# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1863_S122 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 122 Was sagen die Apostel und was sagt Christus der Herr zu unserm Katechismusstreit. obige Frage, da er um einen Titel verlegen ist. Möchte sie allein denn mehr als der Inhalt dieses Blättchens dazu beitragen, daß man sich ernstlicher als bisher darauf besinnt, wer und was man in der Lehre des kleinen Katechismus Luthers ansicht und verwirft, um was es sich daher in dem beregten Streite handelt und welche Treue jetzt der Herr der Kirche von allen denen fordert, die Haushalter seiner Geheimnisse und nicht Knechte eines Haufens sind, der kirchenräuberisch für sich, den alten Menschen und die Welt in Anspruch nimmt, was des Lammes Blut dem Glauben allein und neuen Menschen erworben hat. I. Randbemerkungen zu den Beschwerden über den neuen Katechismus. 1. Den fluctuirenden religiösen und irreligiösen Meinungen der Zeit gegenüber hat die Kirche einen festen Grund in dem Wort dessen, der da heißt: Jesus Christus, gestern und heute und derselbe in alle Ewigkeit! 2. Luther bekannte sich, indem er protestirte, zu Christo und dessen Wahrheit. Auf diesen festen und gewissen Boden von Gott gestellt, trat er dem Widersacher des Evangelii, dem römischen Papst und seinem Anhange entgegen. Eben so scharf wie dem Antichrist auf den sieben Hügeln widersprach er aber Allen, die vom Wort Gottes abwichen und ging daher mit keiner falschgläubigen Sekte (auch nicht mit den in der Lehre vom Sakrament und anderen Glaubenspunkten irrenden Reformirten der Schweiz) irgend welche kirchliche Gemeinschaft ein. Und wie dieser Gründer (so weit es statthaft ist, dem Werkzeug ein Werk zuzuschreiben) der echt protestantischen Gemeine, so protestirten im Jahre 1529 unsere Väter lediglich auf Grund des Wortes Gottes und um desselben willen gegen Uebergriffe menschlicher Gewalt. — Daraus folgt, daß die protestantische Christenheit wohl ihre Autorität hat, nämlich Christum und sein Wort, und nur dann in dem Fall ist, zu protestiren, wenn diese Autorität es gebietet, nach der apostolischen Regel: Man muß Gott mehr gehorchen, denn den Menschen! 3. Unsere lutherische Kirche ist, wie bekannt, noch außerdem auf dem Gebiete der bürgerlichen Gerichtsbarkeit in die Schranken der Bekenntnisse gewiesen, womit und wofür sie sich das Recht erkämpft hat, in deutschen Landen als Religionsgenossenschaft anerkannt zu werden. Zu diesen Bekenntnissen gehört aber nebst der Augsburgischen Confession vom 25. Juni 1530 vor allen Dr. M. Luthers Katechismus. 4. Dieser Katechismus Dr. M. Luthers ist es nun, der jetzt in unserm Lande wieder eingeführt werden soll, während er bisher durch den Landeskatechismus sehr in den Winkel gedrängt und in seinem Lehrgehalte beeinträchtigt wurde. Eben deßwegen versteht es sich von selbst, daß die betreffende Behörde dazu berechtigt ist. Wer darüber Beschwerde führt, tritt hingegen in Opposition zu einer wesentlichen Bekenntnißschrift, so zu sagen, zur Constitution der lutherischen Kirche, geschweige, daß er das in den Statuten derselben wohl begründete jus ecclesiae repraesentativae verletzt.