# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1863_S95 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 95 Landräthe, unter denen besonders Hr. v. Maltzan von Rothenmoor zu nennen ist, einen wahren Sturm der Entrüstung. Allein der Antrag fand andererseits kräftigste Unterstützung, besonders von Seiten des Abgeordneten Dethloff⸗Karlsruh, des „wackern Anhängers und Vertheidigers von Baumgarten“, und vom Syndikus Meyer aus Rostock. Letzterer stellte einen verbesserten Antrag, wegen welchem von Bassewitz den seinigen zurückzog, und der dahin lautete, der Großherzog wolle verbieten, daß Prediger, so wie Pastor Plaß gethan, in die Kompetenz des Kirchengerichts, resp. des Consistoriums eingreifen. Dieser Antrag wurde mit 72 gegen 66 Stimmen angenommen, d. h. weiter berathen. Es steht nun dahin, was die Großherzogliche Regierung verfügen wird. — Jedenfalls ist die ganze Sache ein neuer Beweis dafür, daß es nachgerade zur Unmöglichkeit wird, öffentliche Kirchenzucht zu üben, oder aber, daß die Kirche sich entschließen muß, ihren Weg im Gegensatz zur öffentlichen Meinung und der von ihr abhängigen Gewalt zu gehen und mit dem Worte Ernst zu machen: So gebet nun dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist. Deutsche Mission in Nordamerika. Unter diesem Titel berichtet die Darmstädter Allgem. Kz. vom 10. Dec. v. J., daß der in der preußischen Landeskirche gebildete, in Berlin seinen Sitz habende Verein für die deutsche Mission in Nordamerika im letzten Jahre eine Einnahme von 980 Thlr. gehabt und bereits drei Sendboten (Namens Denninger, Titze und Hönecke) nach Amerika abgesendet habe, auch daß der Verein im Begriff stehe eine eigene Zeitschrift und auf Pastor Mühlhäusers in Milwaukie Betrieb in letzterer Stadt ein Predigerseminar zu gründen. Stockholm, 17. Decbr. Die Regierungspropositionen wegen Vermählungen zwischen Christen und Juden kam heute bei der Ritterschaft und dem Adel, sowie im Prediger⸗ und im Bürgerstande zur Verhandlung und wurde von Rittern und Adel mit 87 gegen 48 Stimmen und vom Bürgerstande angenommen, aber vom Predigerstande wieder zurückgesandt, welches indeß keine Folgen haben kann, da der Bauernstand schon früher diese Proposition angenommen hat. — So lesen wir im Wahrheitsfreund. Auch ein Zeichen der Zeit. Die Schranken zwischen Christenthum, Judenthum und Heidenthum fallen immer mehr. Wir gehen, es ist kein Zweifel, immer eilender jenen Tagen entgegen, von denen der HErr redet Luc. 18, 8., oder wir stehen vielmehr bereits mitten in denselben. Die hannoversche Synode. Unter dieser Ueberschrift schreibt Dr. Münkel unter dem 28. Nov. v. J. Folgendes: „Und das Unglück schreitet schnell,“ sagt Schiller. Gleich nach dem Krawall kam die königliche Verordnung vom 19. August, welche den neuen Katechismus in die freie Wahl stellte; nach dem Osnabrücker Aufruhr im October folgte im November die Verfügung, welche auch den kleinen Katechismus Luthers, den s. g. Consistorialkatechismus, in die freie Wahl stellte; endlich folgt nach der Celler Pastoralconferenz vom 7. October die königliche Verheißung vom 20. November, die Synodalverfassung in Angriff zu nehmen. Die Celler Pastoralconferenz hatte eine Massenversammlung, einen Durlacher Tag, auf den 2. December angebahnt, wozu alle Gemeinden Vertrauensmänner, Geistliche und Laien, durch Wahl bevollmächtigen sollten, um Sturm bei der Regierung zu laufen, daß sie schleunigst die Presbyterial⸗ und Synodal⸗Verfassung einführen solle. Die Wahlen dazu waren schon in Stadt⸗ und Landgemeinden im besten Gange und würden sicher ein massenhaftes Ergebniß geliefert haben. Ob nun solche revolutionäre Versammlungen ein Patent haben, weiß ich nicht. Die Regierung hielt es für gerathen, dem zuvorzukommen, zumal auch die Göttinger Pastoralconferenz, die nur kirchliche oder gläubige Mitglieder zählt, das Regiment um eine Synode angegangen hatte. Mann war der Meinung, daß es besser sei, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und von sich ausgehen, als sie sich abtrotzen zu lassen. So behielte man Macht und Freiheit darüber. Ich fürchte, daß diese Rechnung sehr trügt. Denn das Kirchenregiment hat nichts wesentliches mehr in der Gewalt, auch sich selbst nicht; und die Gegner werden triumphiren, daß sie mit bloßen Schreckschüssen ohne allen Kampf hierin, wie in dem Osnabrücker Handel, ihren Willen durchsetzen und die Festung zur Uebergabe zwingen.