# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1863_S83 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die alten lutherischen Lehrer über Sclaverei. 83 sie durch sein Zeugniß und lehrt, daß es zu Zähmung der Gottlosen und Fleischlichen Herrschaften und Knechtschaft geben müsse. Und diese Dinge gebrauchen die Heiligen, wie andere gute Creaturen Gottes . . . Daß man aber sagt, nach dem natürlichen Rechte sei alles gemein, entschuldigt man so, daß es sich auf die unverderbte Natur des Menschen beziehe, wie sie vor der ursprünglichen Sünde war. Wenn wir von dem gegenwärtigen Zustand nach der ursprünglichen Sünde reden, so sagen wir mit Recht, daß die Vertheilung der Sachen natürlichen Rechtes sei. Und ich halte nicht dafür, daß bei den alten Rechtsverständigen dieser Ausdruck sich finde, daß nach natürlichem Rechte alles gemein sei. Denn dieselben reden von dem gegenwärtigen Stand der Natur, von dem sie sehen, daß ihm Vertheilung der Sachen nöthig sei. Sie sagen daher so: Was vorher niemandes ist, das wird nach natürlicher Vernunft dem zugestanden, welcher sich desselben bemächtigt. Dieser Ausspruch lehrt, daß nach natürlicher Vernunft Eigenthum dadurch, daß man sich einer Sache bemächtigt, zu Theil werde, und zwar nach natürlicher Vernunft. Natürliche Vernunft bedeutet aber hier das Naturrecht. Ich habe dies gesagt, den Leser zu warnen, daß ihn nicht jene Aussprüche betrügen, welche die Platonische Gütergemeinschaft loben, die zuweilen durch ihre Neuheit den Unerfahrnen lockend erscheinen und zu großen und verderblichen Irrthümern Gelegenheit geben. Keine Tugend schmückt die christliche Erkenntniß mehr, als wenn man die staatlichen Ordnungen und Obrigkeiten gewissenhaft ehrt. Daher müssen jene Aussprüche fern vom Evangelio sein, welche wider die öffentliche Ruhe sind. Wenn jemand spricht, Gemeinschaft der Güter sei göttlichen Rechts, so setze entgegen: Du sollst nicht stehlen. Denn in diesem Gebot wird befohlen, daß jeder das Seinige behalte. Wenn jemand behauptet, Gemeinschaft der Güter sei evangelischen Rechts, so setze den Ausspruch Pauli entgegen, welcher gesetzmäßige Ordnungen der Republiken Gottes Ordnungen nennt, Röm. 13, 1. Wenn jemand streitet, Gemeinschaft der Güter sei natürlichen Rechts, so setze das Urtheil der Vernunft entgegen, daß es unmöglich sei, daß die Güter bei diesem Verderben der Menschen gemein seien. Denn die Faulen würden durch fremde Arbeit ernährt sein wollen, wider das Gesetz der Natur, welches durch diese Worte bestätigt ist, Gen. 3, 19.: Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brod essen." (Corpus Reformator. XVI, 426. 427. 432. 433.)*) ————◆◆———— *) Auch Calvin kann nicht umhin, diese Lehre von der Knechtschaft als eine biblische anzuerkennen. Er schreibt zu Ephes. 6, 5—9.: „Der Apostel redet nicht von um Lohn Dienenden, dergleichen heutzutage im Brauch sind, sondern von jenen allen, deren Knechtschaft eine immerwährende war, wenn nicht einer aus Vergunst seines Herrn freigelassen wurde, welche die Herren so um Geld kauften, daß sie dieselben zu den schmutzigsten Dienstleistungen mißbrauchten und selbst das ihnen durch Gesetze gestattete Recht über Leben und Tod hatten. Solchen befiehlt er, ihren Herren zu gehorchen, damit sie nicht träumen möchten, daß ihnen durch das Evangelium eine Freiheit des Fleisches erworben sei .. Er bezeugt aber, daß sie Gott gehorsam sind, wenn sie ihren Herren treu dienen; als wollte er sagen: Weinet nicht, daß ihr durch menschliche Willkür in Knechtschaft gebracht seid. Gott ist es, der euch