, zeigen uns Männer wie Luther, Chemnitz, Gerhard. Luther sagt: „Sprichst du aber: Hat doch St. Paulus Timotheo und Tito befohlen, sie sollten Priester einsetzen; so lesen wir auch Apostelg. 14, 23., daß Paulus und Barnabas unter den Gemeinen Priester verordneten: darum kann nicht die Gemeine Jemand berufen, noch Jemand sich selbst hervorthun, zu predigen unter den Christen, sondern man muß der Bischöfe, Aebte oder anderer Prälaten Erlaub und Befehl haben, die an der Apostel Statt sitzen. Antwort: Wenn unsere Bischöfe und Aebte u. s. w. an der Apostel Statt, wie sie sich rühmen, wären, wäre das wohl eine Mei⸗