# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1863_S136 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 136 Was sagen die Apostel und was sagt Christus der Herr zu unserm Katechismusstreit. der allezeit erfordert wird, wenn sie sich eines göttlichen Werkes unterfangen wollen, nämlich Das Schuhausziehen (s. 2 Mos. 3, 5.) Ehe Luther im Dienste Christi (s. Matth. 10, 18.) „vor Fürsten und Königen" stand und sein „Hier stehe ich" sprach, lag er in seiner Herberge zu Worms auf den Knieen. Das Gebet, worin er damals sein Herz vor Gott ausschüttete, findet man noch in seinen Schriften. Es ist voll Klagen über Schwachheit und Sünde und das Verderben der argen Welt: denn aus der Tiefe der aufrichtigen Selbsterkenntniß, der in dem Dunkel der Anfechtung und des Seelenkampfes die Arznei sich bewährt hatte, von der die Schrift zeugt, brach der frische Born hervor, den man jetzt trüben will. Wir haben indessen ein altes Sprichwort, das heißt: Gottes Wort und Luthers Lehr' vergehen nun und nimmermehr! V. Luthers Katechismus eine Bekenntnißschrift unserer Kirche. Die in Nr. 172 enthaltene Entgegnung auf meine „Randbemerkungen" (in Nr. 163) veranlaßt mich, den geehrten Lesern der Hildesh. Allg. Ztg. Nachstehendes ans Herz zu legen. Ich hatte mich hinreichend darüber erklärt, daß Luther's Katechismus lediglich deswegen in der Kirche für eine Bekenntnißschrift gilt, weil eitel Gottes Wort darin bezeugt wird, und mich dabei besonders auf unseres Reformators Beruf und Befähigung berufen, den „Glauben" (s. Röm. 12, 7) in einer kurzen Summe seinem wesentlichen Inhalte und Zusammenhange nach aus der Bibel zu schöpfen. Demgemäß verhält sich dies Büchlein zum Wort Gottes wie verarbeitetes Gold zu dem Schacht, worin es gewonnen ward. — Nun wird mir aber in der beregten Entgegnung vorgehalten, daß Luther's Katechismus diese Geltung nicht mehr habe, daß in ihm Widerspruch mit „Gottes Wort" entdeckt sei und es werden hiefür einige Autoritäten namentlich angeführt, im Allgemeinen aber auf die neuesten Forschungen auf dem exegetischen Gebiete Bezug genommen. — Es handelt sich um nichts Geringes. Wäre ein Widerspruch wirklich vorhanden, so könnte es nichts Gewissenbeschwerenderes geben, als die königliche Verordnung vom 14. April d. J. Einstweilen wird aber wohl jene Behauptung des Beweises bedürfen. Hier werden nur ganz im Allgemeinen einige Autoritäten genannt, auf die Gefahr hin, daß sie auch vielleicht nicht einmal selbst sagen wollen, wofür sie angeführt werden. Das ist durchaus keine wissenschaftliche Beweisführung. Angenommen, ein Theil der Theologen rechtfertige die Behauptung, so gibt es andererseits namhafte Consistorialräthe, auch Ober⸗Consistorialräthe und Professoren, die sich verbitten werden, für dieselbe einzutreten. Mit den neuesten exegetischen Forschungen ist es ein eigenes Ding. Sie widersprechen sich, beruhen auf Hypothesen und arbeiten zum Theil einer bodenlosen Skepsis in die Hände. Man findet bei den Professoren leider nur zu oft bestätigt, was ich in den Randbemer⸗