# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1863_S46 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 46 Theologische Axiome. sein. sie würden nicht Empörung, Krieg und Blutvergießen, sondern Ruhe, Frieden und Wohlfahrt in ihrem Gefolge haben und sowohl das Herren⸗, als das Knechtsverhältniß in eine gesegnete Schule des Glaubens und der Liebe, der Demuth, der Geduld und aller anderen christlichen Tugenden verklären. — Dieser Nachweis, daß die Knechtschaft als etwas nicht wider die christliche Moral Streitendes in heiliger Schrift dargestellt werde, möge denn hier genügen. In den nächsten Heften gedenken wir nun über denselben Gegenstand noch unsere alten rechtgläubigen Gottesgelehrten reden zu lassen, aus deren Aussprachen klar werden wird, daß uns bei unserem Proteste gegen die Aufnahme humanistischen revolutionären Sauerteigs in die hiesige Theologie nicht politische Hintergedanken und Sympathieen, etwa Vorliebe für das Institut der Sclaverei und der Wunsch, dieselbe erhalten zu sehen, sondern lediglich die Sorge für die Reinerhaltung unserer lutherischen biblischen Theologie leitet; wie wir denn lange vor den gegenwärtigen politischen Wirren bereits gegen den gewissensverwirrenden, staatsgefährlichen, unevangelischen und Christi und der Welt Reich vermengenden Abolitionismus aus denselben Motiven wiederholt privatim und öffentlich Zeugniß abgelegt haben. Damit schließen wir denn auch unser diesjähriges Vorwort, indem wir den ernstesten Kampf gegen den immer weiter um sich greifenden und in die Kirche eindringenden falschen deistischen und atheistischen Humanismus und Philanthropismus für den springenden Punct unseres diesjährigen Programmes erklären. — — — Theologische Axiome. (Fortsetzung.) XXI. Von der Kirche und damit zusammenhängenden Lehren. 49. Nostram ecclesiam particularem esse, concedimus, solam autem esse eam veram ecclesiam, non dicimus. (Carpzov.) Wir geben zu, daß unsere (luth.) Kirche eine Partikularkirche sei, daß sie aber allein die wahre Kirche sei, sagen wir nicht. 50. Utut ratione visibilis congregationis non alia pura ac a naevis in doctrina alienior detur, quam lutherana, non tamen aliam negamus particularem ratione genuinorum et soli Deo notorum membrorum sub alio visibili coetu eoque impuro latentium, in quibus ecclesia vera proprie consistit. (Id.) Mag es immerhin, was die sichtbare Versammlung betrifft, keine andere reine und von Flecken in der Lehre freiere geben, als die lutherische, so leugnen wir doch nicht, daß es eine andere Partikularkirche gebe, was die rechtschaffenen und Gott allein bekannten Glieder betrifft, die unter einem andern sichtbaren Haufen, und zwar auch unter einem unreinen, verborgen liegen, in denen die wahre Kirche eigentlich besteht.