# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1863_S44 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 44 Vorwort. Und so ist es. Es handelt sich hier nicht etwa um eine für den Christen, als solchen, neutrale politische Frage; es handelt sich nicht darum, ob es für einen Staat, ein Land, ein Volk unter Umständen förderlicher sei, die etwa bestehende Sclaverei, natürlich auf gesetzmäßigem Wege, abzuschaffen. Es handelt sich hier vielmehr um die Frage: Ob das Gesetz der Liebe und Gerechtigkeit erfordere, daß alle Menschen gleiche äußerliche bürgerliche Freiheiten und Rechte haben; ob es daher recht oder unrecht sei, die vermöge der bestehenden bürgerlichen Gesetze einer Person zustehenden Rechte über eine andere Person zu gebrauchen, recht oder unrecht also, solche Rechte anzuerkennen oder nicht anzuerkennen. Es handelt sich um die Frage, ob der alte Kanon: Evangelium non abolet politias d. i. das Evangelium hebt die politischen Ordnungen nicht auf, ein lügenhafter sei und ob vielmehr das Evangelium auch bürgerliche Gleichberechtigung verlange; ob die christliche Freiheit, d. h., die Freiheit, damit uns Christus befreiet hat, uns leiblich, bürgerlich frei mache, ob also Christus ein Messias war, wie die Juden ihn erwarteten, ein Befreier seines Volkes von irdischem Drucke; ob sonach das Evangelium ein revolutionäres, die äußerlichen Ordnungen in der Welt umstoßendes Element in sich trage. Es handelt sich darum, ob das Wort des Apostels in allen Verhältnissen Wahrheit sei: „Wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott geordnet;" denn da nach dem alten logischen Grundsatz: Non variant speciem plusve minusve suam d. i. da das Weniger oder Mehr das Wesen der Sache nicht ändert, so wäre mit der Knechtschaft auch zugleich jedes unfreiwillige Unterthanenverhältniß, namentlich in einem monarchischen Staate, in dem das Volk sich seine Obrigkeit nicht selbst durch Wahl bestimmt, als ein wider die gleichen Menschenrechte streitendes verurtheilt. Es handelt sich ferner auch darum, ob es Sünde sei, reich zu sein, während mein Nächster arm ist, oder ob es nicht vielmehr die Liebe und das „angeborne gleiche Menschenrecht" verlange, daß der Reiche durch seinen Mehrbesitz den Armen nicht in der Sclaverei der Armuth lasse, sondern ihn auch davon durch gleiche Güter⸗Theilung emancipire. *) Es handelt sich darum, ob der ein Dieb ist, der zwar selbst sein Eigenthum gesetzmäßig erworben hat, *) Diese letzteren Consequenzen sehen auch unsere radicalen Umsturz⸗Männer klar genug ein; derselbe Geist, der sie in Europa getrieben hat, die Fürsten als eine Schmach dieses aufgeklärten Jahrhunderts wo möglich vom Throne zu stoßen und Volksherrschaft als die allein gerechte staatliche Ordnung einzuführen, derselbe Geist treibt sie hier, auch die bürgerliche Knechtschaft als eine Entwürdigung des freigebornen Menschen zu verfluchen, ja, auf Communismus, Weiberemancipation und -Gemeinschaft hinzuwirken (sie sehen recht gut, daß das Weib nach Gottes Ordnung allerdings auch in einer gewissen Leibeigenschaft steht) und alle Christen, die ihren Agitationen im Puncte der bürgerlichen Knechtschaft hülfreiche Hand leisten, stehen im Dienste dieses radical-revolutionären Geistes. Mit Schrecken werden sie noch sehen, daß die Revolutionärs dieser letzten Zeit nicht still stehen, sondern nach Erringung des einen consequent auch dem andern zustürmen werden. Dann wird aber die Reue über die eingegangene Coalition mit den freien Männern des radicalen Fortschritts zu spät sein.