# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1863_S128 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 128 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. Ein damals erhaltenes Stipendium von 150 Gulden hat er hernachmals zurückzahlen müssen. Noch im Jahre 1859 hat er den Rest abgetragen. In den Jahren 1814 und 15 erhielt er die niedern und höhern priesterlichen Weihen und ward zuerst freiherrlicher Hofmeister zu Steineck und zugleich Pfarrer desselben Orts. Nach drei Jahren wurde er als Pfarrer nach Mühlhausen versetzt. Der Umgang mit einem durch Prof. Sailer in Landshut angeregten jungen Manne trug zuerst dazu bei, seine bisherigen Moralpredigten in ergreifende Buß- predigten zu verwandeln, mit denen er auch auf die Bewohner der Umgegend, selbst der evangelischen, erwecklich wirkte. Das Büchlein von Boos „Christus für und in uns“ brachte ihn immer mehr auf evangelische Bahnen, so daß er endlich die Augen seiner katholi- schen Amtsnachbarn auf sich lenkte. Eine Reihe von Angriffen durch dieselben und von Klagen bei der geistlichen und weltlichen Obrigkeit war die nächste Folge. Nach allerlei Maßregeln, dergleichen die kath. Kirche mit abtrünnigen Priestern vorzunehmen pflegt, ward ihm endlich im October 1822 die Pfarrei abgenommen. Die Gemeinde aber fiel, eine Schaar nach der andern, ihrem bisherigen Pfarrer zu und bat schon am 23. Jan. 1823 um Aufnahme in die evangel. Kirche. Am 7. März folgte ihr Henhöfer in diesem Schritte nach. Seit dem 1. Juli desselben Jahres bis an sein Ende ist er evangelischer Pfarrer an mehreren Orten gewesen. — Er starb nach kurzer Krankheit, 73 Jahr alt. Hessen. Folgendes berichtet der Freimund vom 25. Dec. v. J.: „Im Mai d. J. erhob eine Anzahl hessischer Geistlicher eine Anklage bei dem darmstädtischen Oberconsistorium gegen den Professor Noack in Gießen wegen Unglaubens und Freigeisterei (Vgl. Nr. 25). Derselbe hatte nämlich in einem Aufsatze die Auferstehung des Gekreuzigten im Lichte der heutigen Wissenschaft betrachtet, und frischweg geleugnet. Das Ministerium des Innern, welchem die Klage von Seiten des Oberconsistoriums unterbreitet wurde, hat dieselbe nun in folgender Weise erledigt. Es hat dem Verklagten durch den Rector der Landesuniversität die einfache Mittheilung zugehen lassen, der Aufsatz gehöre dem Gebiete der biblisch kritischen Untersuchung an, welche der Wissenschaft, wenn sie ihre Aufgabe erfüllen solle, freigegeben werden müsse, und folglich an sich nicht als Angriff auf den christlichen Glauben zu beur- theilen sei [!] daß aber die frivole und spöttische Sprache, welche darin vielfach hervortrete, als mit dem Ernste und der Würde der biblischen Wissenschaft unverträglich, gemißbilligt werde. So der N. Fr. Z. zufolge der ministerielle Bescheid. — Was werden aber die Hirten und Wächter der hessischen Kirche dazu sagen?“ Ueber das Gebet für die Verstorbenen veröffentlichte im vorigen Jahre das Consistorium der evangelischen Kirchenprovinz Schlesien eine amtliche Erklärung. Dar- in heißt es denn: „Wir dürfen und sollen der Verstorbenen in unseren Gebeten gedenken.“ (S. 12.) Ja, es heißt darin: „Daß solche Gebete, wenn sie gleich nicht geboten sind, zulässig seien, wird als unzweifelhaft anzuerkennen sein, auf Grund der heil. Schrift. Die obige Darstellung der Verschiedenheit des Zustandes der Abgeschiedenen vom Momente des Todes an bis zur Vollendung aller Dinge im Gericht durch die Wiedergeburt der Welt, (Matth. 19, 28.,) zeugt für die Zulässigkeit unserer Gebete für die Begnadigten, welche zu denken sind in einem Zustande der Entwickelung, und zwar nicht blos des Wach- sens, sondern auch der Läuterung, Matth. 12, 32.“ Da haben wir denn ein öffent- liches Bekenntniß zur Fegfeuerlehre von einem unirten Kirchenregiment, daß nicht bestimmter sein kann! Selbst Hengstenberg schreibt hierüber: „Wir haben hier ohne Zweifel eine ver- feinerte Gestalt des Fegefeuers vor uns, und wie in der früheren Kirche die Lehre vom Fege- feuer die Verpflichtung zur Fürbitte für die Todten hervorgerufen hat, so würde es auch jetzt wieder gehen, wenn diese Lehre an der Entwickelung und Läuterung Eingang findet.“ Leider! steht aber jenes Consistorium in solchen Anschauungen nichts weniger als einsam da. Die damit innig verwandte neue Hadeslehre zählt ja bekanntlich Legionen von Bekennern unter den neueren „gläubigen“ Theologen.