# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1863_S170 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 170 Dr. Hengstenbergs Stellung zu den Fragen von Amt und Kirchenregiment. hinausthun aus dem Vaterhause, diese Brüder hätten kein oder doch nur ein sehr fragliches, und auf alle mögliche Weise zu beschränkendes Recht, wenn es gilt aus der Anzahl der Brüder einen zum Vorsteher und Haushalter zu wählen. Was sind denn die regierenden Brüder besser, als die untergebenen? Sind sie nicht alle verdammungswürdige Sünder, die nur aus lauter Gnade gerettet sind und aus eitel Gnade erhoben zu Königen, Priestern und Propheten, Einer wie Alle und Alle wie Einer? Diese ganz vollkommen gleiche Brüderschaft, diese Ehre und Herrlichkeit jedes einzelnen Christen, diese gleichen, von Christo erworbenen, und allen seinen Christen gleich geschenkten Rechte sind es, für die wir unsere Stimmen erhoben haben gegen papistisch hierarchische Gelüste, die von verschiedenen Seiten, selbst aus der lutherischen Kirche hervortauchten und noch fortwährend sich geltend machen wollen. Was ist es anders, als traurigster papistischer Sauerteig, wenn Stahl behauptet: „Nur wer öffentlich lehrt, hat die öffentliche Lehre festzusetzen, nur wer Sacramente verwaltet, hat Sacramente zu verweigern, nur wer die Seelsorge übt, kann kirchliche Anordnungen für die der Seelsorge Anvertrauten geben.“ (?) Und Dr. H. billigt und lobt diesen römischen Unfug! Damit aber Niemand meint, diese Bezeichnung der Stahl'schen Lehre sei nur so ein wegwerfendes, grobes Urtheil aus dem armseligen Amerika und aus der demokratischen Missouri⸗Synode, das von deutschen Gelehrten gar nicht der Beachtung werth sei, so bitte ich doch, Dr. Luther's ernste Worte ein Bischen beherzigen zu wollen; er schreibt in der Schrift wider König Heinrich in England also: „Ueber der Lehre zu erkennen und zu richten, gehört vor alle und jede Christen, und zwar so, daß der verflucht ist, der solches Recht um ein Härlein kränket. Denn Christus selbst hat solch Recht in unüberwindlichen und vielen Sprüchen angeordnet, z. B. Matth. 7: sehet euch für vor den falschen Propheten, die in Schaafskleidern zu euch kommen. Dies Wort sagt er ja gewiß wider die Lehrer zum Volk, und gebeut ihm, daß es ihre falsche Lehre meiden solle. Wie können sie aber dieselbe meiden, ohne sie zu erkennen? Und wie erkennen, wo sie nicht Macht haben, zu urtheilen? Nun aber giebt er ihnen nicht allein Macht zu urtheilen, sondern gebeut es ihnen auch,; daß diese einzige Stelle genug sein kann wider aller Päbste, aller Väter, aller Concilien, aller Schulen Sprüche, die das Recht zu urtheilen und zu schließen, bloß den Bischöfen und Geistlichen zugesprochen, dem Volke aber, das ist der Kirche, der Königin, es gottloser und kirchenräuberischer Weise geraubt haben. Denn da steht. Christus und sagt: Sehet euch für vor den falschen Propheten; damit stimmen fast alle Sylben der Propheten. Denn was thun die Propheten anders, als daß sie das Volk warnen, den falschen Propheten nicht zu gläuben? Was ist aber dies Warnen anders, als zeigen, daß das Volk Macht habe, zu richten und zu erkennen? Was ist es anders, als kund thun und versichern, daß es auf sein Thun Acht haben und wider alle Lehren aller seiner Priester und Lehrer allezeit auf guter Hut stehen müsse? Darum schließen wir hier: So