# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1848 05 02_S138 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) Dieſe Bitten wurden nun auch mündlich durch den Abfaſſer des Geſuches mehrfach erörtert und in das nöthige Licht geſtellt; gleichwohl war alles vergebens, auch nur eine vorurtheilsfreie willige Aufnahme ihnen zu verſchaffen, und einer der anweſenden, ſogenannten „Väter“ der Synode äußerte hierbei ziemlich ungeduldig: „laßt uns zu Geſchäften übergehen!“ Er meinte nämlich damit die Unterſuchung der Kaſſenverhältniſſe des Lutheran Standard, wogegen ihm, wie billig, die nähere Erwägung jener Bitten als eine unnütze Zeitvergeudung und als eine bloße Lumperei erſchien. Nichts wurde alſo erlangt, als daß die Erledi⸗ gung von Numero 1 ins Miniſterium, das iſt, in die Sitzung der ordinirten Prediger verſchoben und daſelbſt beſchloſſen wurde, die Beſchlußnahme über dieſe Bitte — auf drei Jahre, nämlich auf die nächſte allgemeine Synodal-Verſammlung, zu verſchieben. Dazu kam noch, daß auf dieſer Synode zu Lancaſter in Hinſicht auf das „deutſche luthe⸗ riſche Seminar“ zu Columbus durch Stimmen⸗ mehrheit der Engliſch-Geſinnten die Beſchlüſſe von Zanesville von 1844 wieder aufgehoben wurden, welche letztere den deutſchen Grund— charakter des Seminars, der durch conſtitutions⸗ widrige Praris abhanden gekommen war, nach dem einfachen Wortverſtande der Conſtitution wie⸗ der herſtellten. Woher war es denn alſo, wie Herr H. meint, „ungerecht“, uns von dieſer Synode zu tren⸗ nen, die durch ſolche Handlungsweiſe nur allzu⸗ klar an den Tag gab, daß ſie nicht allein nur äußerlich ſich zu dem lutheriſchen Bekenntniſſe hielt, mit Herz und That aber es in ſo wichtigen Stücken verleugnete und dafür der Kirchenmen— gerei unſerer Zeit diente, ſondern die auch, nach genauer Berichtigung, in ſolcher unioniſtiſchen Geſinnung verharrte? Oder iſt der Unionismus unſerer Tage nicht eine zwar feine, aber doch ſehr mächtige Verfol— gung der lutheriſchen Kirche, wo es für deren Kinder gerade gilt, nicht blos das Bekenntniß an ſich um ſo entſchiedener und kräftiger hervor⸗ zuheben und die Verfolgung damit abzuwehren, ſondern auch das Bekenninißmäßige in den einzelnen Richtungen kirchlicher Praxis, im Lehren und Wehren, in den gottes dienſtlichen Bräuchen, in der Privat-Seelſorge, in der Kir— chenzucht und im Kirchenregiment gleichfalls auf das Nachdrücklichſte zu betonen? Denn ſollen mit Recht alle dieſe Lebensthätigkeiten und Hand⸗ lungen der Kirche von dem einen und reinen Bekenntniß derſelben überhaupt getragen und durchdrungen ſein — um wiediel mehr gilt dieſes, wo ſie zugleich init Herz, Mund und That wider falſche, ſchriftwidrige Union Zeugniß zu erheben hat? Oder käme ſie nicht mit Recht und durch eigene Schuld in Verdacht der Kirchenmengerei, wenn ſie z. B. eigenthümlich reformirte oder unioniſti⸗ ſche Ceremonien annähme oder beibehielte, ihre Schulkinder und Confirmanden nach Belieben bald aus dem kleinen lutheriſchen, bald aus dem 13⁸ Heidelberger Katechismus unterwieſe, unioniſti⸗ ſcher Agenden ſich bediente, Taufzeugen bei Kin⸗ dern von Reformirten oder Unirten abgäbe, den Beſuch von unioniſtiſchen oder ſchwärmeriſchen Gottesdienſten billigte oder aus Menſchenfurcht nur dazu ſchwiege, unioniſtiſche Kirchenbehörden als ihre rechtmäßigen Obern und Aufſeher anerkennte und dergleichen mehr? Aber Herr H. hat behauptet, wir hätten nicht blos „ungerecht“, ſondern auch „unweis— lich“ gehandelt, und zwar deshalb, „weil wir vorſätzlich (deliberately) das Salz des deut⸗ ſchen und lutheriſchen Elements aus der Kirche“ — natürlich kann er aber darunter nur die Sy⸗ node von Obio meinen — „herausgezogen hät⸗ ten, ſo daß ſie“ — nämlich natürlich nicht die Kirche, ſondern die Synode — „nun mit be⸗ ſchleunigter Eile den engliſchen Einflüſſen unver— meidlich zur Beute fallen müſſe“. Hierauf iſt nun kürzlich dies zu erwiedern: Von einer beſondern Vorſätzlichkeit iſt hierbei unter uns durchaus nicht die Rede geweſen und faſt ſind wir verſucht, dem Herrn H. den Vor⸗ wurf des „unweislichen“ zurückzugeben, da es wenigſtens ſehr übereilt iſt, vom bloßen Hören— ſagen gewiſſer Handlungen alsbald auf die Ge— ſinnung der Thäter alſo zurückzuſchließen, daß man ihnen die ſchlimmeren Beweggründe unter⸗ ſchiebt. Sodann aber ſind wir auch durch Got— tes Gnade nicht in der Einbildung geſtanden, uns für ein beſonderes „Salz“ zu halten, we⸗ der in kirchlicher noch ſprachlicher Beziehung. Wir haben eben in Summa nur ganz ſchlicht und einfältig gethan, was uns Gewiſſensſache wurde, ohne dabei, fleiſchlicher Weiſe, rechts oder links, rück⸗ oder vorwärts, oder auf uns ſelbſt zu ſehen, nämlich unter obgemeldeten Umſtänden, uns von der Synode zu trennen, die unſere Bitten in Hinſicht auf das Gemeinwohl der Kirche theils ſo feindlich von ſich ſtieß, theils ſo gleichgiltig aufnahm. Nach unſerm beſten Wiſſen und Gewiſſen hät⸗ ten wir ſehr unweislich gehandelt, länger in dieſem Synodalverbande zu bleiben; denn ſelbſt angenommen, daß ein guter Theil der Synode, und zumal die im hergebrachten Schlendrian und todten Geſchäftsmechanismus alt gewordenen Synodalen die Weſentlichkeit und Wichtigkeit un⸗ ſerer Bitten noch nicht eingeſehen hätten, ſo war doch leider auch keine Willigkeit vorhanden, zu ſolcher Einſicht zu gelangen. Die Einflußreichern aber unter den jüngern Mitgliedern, denen es nicht an dieſer Einſicht, auch nicht an Ernſt, Strebſamkeit und Eifer fehlte, ſchienen uns doch nur mit Spannung und Mißtrauen zu betrach⸗ ten, als wollten wir, fleiſchlicher Weiſe, irgendwie ein Regiment an uns reißen. Schweigen bei der Fortdauer jener oben bemerkten Uebelſtände durf⸗ ten und konnten wir nicht; unſer fortgeſetztes Zeugniß dawider hätte aber nichts gebolfen; ſo war denn für beide Theile nichts beſſer als die Tren nung. Und daß dieſe nicht „unweislich“ war, das hat auf zwiefache Weiſe der Erfolg gelehrt. Zum Erſten nämlich hat gerade nach unſerem Aus⸗ ſcheiden hoffentlich auch unſer Zeugniß einigen jener ernſter geſinnten und der kirchlichen Entſchie⸗ denheit zugeneigten Synodalglieder einen neuen Antrieb gegeben, wie dies z.B. auch der Lutheran Standard in neuer Zeit beweiſet. Zum Andem aber iſt es uns Separirten dadurch möglich ge⸗ worden, im Jahre 1847 mit den ſächſiſchen Lu⸗ theranern,“) den theuren Brüdern in Miſſouri und andern Brüdern in Michigan, Ohio, In⸗1 diana und Illinois u. ſ. w., zu einer Synode zu⸗ ſammenzutreten, wobei Herr H. ſpöttiſch bemerkt — „um endlich die wahre lutheriſche Kirche Ame- rika's zu bilden und zu ſammeln, natürlich gann! in dem engherzigen Geiſte der altlutheriſchen Se— paratiſten“. Was nun dieſer durch die unioniſtiſche Brille ſehende preußiſche Domcandidat „engherzigen Geiſt“ nennt, haben wir ſchon oben erſehen; er meint nämlich unſer Feſthalten an unſern ſämm⸗ lichen kirchlichen Symbolen und inſonderheit an der Concordien-Formel. Wir aber wollen um unſerer Bekenntnißtreue willen von den weither⸗ zigen Unioniſten gern ſolche und ähnliche Titel, als Altlutheraner und Separatiſten, leiden, wenn wir dadurch freilich auch unkundigen Leuten ge⸗ häſſig und widerwärtig gemacht werden, und wenn es ſich gleich der Wahrheit nach umgekehrt verhält. Denn ſind das wirklich Dissenters und Separatiſten, die bei den auch rechtskräftig anerkannten und in feierlichen Friedensſchlüſſen verbürgten Bekenntnißſchriften der lutheriſchen Kirche treu und feſt verbleiben und durch keine weltliche Obrigkeit ſich etwas aufdringen laſſen, was näher oder ferner dieſe Treue und ihr chriſt lich-kirchliches Gewiſſen verletzt? Oder ſind das nicht vielmehr Separatiſten, die von dieſem kirch— lichen Bekenntniſſe mittel- oder unmittelbar ab⸗ weichen und, wie die Meiſten unter ihnen, den Menſchen mehr gehorchen als Gott und dem Kai⸗ ſer geben, was Gottes iſt? Uebrigens aber ſchämen und ſcheuen wir uns gar nicht, frei und öffentlich zu bekennen, daß wir, wie auch unſere Synodal-Conſtitution dem kundigen Leſer zu erkennen giebt, allerdings nur in dem Abſehen zuſammen getreten ſind, um, nach dem Maaße der Gnade und Gabe, die wir dafür empfangen, alle Zwecke der Kirche für ihre geſunde Geſtaltung, Befeſtigung und Ausbei⸗ tung nur auf Grundlage unſeres theuern wer⸗ then Bekeuntniſſes auszurichten. Es ſoll alſo dasſelbe durch Gottes Gnade bei uns kein todter bloß äußerlicher Paragraph un⸗ ſerer Synodal-Verfaſſung, kein formelles Aus⸗ hängeſchild ſein, hinter dem wir doch, wie andere ſogenannte lutheriſche Synoden, kirchenmenge— riſches Unweſen treiben, was freilich keinen Un⸗ glimpf bei den Leuten und Geld in den Beutel bringt; auch ſoll es nicht etwa blos das Knochen⸗ *) Es iſt ſeltiſam genug, daß Herr H. dieſe Brüder, da er unſerer vorbereitenden Zuſammenkunft mit ihnen in Fort Wayne im Juli 1846 gedenkt, wieder „Nachfolger von Stephan“ nennt, nachdem er doch oben, der Wahr⸗ heit gemäß, bezeugt hatte, daß ſie ihre frühere Täuſchung bitterlich bereut und aufrichtig bekannt haben, wie es denn am Tage iſt, daß ſie mit dieſem unſeligen Manne ſeit 1839 nichts mehr zu ſchaffen haben.