# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1863_S154 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 154 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. Demnächst soll das Gutachten der verschiedenen Consistorien des Landes über diesen Vorschlag der Commission eingeholt werden. Die Vorsynode wird gutem Vernehmen nach im Juli d. J. zusammenberufen werden." Landeskirche. Dr. Münkel schreibt: „Es wird auf die Länge unmöglich sein, ohne starke Zugeständnisse eine Landeskirche zusammenzuhalten, in der sich Glaube und Unglaube, Kirche und Welt so schneidend und feindlich entgegentreten, ohne daß eine Macht vorhanden ist, welche den Widerspruch bändigen könnte. Dies sage man sich nur voraus, daß die entscheidende Wahl früher oder später an einen jeden herantritt; es kann nur schaden, wenn man sich das mit eitlen Hoffnungen verbirgt und so viel wie möglich nachzugeben willens ist, weil man endlich glaubt, alles wieder zurücknehmen zu können." Die Entsagung bei der Taufe gehört auch mit zu denjenigen Dingen, gegen welche sich die Widersacher des neuen Hannoverschen Katechismus erheben. Dr. Münkel schreibt daher: „Für den Täufer entsteht daraus die schwierige Lage, ob er die Taufe dem Kind um des Unglaubens der Gevattern willen weigern, oder ob er das unschuldige Kind dennoch taufen soll. Daß hierbei nicht gleichmäßig verfahren werden würde, war vorauszusehen. Als sich etliche Pastoren der Taufe weigerten, waren die Eltern oder Gevattern so kühn, sich um Schutz ihres angeblichen Rechtes und wirklichen Unglaubens an das Consistorium zu Hannover zu wenden. Dasselbe hat in der Mehrzahl seiner Glieder entschieden, den Gevattern solle die Entsagung erlassen, dagegen die Entsagung in geeigneter Weise in der Taufrede untergebracht werden. Es ist das ein Ausweg, welcher das Bekenntniß zu retten sucht, aber die Entsagung zu nichte macht, die nur in dem Munde der Gevattern einen Sinn hat. Das Schlimmste ist aber nicht dies, sondern daß man dem Unglauben ein Zugeständniß macht, und zwar in einer Handlung, die dadurch selbst vernichtet wird." Preußisch-luth. Kirche. Hengstenberg berichtet in seinem diesjährigen Vorwort: „Eine Conferenz von Pastoren, die im October in Angermünde zusammentrat und die zur Hälfte aus solchen bestand, die ganz sich zu dem Obercollegium bekennen, zur andern aus solchen, die mehr oder weniger mit ihm in einem gespannten Verhältnisse standen, hat ein erfreuliches Resultat geliefert. Sie hat zwar die Wunde nicht ganz heilen, die Ausgeschiedenen nicht wieder zurückführen können, aber es ist ihr doch gelungen, den weiteren Ausscheidungen ein Ziel zu setzen. Man hat sich in dem sehr vernünftigen (!) Beschlusse geeinigt, daß den Anordnungen des Oberkirchencollegiums Folge zu leisten sei, daß es aber jedem überlassen bleibe, wie er sich die Auctorität desselben zurechtlege, ob er sie aus göttlichem oder menschlichem Rechte ableite." — Vernünftig ist das allerdings, aber ob christlich, ist eine andere Frage. Wie kann der einer Vorschrift Folge leisten, die ihn als aus göttlicher Auctorität gemacht wird, wenn er überzeugt ist, daß dieselbe nur menschliches Recht zum Grunde hat? Wäre das nicht eine offenbare Abgöttereisünde? Hälfe das eigne „Zurechtlegen" in solchem Falle etwas, dann wären freilich die heiligen Märtyrer Thoren gewesen, als sie den Kaisern nicht Weihrauch anzünden wollten, sondern lieber den qualvollsten Tod erlitten. Hannover. Der Verfasser einer zu Bremerhaven erschienenen Flugschrift gegen den kleinen Katechismus Luthers gibt dem ganzen Hannoverschen Ministerium das erfreuliche Zeugniß: „Die jüngern Geistlichen sind fast sämmtlich dem Dämon des Confessionnalismus verfallen." Gottlieb! Preußen. „In unserem nächsten Vaterland Preußen, schreibt Hengstenberg in seiner im diesjährigen Vorwort enthaltenen Umschau, zieht zuerst die veränderte Richtung unsere Aufmerksamkeit auf sich, welche im vorigen Jahr das Abgeordnetenhaus genommen. In seinen beiden Sitzungsperioden läßt sich in seiner überwiegenden Majorität ein „„Fortschritt"" nicht verkennen von Indifferentismus oder halbem Wohlwollen zu entschiedener Feindschaft gegen die Kirche und ihr Bekenntniß, eine Feindschaft, deren Energie daraus erhellt, daß sie sich unter allen Umständen gleich bleibt und jede, auch die unpassendste Gelegenheit ergreift, sich geltend zu machen."