# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1863_S35 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Vorwort. 35 Spr. 21, 2. Er nimmt daher gern seine „Vernunft gefangen unter den Gehorsam Christi“ nach seinem Wort (2 Cor. 10, 5.), und spricht daher, wenn er für etwas das klare Zeugniß der Schrift hat, selbst wenn es seiner Vernunft, seinem Herzen und den Anschauungen der ganzen Welt widerspricht, mit Christo: „Die Schrift kann doch nicht gebrochen werden!“ Joh. 10, 35. Um solcher Christen willen, die auch nach Joh. 14, 23. 8, 31. 32. 47. allein Christen sind, wollen wir denn die Schrift selbst, diesen „reinen, lautern Brunnen Israelis, welche allein die einige wahrhaftige Richtschnur ist, nach der alle Lehrer und Lehre zu richten und zu urtheilen sind,“ um unseren Streitpunct um Rath fragen.*) Damit wir hierbei keine Luftstreiche thun, wird es nöthig sein, daß wir uns erst mit unseren Gegnern über den Begriff der Sclaverei verständigen. Wir wissen aber keine bessere Definition derselben zu geben, als welche bereits der Magister Germaniae, Melanchthon, gegeben hat. Dieselbe findet sich nehmlich in dem Appendix zu seinem „Examen derjenigen, welche vor dem Ritus der öffentlichen Ordination verhört werden, durch die ihnen das Amt des Evangeliums befohlen wird,“ vom Jahre 1556. Darin heißt es denn: „Die bürgerliche Knechtschaft, welche Gott approbirt, wie Joseph und Onesimus ein Knecht war, ist die gesetzmäßige Beraubung der Fähigkeit, eignes Vermögen zu besitzen und sich nach eigener Willkür seine Beschäftigungen auszuwählen, sowie sich mit seinem Leib oder seinen Sachen nach Willkür von einem Ort an einen andern zu begeben.“ (Corpus Reformatorum, Bd. XXI, S. 1096.) **) Daß von Sclaverei in diesem Sinne in der heil. Schrift Alten und Neuen Testamentes gehandelt wird, darüber kann kein Zweifel sein. Zwar *) Wir nehmen also hier auf diejenigen keine Rücksicht, welche, wie wir selbst wiederholt erfahren haben, jetzt nicht selten gestehen, daß sie, wenn die Bibel die Sclaverei rechtfertige, dieselbe nicht mehr für Gottes Wort anerkennen könnten, sondern als ein Werk der Tyrannei verfluchen müßten. Bei solchen wird es an der Lehre von der Sclaverei nur offenbar, daß sie die heilige Schrift nie für Gottes Wort von Herzen gehalten haben. Sollten daher auf diesen unsern Artikel Entgegnungen erscheinen, so erklären wir im Voraus, daß wir nur auf solche, die auf unsere biblischen Darlegungen mit Ernst eingehen, die gebührende Rücksicht nehmen, bloße unter der Aegide des Zeitgeistes gethane Machtsprüche aber, leere humanistische Declamationen, oder gar boshafte Insinuationen politischer Motive keiner Berücksichtigung würdigen werden, mögen die Aufsätze auch immerhin durch ihre Länge sich das Ansehen der Gründlichkeit geben, denn nach Hamann haben gerade „die leersten Köpfe die geläufigste Zunge und die fruchtbarste Feder.“ (S. Hamanns Schriften III, 10.) **) Unmittelbar vorher definirt Melanchthon die bürgerliche Freiheit folgendermaßen: „Sie ist die leibliche, durch Gesetze geordnete Fähigkeit, sich mit seinem Leib in ehrbarer Weise von einem Ort an einen andern zu begeben, eine ehrbare Beschäftigung des Leibes nach Willkür sich auszuwählen, Eigenthum zu haben und darüber kraft des Eigenthumsrechts nach Willkür zu verfügen, nebst gesetzmäßigem Schutz des Leibes und des Eigenthums; während der gekaufte Joseph sich mit seinem Leib nicht von einem Ort zum andern begeben und von seinem Herrn nicht weggehen kann ꝛc. Ausdrücklich wird aber gesagt: die durch Gesetze geordnete Fähigkeit, weil Freiheit nicht eine unbeschränkte Zügellosigkeit ist,“ u. s. w. (A. a. O. S. 1095.)