# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1863_S23 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 23 Correspondenz aus Böhmen. (Aus dem Freimund vom 25. Sept. u. 2. Oct.) Wie Ihnen bekannt ist, hat mit dem 8. April 1861, nämlich seit der Erscheinung des allerhöchsten sogenannten Protestantenpatents die „evangelische" Kirche beider Bekenntnisse in Oesterreich einen Rechteboden erlangt, dessen wir während der Toleranzzeit (1781—1861) entbehren mußten. Die evangelische Kirche ist durch dieses Patent in Oesterreich gesetzlich anerkannt, und die früheren beschränkenden Toleranzvorschriften haben theilweise aufgehört. Ich sage theilweise, und das nicht mit Unrecht. Das Protestantenpatent bezieht sich nur auf die innere Verfassung der evangelischen Kirche. In Bezug auf das Verhältniß unserer Kirche zu der römisch-katholischen Kirche steht die Sache bis zur Stunde wie zuvor. Von einer Gleichberechtigung der evangelischen Kirche gegenüber dem Katholicismus kann durchaus keine Rede sein; denn bis jetzt werden von den evangelischen Bräutigamen vor ihrer Trauung mit Katholikinnen bezüglich der katholischen Kindererziehung Reverse ausgepreßt; die zur evangelischen Kirche übergetretenen Eltern müssen ihre Kinder in der katholischen Religion erziehen; den katholischen Geistlichen ist es gestattet, evangelische Kranke sofort in den Schooß der katholischen Kirche aufzunehmen. Ueberhaupt ist der Druck, den die katholische Kirche auf uns übt, noch immer sehr groß und empfindlich. Zudem kommt noch die dürftige Lage der Pastoren und der Schullehrer, die dieselbe geblieben ist wie zuvor; sie seufzen unter derselben leiblichen Noth wie früher. Und was ist die Folge davon? die, daß sich Niemand mehr dem geistlichen Stande und dem Schulfache widmen will, wobei er am Hungertuche nagen müßte. Wir haben keinen Nachwuchs an Geistlichen und Schullehrern, und nachdem die meisten lutherischen Prediger bereits bejahrt sind und dem Grabe nahe stehen, so dürfte bald der Fall eintreten, daß ein Pfarrer wird zwei Gemeinden administriren müssen. Nachdem unsere lutherischen Gemeinden in Böhmen viele Meilen weit von einander entfernt sind, und obendrein eine jede Gemeinde noch für sich weit und breit zerstreut ist, so ist die Schwierigkeit einer solchen Administration einleuchtend. Auch an lutherischen Schullehrern ist in Böhmen großer Mangel; in Ermangelung solcher Individuen befinden sich die lutherischen Gemeinden in der traurigen Lage, reformirte Schullehrer berufen zu müssen. Daß dies für die lutherischen Gemeinden mit großem Nachtheile verbunden ist, wird Niemand bezweifeln; denn es ist einleuchtend, daß dadurch so manche Lehre des Calvinismus in die lutherischen Gemeinden eingeschleppt wird. In Böhmen giebt es 17 lutherische Gemeinden, 7 deutscher und 10 böhmischer Zunge. Reformirte Gemeinden giebt es 38, die größtentheils im gesegneten flachen Lande gelegen sind, während die lutherischen Gemeinden größtentheils in Gebirgsgegenden situirt sind. Die reformirten Gemeinden stellten sich an die Spitze der böhmischen Nationalbewegung und wetteifern darin mit der niederen römischen Geistlichkeit, welche letztere durch Unterstützung der böhmi⸗