# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1863_S52 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 52 Zur Geschichte des Hannoverschen Katechismusstreits. sonst aus diesem Katechismus nicht festhalten. Oder ist etwa dieses Festhalten gemeint wie das obige „wir stehen auf dem einen Grunde"? Ist's eine Redensart, deren Sinn, Geltung und Verwendung sich jeder von ihnen vorbehalten hat? Hiernach kommt die Verfassung, ohne Zweifel ihre Hauptsache. Sie wollen eine dem Wesen der evangelischen Kirche entsprechende Gemeinde⸗ Ordnung erstreben. Ob sie sich auf die Begriffe Kirche, evangelische Kirche, Wesen der Kirche, entsprechende presbyteriale Ordnung eingelassen und über diese Kleinigkeiten sich klar und einig geworden sind, erfahren wir hier nicht. Sie wollen auch eine Synodalverfassung erstreben, ohne zu sagen, was sie darunter verstehen. Ist es wahr, daß sie einen telegraphischen Gruß an Schenkel abgelassen haben, so thut man ihnen nicht Unrecht, wenn man daraus einen Schluß auf ihre Erstrebungen macht; „aus dem Princip der Gemeinde" wird es heißen, d. i. der Volkssouveränität. Zur Förderung dieser schönen Zwecke haben sie nun ein Comité erwählt, dessen erste Aufgabe sein wird, eine öffentliche Versammlung solcher Geistlichen und Nichtgeistlichen, welche mit ihnen übereinstimmen, vorzubereiten, zu berufen und zu leiten. Denn man weiß aus den Erfahrungen der Pfalz und Badens, daß dem gewaltigen Luftdruck solcher Versammlungen von Tausenden Consistorien, Synoden (wo sie schon bestehen, aber nicht gut thun) Regierungen und Fürsten zu erliegen pflegen. Man weiß von 1848 her, was mit solchen Versammlungen durchgesetzt werden kann, zumal wenn sie planmäßig vorbereitet und geleitet werden und in ihrem Comité ein regierendes Haupt und zugleich eine auslaufende Spitze zum wirksamen Mauerbrechen haben. Und diese Geistlichen hier sind ja völlig rechtfertig und gedeckt, denn das Gesetz verbürgt freies Vereins⸗ und Versammlungsrecht, — und wär's auch zum erklärten Abbruch der bestehenden rechtmäßigen Verfassung? Würden etwa auch die königlichen Amtmänner sich versammeln, mit den Unterthanen aus ihren Aemtern sich verbünden, in einem leitenden Comité organisiren und den König um Aenderung der Landesverfassung angehen dürfen? Wir müssen es abwarten. Doch was meint die Conferenz zu Celle, wenn sie von der Kirche unsers engern Vaterlandes sagt, daß „sie gegenwärtig in ihrer Verfassung und in ihrer Stellung gegen die Welt in einen beklagenswerthen Zustand gekommen sei, welcher dringend gründliche Abhülfe erheische"? Es ist wahr, der gegenwärtige Zustand ist beklagenswerth; die Verfassung löst sich in Willkür auf, und die Welt hat in der Kirche das laute Wort und bedrohet sie mit gänzlicher Vergewaltigung. Ist dies der „tiefe Schmerz" der Conferenz? Oder was nagt sonst an ihrem Herzen? Aus den abhülflichen Sätzen kann man erkennen, daß dieser Schmerzensschrei ganz andere Ursachen hat, als die gegenwärtige wirkliche Noth und Gefahr der Kirche. In diesem Wasser fahren sie ja selbst, und sie haben kein Wort gegen den frivolen Unfug, der getrieben ist und mit täglichem Aufpassen, Verleumden, Hetzen und Aufstacheln getrieben wird; sie sagen sich nicht von ihm los, sie rügen ihn nicht, sie steuern