# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1863_S174 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 174 Dr. Hengstenbergs Stellung zu den Fragen von Amt und Kirchenregiment. dasselbige Recht haben, verbringe diese Aemter öffentlich, auf daß nicht eine scheußliche Unordnung geschehe in dem Volke Gottes, und aus der Kirchen werde ein Babylon.“ Ferner in der Kirchenpostille vom Jahre 1525: „Wie ihr vorhin seid blieben in dem einfältigen Verstande, also bleibet auch jetzund. Die Schlüssel werden gegeben dem, der auf diesem Fels durch den Glauben stehet, dem es der Vater gegeben hat. Nun kann man keine Person ansehen, die da bleibet stehen auf dem Fels, denn der fällt heute, der andere morgen; wie St. Petrus gefallen ist. Darum ist Niemand bestimmt, dem die Schlüssel gehören, denn der Kirche, das ist, denen, die auf dem Felsen stehen. Die christliche Kirche hat allein die Schlüssel, sonst Niemand, wiewohl sie der Bischof und der Pabst können brauchen, als die, welchen es von der Gemeinde befohlen ist. Ein Pfarrer pflegt des Amtes der Schlüssel, täufet, prediget, reichet das Sacrament und thut andere Aemter, damit er der Gemeinde dient, nicht von seinetwegen, sondern der Gemeine wegen. Denn er ist ein Diener der ganzen Gemeinde, welchem der Schlüssel gegeben ist, ob er gleichwohl ein Bube sei. Denn so er es thut anstatt der Gemeinde, so thut es die Kirche. Thut es denn die Kirche, so thut es Gott; denn man muß einen Diener haben. Denn wenn die ganze Gemeinde wollte hinfallen und täufen, so möchten sie wohl das Kind ersäufen; denn es gingen wohl tausend Hände danach. Das taugte ganz nichts. Darum muß man einen Diener haben, der solches pflege anstatt der Gemeine.“ Ferner in der Auslegung der ersten Epistel Petri 1523: „Im Neuen Testament sollten billig keine Priester Platten tragen; nicht daß es von ihm selbst böse sei, möchte sich doch einer wohl gar lassen bescheeren, sondern darum, daß man nicht einen Unterschied unter ihnen und dem gemeinen Christenmann machte, welches der Glaube nicht leiden kann: also daß die, so jetzt Priester heißen, alle Laien wären, wie die andern, und nur etliche Amtleute von der Gemeinde erwählt würden zu predigen. Also ist nur ein Unterscheid äußerlich, des Amtes halben, dazu einer von der Gemeinde berufen wird; aber für Gott ist kein Unterscheid; und werden nur darum etliche aus dem Haufen herfürgezogen, daß sie anstatt der Gemeine das Amt führen und treiben, welches sie alle haben, nicht daß einer mehr Gewalt habe, denn der andere.“ Ferner in der Schrift von der Winkelmesse und Pfaffenweihe 1533: „Unser keiner wird in der Taufe ein Apostel, Prediger, Lehrer, Pfarrherr geboren, sondern eitel Priester und Pfaffen werden wir alle geboren; darnach nimmt man aus solchen gebornen Pfaffen, und beruft und erwählt sie zu solchen Aemtern, die von unser aller wegen solch Amt ausrichten sollen.“ Ich habe absichtlich so viele Stellen aus Luther angeführt, um die Ueberzeugung hervorzurufen, daß Luther diese Amtslehre „von Gemeinschaftswegen“ nicht nur als einen zufälligen Gedanken einmal gelegentlich angeführt hat, sondern daß diese Lehre sein ganzes Herz erfüllte. In polemischen Schriften, in Predigten, in Auslegungen, immer kehrt diese Lehre wieder und wird mit göttlicher Gewißheit