# Der Lutheraner_St. Louis Missouri_1848 04 18_S130 # Machine transcription, uncorrected — CHI Digital Archive (demonstration) welchen zu erhalten, der Heilige Geiſt durch den Mund des heiligen Apoſtels, ſeiner Kirche ſo ernſt— lich befohlen hat. Denn ſobald derſelbe ge— ſchwächt und Menſchengebot mit Zwang der Kirchen als nöthig aufgedrungen werden, als wäre Unterlaſſung derſelben Unrecht und Sünde, iſt der Abgötterei der Weg ſchon bereitet.“ 3. Luther ſpricht in vielen Stellen ſeiner Schrif⸗ ten von der chriſtlichen Freiheit, und thut dies auch mit beſonderer Beziehung auf die Beichte, wie aus Folgendem erhellt. In einem Briefe an Joh. Agricola vom Jahre 1527 ſagt er unter andern: „Die Freiheit iſt kein klein Ding, ob ſie gleich eine kleine Sache anbetrifft, denn ſie koſtet das Blut des Sohnes Gottes, damit iſt ſie erworben. Es gilt demnach nicht viel Rühmens von der Liebe zu machen, ſo man doch die Freiheit verletzt; denn wenn das der Liebe frei ſteht wider die Freiheit, ſo wird ihr das auch wider das ganze Evangelium freiſtehen.“ Luthers große Lobſprüche der Beichte hatte ſich unter andern auch ein katholiſcher Pfarrer zu Eß⸗ lingen zu Nutze gemacht, und ſich auf ihn beru⸗ fen, um in ſeiner lutheriſch geſinnten Gemeine die Ohrenbeichte zu erhalten; „der Luther ſelbſt lobe und preiſe die Beichte“, hatte er geſagt. Die Ge⸗ meine in Eßlingen bat um Luthers Rath und in ſeiner Antwort auf ihr Schreiben ſtraft er zuvör⸗ derſt nicht, daß der katholiſche Pfarrherr dasjenige, was Luther von der gereinigten Beichte geſagt und gerühmt, auf die eigentliche papiſtiſche Ohren⸗ beichte bezogen habe, ſondern überſieht dies und will vielmehr das Nachfolgende von der Beichte im Allgemeinen verſtanden wiſſen. Er ſpricht alſo: „Auf's andere haben wir gelehrt das andere Hauptſtück, daß chriſtlich Leben ſei die Liebe zum Nächſten, daß wir hinfort kein Geſetze haben, noch jemand ſchuldig ſind, denn lieben. Röm. 13. Auf daß wir alſo unſerm Nächſten Gutes thun, wie uns Chriſtus durch ſein Blut gethan hat. Derhalben alle Geſetze, Werke und Geboie, die von uns gefordert werden, Gott damit zu dienen, die Sünde zu büßen, ſind nicht aus Gott, und wer ſie hält,) der verleugnet Chriſtum; als da ſind Faſten, Feiern, Beichten u. ſ. w. Aber welche Geſetz, Werk und Gebot von uns gefordert wer⸗ den, dem Nächſten zu Dienſte, die ſind gut, die ſollen wir thun, als der weltlichen Gewalt in ihrem Regiment gehorchen, folgen und dienen, die Hungrigen ſpeiſen, den Dürftigen helfen. Daraus folget: Weil beichten ein Werk iſt, das nicht auf den Nächſten gerichtet iſt, und ihm damit nicht gedient wird, iſts in keinem Weg geboten, noch noth zu halten. Und wer es thut, als ſei es noth und müſſe es thun für Gott, der verleugnet aber Chriſtum; denn es muß kein Werk aller Ding noth bleiben wider die Sünde; weil allein Chriſtus Blut die Sünde vertilgt. Wahr iſts, daß ich geſagt habe, es ſei gut Ding um Beichten. Item, ich wehre und verbiete nicht faſten, wallen, Fiſcheſſen, feiern. Aber doch alſo, daß ſolches frei geſchehe, und niemand der teines thue, als müſſe ers thun, bei ſeinem Gewiſſen, bei einer Todſünde, wie der Pabſt *) Nämlich in der angegebenen Meinung. 130 mit ſeinen Blindenleitern tobt. Das Gewiſſen wollen und ſollen wir frei haben in allen Werken, die nicht zum Glauben oder der Liebe des Nächſten dienen. Beichte nur getroſt, faſte nur getroſt, ſo du willt; aber gedenke nicht, daß es ſein müſſe, und thuſt Sünde, ſo du es läßt, oder wolleſt für Gott damit verſühnen deine Sünde; denn mit der Meinung fälleſt du vom Glauben und biſt nimmer ein Chriſt.“ In der Auslegung der Epiſtel am vier⸗ ten Sonntage des Advents ſagt Luther bei Er⸗ klärung des Spruches 1 Cor. 9, 19—-22.: „Ich bin mit den Juden ein Jude u. ſ. w. Ich bin jedermann allerlei worden, auf daß ich ſie alle ge⸗ winne“, folgendes: „Das iſt ſo viel, er aß und trank und geberdete mit den Juden nach dem Ge⸗ ſetz, wiewohl es ihm nicht noth war, und mit den Heiden aß, trank und geberdete er ohne Geſetz, wie die Heiden, ſintemal allein der Glaube und die Liebe nöthig ſind. Das andere alles frei iſt zu laſſen und zu halten. Darum kann man das alles einem zu Willen halten, dem andern zu Willen laſſen, und alſo ſich einem jeglichen eben machen. Wo nun hier ein Blinder und Eigen⸗ ſinniger aufträte, wollte der eines gelaſſen oder gehalten haben, wie etliche Jüden thaten, alſo müßte es ſo ſein, und jedermann ſollte ſich nach ihme lenken, und er nach niemand, da wäre aus die Gleichheit, ja auch die chriſtliche Freiheit und der Glaube verſtört. Demſelben ſoll man nicht weichen; wie St. Paulus that, auf daß die Freiheit und Wahrheit bleibe. Item Chriſtus Matth. 12, 1. und Marc. 2. ließ ſeine Jünger den Sabbath brechen, und brach ihn ſelbſt oft, wo es noth war; wo es ihm nicht noth war, hielt er ihn, und gab des Urſache, und ſprach: des Menſchen Sohn iſt ein Herr auch des Sabbaths, das iſt, der Sabbath iſt frei, man mag ihn zu Liebe und Dienſt eines andern brechen, wiederum den andern zu Liebe halten. Alſo beſchneidet St. Paulus Timotheum um der Jüden willen, ſpricht Lucas; aber Titum wollte er nicht be— ſchneiden laſſen, darum, daß ſie darauf drungen, und wollten die Beſchneidung nicht frei laſſen. Er wollte es beiderlei Macht haben zu thun zu Dienſt den andern; aber keines nicht genöthiget haben um Werks willen an ihm ſelbſt, als müſſe es ſein. Alſo, daß wir auf unſeres kommen. Wenn der Pabſt gebeut zu beichten, Sacra⸗ ment zu empfahen, faſten, Fiſch eſſen, und alle andere ſeine Gebote, und will darauf dringen, man müſſe es thun, aus Gehorſam der Kirchen, ſo ſoll man nur friſch mit Füßen drein treten, und eben darum das Widerſpiel thun, daß ers geboten hat, auf daß die Freiheit bleibe. Wenn ers aber nicht geböte, ſo ſollte man ihm zu Willen das halten, mit denen, die es hielten, und wiederum laſſen, mit denen, die es ließen, und ſagen, wie Chriſtus ſagt: Des Menſchen Sohn iſt ein Herr auch des Sabbathes, geſchweige denn ſolcher Menſchen-Geſetze. Denn aus ſolcher gen, denn es nimmts ein jeder auf ſein Gewiſſen, Freiheit halten, ſchadet nichts, weder am Glau— ben noch am Evangelio. lium.“ — Tom. I. Altb. E. ſol. 795. will er Aber aus Noth und Gehorſam halten, vertilgt Glauben und Evange⸗ auch „die Beicht nicht zu einem Nothſtall gemacht und mit Geboten verfaſſet haben, ſondern daß ſie als die Jungfrauſchaft frei bleibe“. — Ferner ſpricht er: „Wenn der Pabſt ſeine Gebote alſo gäbe, daß er die Gewiſſen frei ließe, und zugäbe, daß ſie hielte frei, wer da wollte, ſo hätte die Sache keine Gefahr.“ Ferner: „Wenn du nicht aus freiem Herzen die heimliche Sünde beichten willt, ſo laß nur anſtehen; du biſt un⸗ verbunden dazu von des Pabſt's Geſetzen, bis dich die Andacht ankömmt, du läufeſt ſonſt zu gräu⸗ licher Verſehrung deiner Seelen an das Sacre⸗ ment, des du durch ſolchen Unwillen nicht fähig biſt. Beichte aber deinem Gott mit David Pſalm 32.: „„Ich habe geſagt, ich will dem HErrn meint Uebertretung bekennen.““ Auf dieſe Weiſe haben alle Heiligen müſſen beichten im Alten Teſtamen, und hernach bis auf des Pabſts Geſetze. — Frei,! frei, willig und gern ſoll man beichten, lehren, und machen, kann man das nicht thun, ſo laſſe man Gebot und Treiben auch anſtehen.“ — Es ließen ſich noch mehr Stellen aus Luther citiren, die angeführten aber werden vollkommen hinreichen, um zu zeigen, wie man ihn in den Stellen, in welchen er die Privatbeichte ſo unge⸗ mein erhebt, dennoch zu verſtehen habe, um ihn nicht einſeitig aufzufaſſen und ſein eignes und vielleicht auch anderer Gewiſſen zu verwirren und namentlich auch in unſerer Zeit die chriſtlicht Freiheit derer zu ſchmälern, die aus Gründen ihres Gewiſſens für ſich die Allgemeine Beichte und Abſolution der Privatbeichte vorziehen. Es bleibt nun noch übrig alles Geſagte 4. aus der Praxis der lutheriſchen Kirche kürz⸗ lich zu beſtätigen. In der erſten Sächſiſchen Kir⸗ chen⸗Ordnung, den ſogenannten Viſitations⸗ Artikeln vom Jahre 1538, alſo acht Jahre nach Uebergabe der Augsb. Confeſſion, heißt es unter andern: „Die Beichte ſolle und müſſe frei blei⸗ ben, damit nicht wieder ein neuer Pabſtzwang und nöthige Gewohnheit daraus werde.“ Von ſich ſelbſt ſpricht Dr. Luther: „Und ich Dr. Mar⸗ tin ſelbſt etliche Mal ungebeichtet hinzu gehe, daß ich mir nicht ſelbſt eine nöthige Gewohnheit macht im Gewiſſen; doch wiederum der Beicht braucht allermeiſt um der Abſolution, das iſt, Gottes Worts willen.“ Ferner heißt es, nachdem mit Recht erwähnt worden iſt: „daß man das junge und grobe (nicht wohl unterrichtete) Volk muß anders ziehen und weiſen, weder die Verſtändigen und geübte Leute“, dennoch bald darauf: „doch ſofern, daß es alles frei bleibe, denjenigen unver⸗ boten, die derſelben Abſolution brauchen wollen, und von ihrem Pfarrherrn vielleicht lieber haben, als von einer (als welcher eine) öffentliche Kir— chenperſon (iſt,) denn von einem andern, auch vielleicht nicht entbehren können. Wiederum die⸗ jenigen ungezwungen zuvor, ſo ſie wohl berichtet im Glauben und in der Lehre Chriſti ſind, ſo allein Gott beichten wollen, und das Sacrament darauf nehmen, die ſoll man nichts weiter zwin⸗ 1 Cor. 11, 28.“ Daß der ſelige Luther ſich der hier geſtatteten Freiheit ſelbſt einige Mal bedient habe, ſehen wir aus ſeinen eignen Worten; wit