# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1863_S146 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 146 Die alten lutherischen Lehrer über Sclaverei. scheint der Name eines Herren oder Knechtes für schändlich zu gelten; denn da die Taufe alle zu Brüdern macht, wie schickt sich's für einen Bruder, den Bruder einen Knecht zu nennen? — Aber er irrt sich gar sehr, indem er die christliche Freiheit mit der bürgerlichen verwechselt. Es ist daher zu wissen, daß ein Mensch nach einem doppelten Stand und Verhältniß zu betrachten ist. Erstlich als ein Christ und Hausgenosse Gottes, welcher es mit den Dingen der ewigen Seligkeit zu thun hat; und da ist freilich die höchste Gleichheit unter Herren und Knechten; denn in Christo ist weder Mann noch Frau, weder Knecht noch Freier, Gal. 3, 28. Jedoch hat da eine gewisse freiwillige Knechtschaft statt, davon es Gal. 5, 13. heißt: Durch die Liebe diene einer dem andern. Und solcherlei Knechtsdienste würden sich die Menschen auch im Stande der Unschuld gegenseitig geleistet haben, wie es denn angemessen ist, daß die Jüngeren den Aelteren, die Unerfahreneren den Weiseren gehorchen. Zum andern aber wird der Mensch als eine bürgerliche Person betrachtet, oder sofern er ein bürgerliches Leben lebt, das mit leiblichen und äußerlichen Dingen zu thun hat. Da ist ein Unterschied zwischen freien Menschen und Knechten, wo weder das Herrsein die christliche Freiheit mehrt, noch die Knechtschaft sie mindert; denn sie besteht nicht in jenem äußerlichen Verhältniß, noch gehört sie zu den staatlichen Rechten, sondern zu Christi Reich, welches geistlich ist; und darum kann Knechtschaft mit dem Christenthum und der christlichen Freiheit ebensowohl bestehen, wie die schuldige Unterwerfung der Kinder unter die Eltern. Von dem Ursprung der Knechtschaft sprechen anders die Politiker, anders die Theologen. Jene meinen nach Plinius im 7. Buch jener Naturhistorie Cap. 56, daß die Lacedämonier, jene ersten unter den griechischen Völkerschaften (unter denen Knechtschaft während eines langen Zeitraums nach dem Zeugniß Herodot's im 7. Buch unbekannt war), die Knechtschaft erfunden haben, und daß es hernach überhand genommen habe, daß Sieger diejenigen, die sie mit der Hand gefangen (manu cepissent) und nicht getödtet hätten, für sich behielten (servarent), daher sie Knechte (servi) und Leibeigene (mancipia) genannt wurden; worauf sich Horaz bezieht in seinen Episteln, B. 1. Ep. 16, wo es heißt: Kannst du den Gefangenen verkaufen, so tödte ihn nicht (vendere cum possis captivum, occidere noli), und der Apostel Petrus, wenn er 2 Petr. 2, 19. schreibt: Von welchem jemand überwunden ist, deß Knecht ist er geworden. Aber der Ursprung der Knechtschaft ist weit älter, den die Theologen annehmen, die die Knechtschaft eine Strafe der Sünde nennen; und nicht mit Unrecht. Denn da der Mensch nach dem Bilde Gottes geschaffen, Gottes Natur aber ist, zu gebieten, nicht Gebotenes zu thun, so folgt hieraus, daß es nicht zur Natur des Menschen gehöre, daß er Knecht sei. Und aus dieser Ursache gab es auch im Stande der Unschuld keine Herrschaft der Menschen über den Menschen, da sie alles freiwillig übernahmen und vollbrachten, um dem Willen des Schöpfers genugzuthun. Aber nach dem Falle ist alles in das Gegentheil ausgeschlagen und nach und nach eine Herrschaft des Menschen über Menschen und der Unterschied zwischen Herrn und Knecht entstan-