# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1863_S148 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 148 Etwas über die vom Breslauer Oberkirchenkollegium Abgetretenen. die Kirchenordnung.*) Diese ruht also nicht auf Beschlüssen, noch weniger darauf, daß denselben göttliche Verbindlichkeit für die Gewissen beigelegt wird, sondern sie erwächst geistlich und frei, je nach dem Maß der Gaben Gottes. Die Kirchenordnung gründet sich nicht auf ein „Ihr müßt,“ sondern auf ein „Wir wollen,“ d. h. auf Liebe und Freiheit, und hat nicht den Zweck, eben also durchgesetzt zu werden, vielmehr den Frieden zu halten in unsern Zeiten, den schwachen und vergeßlichen zu heilsamer Erinnerung zu dienen und der Willkür und Unsitte zu steuern. Unordnung stelle man ab durch Zeugniß, Bitte und Ermahnung, aber durch keinerlei Zwang, Befehl und Strafandrohung. Diese Mittel geziemen wohl der Obrigkeit von dieser Welt, aber nicht der Kirche. Bei Kirchenordnung ist also das erste nothwendige, daß sie kirchlich sei und kirchlich, d. i. geistlich gehandhabt werde. Dabei allein können die Kirchen gedeihen und werden sich mit Freuden dienen und in Liebe und Glauben jederzeit als Eine Kirche erweisen, auch mit denen, die andere Ordnungen haben. — Als thatsächlichen Nachweis, wie man diese Grundsätze handhabe, fügt der Berichterstatter dann zu, Pastor Diedrich habe schließlich den Entwurf einer Kirchenordnung mitgetheilt, der eine Zusammenstellung dessen ist, was herkömmlich in seiner Gemeinde besteht. Das wesentliche davon findet sich auch in Magdeburg und Ruppin. Anders steht es in Hamburg und im Weimar'schen, aus welchen Gemeinden die Pastoren (Meinel und Vollert) gleichfalls zugegen waren. Aber Niemand kam auf den Gedanken, daß diese Ordnungen gleich sein müssen. Daß Ordnung sein müsse, ist göttlicher Befehl. Welche Ordnung aber bestehe, ist Sache der Freiheit. Eine bestehende schlechterdings aufrechthalten wollen, ist gegen Gottes Wort und gegen unser Bekenntniß. Dadurch eben entstand der Streit, daß etliche Pastoren gewisse Ordnungen nicht mehr wollten, daß sie ihnen aber aufgezwungen wurden, weil man den Anspruch machte, der Kirchenordnung gebühre Gehorsam gleich als Gottes Gebot. Dieser letztere Anspruch hing wieder zusammen mit der Lehre von der göttlichen Einsetzung eines Kirchenregiments über eine Summa von Gemeinden. Diese Lehren bekämpfte Diedrich und Andere und gaben dem Gegensatz auch in der Praxis Folge; dafür wurden sie suspendirt, daher stammt die Separation derselben sammt ihren Gemeinden. Nach Gottes Wort und dem Bekenntniß der lutherischen Kirche sind die Grundsätze und Lehren der abgetretenen Pastoren und Gemeinden im Gegensatz zu Breslau richtig, wenn gleich das, was sie selber setzen, noch keineswegs zum befriedigenden Abschluß gediehen sein dürfte; es ist das auch von namhaften Gliedern der Berliner Conferenz unumwunden ausge- *) Da Diedrich und die mit ihm gehen, von keinen collegialistischen Rechten wissen wollen, so bleibt hier in ihrem Bekenntniß ein großes Vacuum, außer wenn es der Pastor ausfüllt. Denn damit, daß sie sagen, die Wahrheit Gottes schafft die Kirchenordnung, ist die Sache so wenig gehoben, als wenn mit Grabau Diedrich sagt, das Predigtamt fließt aus Gottes Wort. Ja, das erstere ist sogar höchst mißverständlich, denn wenn das Wort der Wahrheit die Kirchenordnung schafft, ist sie dann menschlichen Rechtens? L. u. W.