# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1863_S30 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 30 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. mehrmals Verurtheilungen gerade protestantischer Prediger wegen ihrer Polemik gegen Lehren oder Gebräuche der römischen Kirche erfolgt. Man hat da nicht gefragt, ob die Polemik auf Wahrheit gegründet oder verleumderisch und entstellend gewesen sei, sondern auf Grund des Gesetzes auch die gestraft, welche die reine notorische Wahrheit gesagt, wenn diese Wahrheit, wie ganz natürlich, Verachtung der papistischen Irrlehren zur Folge gehabt hatte. Die rheinische Provinzialsynode hat daher bei Gelegenheit ihrer Sitzungen im Sept. v. J. zu Neuwied beschlossen, die Mitwirkung des Justizministers zur Abänderung jenes Paragraphen in Anspruch zu nehmen. General-Kirchen- und Schulvisitation. Bisher bestand in Preußen neben der speciellen Visitation durch Provinzialbeamte noch eine generale. Infolge dessen sind beide zuweilen, namentlich bei Besprechung mit den Gemeinden selbst, mit einander in Conflict gerathen. Die rheinische Provinzialsynode hat daher mit überwiegender Majorität in ihren letztjährigen Sitzungen beschlossen: „Das Consistorium zu ersuchen, nachdem man seit etwa zehn Jahren über dieses Institut Erfahrungen gemacht habe, nunmehr für eine Zeit lang von demselben Abstand zu nehmen, um auch die Erfahrungen zu gewinnen, ob nicht die allseitig gewünschten Erfolge durch die gegenwärtige ordentliche Visitation zu erreichen seien.“ Wir finden uns veranlaßt, dies hier zu notiren, da auch unter uns gegenwärtig die Frage entsteht, ob auch ferner neben der Visitation durch die Districts-Präsides die durch den allgemeinen stattfinden solle, nicht zwar um entstandener Conflicte, sondern um der sich fort und fort vergrößernden Menge der Gemeinden willen. Dr. Georg Reich, erster Pfarrer zu Reichelsheim im hessischen Odenwalde, bekannt durch manche schöne Zeugnisse für lutherische Wahrheiten in Hessen, starb am 1. October v. J. Geboren 1813, war er bis 1851 Lehrer an der Realschule zu Offenbach. Hannover. Wie traurig es zum Theil selbst um die hannoverschen Prediger steht, welche auf reformatorischem Grunde zu stehen vorgeben, ersieht man u. A. aus einer Correspondenz aus Celle vom 7. October v. J. an die Allg. Kz., worin es heißt: „So eben ist die Predigerconferenz beendet und zwar mit einem in jeder Art befriedigenden Ergebniß. Die Versammlung, aus 44 Geistlichen bestehend, war öffentlich. Die Beschlüsse sind folgende: 1) Die Versammlung erklärt, daß sie festhält an den Grundsätzen der evangelischen Kirche, wie die Reformatoren dieselbe gestaltet haben, gestützt auf das Wort Gottes in den prophetischen und apostolischen Schriften als Norm des Glaubens und der Lehre. 2) Die Versammlung hält keinen lutherischen Geistlichen für befugt, im Widerspruch mit der Schulgemeinde einen anderen Katechismus, als den Landeskatechismus, wo dieser gesetzlich eingeführt ist, beim Unterricht zu Grunde zu legen. 3) Es ist dringendes Bedürfniß, daß die lutherische Kirchengemeinde zu einer festen und lebendigen Gemeindeordnung gelange mit genügendem Einfluß auf die Wahl der Prediger und Lehrer; und daß ein gemeinsames Band in einer Provinzial- und Landes-Synode gewonnen werde. Es soll zur Realisirung dieser Wünsche eine Versammlung von Geistlichen und Laien veranstaltet werden; ein zu wählender Ausschuß soll dieselbe vorbereiten und Ort und Zeit bestimmen. Die Versammlung schloß mit einem Gebet und dem Choral: Ein' feste Burg ist unser Gott!“ Der Dichter Ludwig Uhland starb am 14. Nov. v. J. in seiner Geburtsstadt Tübingen im 77. Jahre seines Alters. Auch Crome, Pastor zu Rade vorm Wald, ist mit einem Theil seiner Gemeinde aus dem Verband der preußisch-luth. Kirche unter dem Oberkirchencollegium in Breslau ausgetreten. Er schreibt unter dem 6. Oct. v. J. in dem Kirchlichen Zeitblatt von Ehlers u. A. Folgendes: „Am Freitag den 26. September Abends hat Pastor Feldner, nachdem er am Nachmittag mit Gliedern meiner Gemeinde und zweien meiner Vorsteher, welche der Tags zuvor an die Vorsteher ergangenen Aufforderung, sich bei ihm einzufinden, gefolgt waren, verhandelt hatte, mit der Anzeige der gegen mich weiter zu führenden Disciplinar-Untersuchung zugleich die Suspension vom Amt gegen mich verfügt und sich als Amtsvertreter an meiner Stelle dargestellt. Als Grund dieser Amtsenthebung vor Beendigung des Verfahrens gegen mich ist von ihm grundsätzlicher Ungehorsam gegen die bestehende