# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1863_S155 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 155 Rheinbaiern. Der evang. Kirchenz. vom 17. Jan. wird dorther geschrieben: „Die außerordentliche Generalsynode steht vor der Thür, um uns eine ochlokratische (pöbelherrschaftliche) Wahlordnung aufzuhalsen und dann auf legalem Wege das Lichtfreundthum an die Stelle des evangelischen Glaubens zu setzen. Der Sieg des protestant. Vereins ist so ziemlich gewiß, da unter den Pfarrern und Decanen so viele Windfahnen sich finden, wie man es vor zwei Jahren noch nicht für möglich gehalten." In der Nummer vom 31. Jan. wird ihr ferner ebendaher geschrieben: „In neuester Zeit hat das Consistorium auch wieder begonnen, das neue, durch zwei Generalsynoden angenommene, vom Könige sanktionirte, bekenntnißtreue Gesangbuch in mehreren Gemeinden, in welchen es durch die Presbyterien in voller Competenz vor mehr als drei Jahren eingeführt worden war, und wo trotz allem, anfangs kaum nennenswerthen, später von außen aufgestachelten Widerspruchs, Pfarrer, Presbyterien und grade die kirchlichen Gemeindeglieder in bedeutender Zahl beharrlich daran festgehalten hatten, so daß sein Fortbestand daselbst durch consistoriale und ministeriale Entschließungen noch vor Monaten wiederholt bestätigt worden war, außer Gebrauch zu setzen, und den ausschließlichen Gebrauch des alten, das durch jene zwei Generalsynoden als mit dem Bekenntniß der Kirche nicht im Einklange stehend bezeichnet worden war, anzuordnen. Umsonst hatten die treuen Pfarrer und Gemeindeglieder drei Jahre lang Schmach und Verfolgung erlitten, die Furcht vor den Drohungen der Gegner, und die Hoffnung, auf diesem Wege zwischen Ja und Nein Friede zu machen, überwiegt jetzt alle Gründe. Zwei Pfarrer unter dreien haben sich geweigert, den Beschluß zu vollziehen, ihre Presbyterien sollen gleichfalls Protest gegen die Maßregel eingelegt haben; in die eine Gemeinde wurde darauf ein Candidat geschickt, um diese Maßregel in Ausführung zu bringen, worauf der Pfarrer unter schmerzlicher Resignation" (oder nicht Verleugnung?) „am folgenden Sonntage sein Amt wieder antrat; dem andern Geistlichen, welcher von der völligen Rechtsbeständigkeit des neuen Gesangbuchs in seiner Pfarrei nicht weichen zu können erklärte, wurde auf seine Kosten ein Verweser gesetzt, er selbst aber ist beurlaubt bis zu seiner Versetzung auf eine andere Stelle. Merkwürdiger Gegensatz: der Pfarrer Schmitt, welcher vor fünf Jahren wegen beharr'licher Agitation gegen die Einführung des neuen Gesangbuchs quiescirt worden war, wurde vor einigen Monaten wieder angestellt; von dem bekannten, wegen Leugnung der Gottheit Jesu und activer Betheiligung am Aufstande bereits vor 12 Jahren quiescirten Pfarrer Frantz wird berichtet, er bewerbe sich gleichfalls um Wiederanstellung, und Männer, die den sanktionirten Beschlüssen der Generalsynoden und den Weisungen des vorigen Consistoriums beharrlich und unter vielen Leiden treu waren, müssen jetzt ihre Stellen verlassen!" Die lateinische Sprache und das theologische Studium. In der Erlanger Zeitschrift vom Februar wird der Vorschlag gemacht, den Gebrauch der lateinischen Sprache im mündlichen und schriftlichen theologischen Examen gänzlich abzuschaffen. Der Schreiber sagt: „Spricht man Studenten und Candidaten, welche der Prüfung entgegengehn, so wird man häufig, und zwar gerade von den Tüchtigeren die Klage hören, daß sie sich vor dieser Forderung (sich in lateinischer Sprache examiniren zu lassen) fürchten, weil sie sich ihr nicht gewachsen wissen." Ja, es heißt: „Wie wünschenswerth wäre es, daß auch Luther's lateinische Schriften, besonders seine exegetischen recht studiert würden? Von alledem geschieht aber jetzt sehr wenig; wenig von den Studierenden, noch weniger natürlich von den dann in's Amt Getretenen. Es ist. als fürchte man sich vor dem Latein. Woher sonst der so schwache Absatz der lateinischen Werke Luther's?" Den Vorschlag einer zweiten Confirmation zu Erlangung aller Rechte eines Gemeindegliedes macht, wie wir aus der Erlanger Zeitschrift ersehen, von Zezschwitz. Dort heißt es nehmlich im diesjährigen Februarheft: „In dem Schlußabschnitte des Werkes über den Katechumenat, mit welchem Professor v. Zezschwitz die Kirche jüngst beschenkt hat, finden wir nach theilweisem Vorgange des seligen Höfling einen Gedanken ausgeführt, von welchem der Verfasser in der Vorrede S. XVI sagt, er möge für die gegenwärtigen Landeskirchen unpraktisch erscheinen, entstamme aber dem Wunsche, daß Gott noch eine Frist neuer Sammlung bewußterer Gemeinden gewähren