# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1863_S153 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 153 Heilandes im heil. Abendmahl, und darum hat es während ohngefähr dreihundert Jahren Streit über die symbolischen Bücher gegeben. Und sind wir jetzt um etwas der Einmüthigkeit näher? Ich denke nicht. Und während wir dies thun, gehen die Methodisten mit dem Volk auf und davon. Ist das nicht eine Thatsache?" — Bei diesem Raisonnement ist nur dies verwunderlich, wie „Lutheraner", die so denken und schreiben, noch einen Augenblick in der lutherischen Kirche verbleiben und noch anstehen können, sich der methodistischen Gemeinschaft einverleiben zu lassen. Ueber die „Missourier." Die Behauptung, daß wir „Missourier" auf geradem Weg nach Rom seien, ist nachgerade ein so abgenutztes Streitroß geworden, daß wir selbst von dem New Yorker „Lutherischen Herold" nicht mehr erwarteten, daß er noch immer darauf herumreiten werde. Aber wozu doch guter Wille bei Mangel an Beweisen bringen kann! Schon lesen wir nehmlich wieder in genanntem „Herold" vom 15. April: „Hieraus ergibt sich für einen angehenden Prediger die Nothwendigkeit des ebenfalls zur wissenschaftlichen Vorbereitung gehörenden Studiums der Kirchen⸗ und Dogmengeschichte. Der eben berührte Punkt ist wichtiger, als mancher annehmen mag. Würden unsere Nachbarn, die Missourier und Buffaloer, ihn nach Recht würdigen, so könnten sie nicht so widerlutherisch exclusiv sein. Sie würden dem Geist des Protestantismus, der die Reformation gebar und nährte, sein ursprüngliches Recht lassen und nicht mit aller Gewalt, wie sie es jetzt thun, nach Rom zu steuern." Schauerliches Prognostikon! Der Steller desselben hat sich J. H. S. unterzeichnet. Die Quäker von Pennsylvanien haben bei der Gesetzgebung eine Denkschrift eingereicht, worin sie erklären, ihre religiöse Ueberzeugung erlaube ihnen weder Kriegsdienste zu thun, noch sich davon loszukaufen; lieber wollen sie Strafe erleiden. So meldet das mennonitische Volksblatt, welches in Milford Squär, Pa., herauskommt. Diese Quäker sind wenigstens consequent. II. Ausland. Ueber die preußisch-luth. Kirche berichtet Dr. Münkel unter dem 27. Febr.: „Die Zahl der ausgetretenen Pastoren beträgt bis jetzt gegen 12, etwa den fünften Theil sämmtlicher separirten Pastoren in und außer Preußen. Aber auch unter den übrigen vier Fünfteln finden sich noch manche Zweifelhafte, die zum Theil im ausgesprochnen Gegensatze gegen die Lehre des Obe.kirchencollegiums stehen; und wenn die Tiedrichsche Neuseparation sich nicht so arg verfahren hätte, so könnte sie dem Breslauer Verbande noch sehr gefährlich werden. Nicht blos die Lehre vom Kirchenregiment, sondern auch die Lehre von der Kirche und vom Predigtamte ist überall in einer solchen Gährung begriffen, daß noch auf keiner Seite Einheit und Klarheit vorhanden ist, auch nicht bei den Neuseparirten." Herr Pfarrer Löhe schreibt am Schlusse einer von Pastor Großmann in Iowa gegebenen Darstellung seiner (Großmann's) Conflicte mit missourischen Pastoren, die natürlich die letzteren in ein möglichst gehässiges Licht stellt, in den kirchlichen Mittheilungen vom März dieses Jahres: „Das soll billig uns ermuntern, daß wir um endliche Vereinigung der luth. Synoden in America, die sich um das gute Bekenntniß schaaren, nicht ablassen zu bitten, sintemal diese Brüder nichts trennt, als daß die einen keinen Schritt weiter geben wollen in der Lehre, denn die alten Lehrer des 16. Jahrh. gegangen sind, die andern aber die ganze (?!) Errungenschaft der Reformation festhalten wollen, ohne auf einen sachgemäßen Fortschritt der Erkenntniß aus der heil. Schrift zu verzichten." Hannover. So lesen wir im Freimund: „Aus Hannover hören wir, daß die zur Vorbereitung der Synodalverfassung von der Regierung einberufene Commission ihre Arbeiten insoweit vollendet hat, daß die Berufung einer Vorsynode nunmehr erfolgen kann. Die Commission hat, wie verlautet, in Betreff der Zusammensetzung der Vorsynode den Vorschlag gemacht: es möge diese Vorsynode aus 63 Mitgliedern bestehen, von welchen der König 21, die Gemeinden 21 und die Geistlichen 21 Mitglieder zu ernennen haben sollen.