# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1863_S124 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 124 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 10. So sehr Herr Schenkel sich beeifert, diesen „Schlüssel“ in Verruf zu bringen, so haben doch alle treuen Lutheraner große Ursache, Gott zu danken, daß sie in der beregten kostbaren „Laienbibel,“ wie in ihren sämmtlichen theuer errungenen Bekenntnißschriften, ein brauchbares Instrument besitzen, um sich vor solchen Eindringlingen zu schützen, die dem Hause Gottes mit Beilen drohen. Denn würden diese nicht durch die Grundrechte der Gemeine ferngehalten, so möchte ein formelles Recht sie leicht befähigen, ihren Geschmack auch denen aufzudringen, die nicht nach schädlicher Leckerei, sondern nach gesundem, keinem Modewechsel unterworfenem Brot fragen. 11. Was im gegenwärtigen Falle dies „Recht“ betrifft, so leidet auf denselben Schenkels Machtspruch („Wo kein Recht ist, hört auch die Pflicht auf!“) keine Anwendung. Der Kirche ist jetzt bei uns Gehör gegeben; sie ist zu ihrem Recht gekommen. Ungerecht war hingegen die willkürliche Beseitigung des alten glaubenstreuen Katechismus, worunter sie im hannoverschen Lande lange genug geseufzt hat. Und zur Kirche muß gehören, wer Sitz und Stimme darin haben will. Sie ist aber nicht, wie nach unirt badischer Anschauung, der Haufe, der sich in der Machtvollkommenheit seines Beliebens am Wahltage zur Abstimmung über wer weiß, was alles? einfindet, möge er sich übrigens zum Glauben der Gemeine bekennen, zur Predigt und zum Abendmahle halten oder nicht; sondern der heil. Schrift und lutherischen Lehre gemäß (s. die Schmalkaldischen Artikel und Augsb. Conf. Art. 7. und 8.) die Gemeinschaft derer, welche Christi Stimme hören und durch Glauben von der Welt ausgegangen sind. Wer sich dagegen von ihr so offenbar sondert, daß er ihre Bekenntnisse und aus diesem Grunde, um seines Inhalts willen, den Katechismus verwirft, der den hannoverschen Landen durch die Verordnung vom 14. April. d. J. wiedergegeben worden ist, giebt genugsam zu erkennen, daß er von keiner Pflicht gegen die Kirche weiß. Da gilt dann aber der Spruch: Wo keine Pflicht ist, da giebt es auch kein Recht! (Fortsetzung folgt.) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. I. America. Generalsynode. Im Lutheran Observer vom 27. Febr. läßt sich ein Mitarbeiter den Einwurf machen: „Sagte Christus nicht: Das ist mein Leib?“ und antwortet hierauf: „Ich bemerke, daß er auch sagte: Ich bin die Thür. — Das Brod ist in dem einen Falle sein Leib gerade so, wie er die Thür in dem anderen ist. Er ist aber nicht eine buchstäblich leibliche Thür, noch ist er buchstäbliches Brod. Er nährt durch den Glauben an ihn die hungrige Seele und durch dasselbe Mittel ist er die Thür oder der Weg zum Himmel.“ Weiter unten sagt derselbe Generalsynoden⸗Mann: „Das Mahl des HErrn ist nicht der gekreuzigte Christus, sondern ein Erinnerungs⸗Zeugniß dieser Cardinal⸗Wahrheit. Man sieht in diesen Stiftungen“ (dem heil. Abendmahl und der heil. Taufe) „nicht einen lebendigen Heiland, sondern das Zeichen seiner Leiden und die Wirksamkeit seines versöhnenden Todes. Es ist hieraus ersichtlich, daß innerhalb der Generalsynode eine zwinglisch⸗ratio⸗