# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1863_S45 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vorwort. 45 der aber nicht nachweisen kann, ob alle die, von denen dasselbe ursprünglich herkommt, es auf legitimem Wege erlangt hatten, ob also vielleicht alle Besitzer in der Welt um des Ursprungs ihres Besitzes willen Diebe sind und als solche zu behandeln sind. Es handelt sich auch endlich darum, ob die große Zahl derjenigen, welche in der h. Schrift Alten und Neuen Testamentes als Heilige gerühmt werden und die nichtsdestoweniger Sclavenhalter waren, eigentlich tyrannische Menschendiebe waren und ob die Schrift die Sclaverei nur darum bestätige, weil sie entweder von schlauen Kirchenpolitikern, oder in einer Zeit noch mangelnder Aufklärung, Civilisation und Humanität, in einer Zeit der Unwissenheit, Rohheit und Barbarei geschrieben wurde, also — ob die heilige Schrift Gottes heiliges, ewiges, unveränderliches Wort oder ein Menschengericht zu einer seinsollenden göttlichen Besiegelung der Unterdrückung und, wie die Atheisten lästern, ein Machwerk pfäffischen Luges und Truges sei. Aber, wird man uns hier zurufen, wie? verlangt denn das Evangelium kein Herz für das so oft furchtbare Loos des armen Sclaven? Verlangt denn das Evangelium, daß man gefühllos bleibe bei den Thränen und Seufzern, welche jenen Unglücklichen durch entmenschte Herren ausgepreßt werden? Verlangt das Evangelium nicht, daß man möglichst dafür thätig sei, daß die Greuel, welche offenbar so vielfach mit der Sclaverei verbunden sind, abgethan werden? Oder überzieht das Evangelium alle diese zum Himmel schreienden Scheußlichkeiten völliger geistlicher Verwahrlosung, völliger Rechtlosigkeit, der Ehezerreißung, der Grausamkeit u. s. w. mit einem Heiligenschein? — Wir antworten: Das sei ferne! Wir haben schon oben auf jene Stellen Gen. 18, 19. 17, 12. Exod. 20, 10. Deut. 5, 14. Exod. 12, 44. 21, 26. 27. Hiob 31, 13. Ephes. 6, 8. 9. Col. 4, 1. hingewiesen, in welchen gezeigt wird, wie sich die Herren ihren Knechten gegenüber zu verhalten haben. Wir erinnern hierbei auch noch an die Stellen, in welchen die heilige Schrift von Menschendiebstahl oder von der Verkaufung einer freien Person in Sclaverei und deren Strafe redet, 1 Tim. 1, 10. Exod. 21, 16. Deut. 24, 7. Dafür nun auf gesetzlichem Wege mit allen möglichen Mitteln zu wirken, daß jene göttlichen Regeln von den Herren beobachtet und daß die Beobachtung derselben auch von der Obrigkeit überwacht werde, das achten wir daher für die wahre Aufgabe eines jeden Christen, wenn er in einem Staate wohnt, in welchem Sclaverei staatsgesetzlich anerkannt ist. Solche Bestrebungen, bei denen man zwar die Knechtschaft selbst stehen ließe (nach dem Grundsatz: Abusus non tollit usum, sed confirmat substantiam d. i. der Mißbrauch hebt den rechten Gebrauch nicht auf, sondern bestätigt vielmehr das Wesen der Sache, weil man sie nehmlich, wenn sie nicht an sich etwas Unsündliches wäre, ja nicht mißbrauchen könnte), aber für eine christliche, gerechte, der Liebe gemäße Gestaltung dieses politischen und ökonomischen Verhältnisses Sorge trüge, würden Gott zu Ehren und den Menschen zum Heil gereichen und darum des brünstigsten Eifers eines wahren Christen würdig