# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1863_S147 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Etwas über die vom Breslauer Oberkirchenkollegium Abgetretenen. 147 den als eine Strafe der Sünde auf beiden Seiten. Denn der Herrschende ist überaus vielen Mühseligkeiten und unendlichen Gefahren ausgesetzt, der Gehorchende wird durch fremden Willen geführt und keiner von ihnen beiden bringt sein Leben ohne die bittersten Beschwerlichkeiten hin, vielmehr leidet jeder von beiden die verdienten Strafen der göttlichen Gerechtigkeit. Daher wird in der Schrift des ersten Knechtes nach der Sündfluth gedacht, Gen. 9, 25., wo Noah zu ihm spricht: Verflucht sei Canaan, und sei ein Knecht aller Knechte unter seinen Brüdern. Nach welcher Stelle Ambrosius im Buche von Elias und dem Fasten, Cap. 5., geschrieben hat: „„Heut gäbe es keine Knechtschaft, hätte es keine Trunkenheit gegeben.““ Daher gab hernach Gott selbst Gesetze, um durch dieselben die Pflichten der Knechte in der hebräischen Republik zu bestimmen, Exod. 21. ff., nach welchen Gesetzen der Zustand unserer Knechte weit erträglicher ist. Und hieraus schließen wir, daß auch die Knechtschaft ein Gott gefälliger und von ihm selbst verordneter Stand sei, in welchem jeder aufs Beste leben und Gottgefälliges leisten kann, obgleich er vieler Beschwerlichkeiten nicht ermangelt, welche zum Theil, daher kommen, daß unsere Natur nicht zum Knechtdienst geboren, zum Theil weil den meisten Hochmuth und Stolz angeboren ist, während es doch meistens weit leichter ist, zu dienen, als zu herrschen, sonderlich wenn man mit ungeschickten und boshaften Menschen zu thun hat. Um welcher Ursache willen lesen wir wiederholt apostolische Ermahnungen, welche die Knechte betreffen, Ephes. 6, 5.; Col. 3, 22.; 1 Tim. 6, 6.; 1 Petr. 2, 18. ꝛc.“ (Quaestiones illustres ex epp. ad Phil. et Col. erutae aut. F. Balduino. Disp. 8. Mich. Reichard. p. 5—7.) Etwas über die vom Breslauer Oberkirchenkollegium Abgetretenen. Ueber dieselben lesen wir im Freimund vom 22. Januar: „Daß man auch auf diesen Seiten den heiligen Grundsatz der Ordnung will, haben Thatsachen bewiesen. In Magdeburg haben etliche abgetretene Pastoren am Sonntag nach Michaelis eine Visitation veranstaltet; man hat in Liegnitz das Examen eines Candidaten veranstaltet, die Gemeinde hat denselben ordentlich berufen zum Hilfsprediger, und der Pastor hat ihn unter Assistenz von Amtsbrüdern ordinirt und eingeführt. Kirchenordnung ist also hier wie dort. Aber die Lehre von derselben ist verschieden. In einer Besprechung, die sich an jene Visitation in Magdeburg anschloß, sprach man sich darüber in folgender Weise aus. Die Gemeinden entstehen nicht durch willkürliches Zusammentreten einzelner, sondern Gottes Wahrheit, in ihrem Gange durch die Welt bringt die Seelen zusammen. Dieselbe Wahrheit Gottes schafft auch die gerade mögliche und dienliche Weise ihres gemeinsamen Lebens, d. i.