# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1863_S14 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 14 Ueber das evangelische Verhalten eines christlich gesinnten Gemeindeschullehrers ꝛc. wird denn auch von Seiten des Pastors keine herrische Anmaßung, und von Seiten des Schullehrers keine knechtische Furcht, bei innerem Zorn und Haß, stattfinden. Da wird dann auch keiner gegen den andern gesetzliche Schranken zu errichten und zu erweitern trachten, und Mißtrauen und Eifersucht gegen einander wird ferne von Beiden sein. Aber nicht blos in herzlicher Ehrerbietung, sondern auch in brüderlicher Liebe wird sich ein christlich gesinnter Schullehrer gegen seinen Pastor verhalten, und durch diese geschieht es, daß seine Ehrerbietung nicht in eine scheue Zurückhaltung umschlägt. Sind sie doch als Christen Beide Kinder desselben himmlischen Vaters in Christo, also deßhalb Brüder in dem HErrn. Hat ja doch Keiner mehr oder weniger an und in Christo als der Andere. Haben sie doch beide wesentlich denselben edlen und herrlichen Beruf, als letztes Ziel durch Gottes Wort Groß und Klein in Christo selig zu machen. Wie sollte sie also schon in der Anstrebung dieses Zieles nicht schon die innigste brüderliche Liebe mit einander verbinden! Zu der Liebe nun, die der Schullehrer seinem Pastor als ein Bruder in Christo billig erzeigen soll, gehört vornehmlich zweierlei, das Strafen und Trösten. Was das Erste betrifft, so soll hierin die Ehrerbietung der Liebe durchaus nicht den Weg vertreten. Es ist ja ganz naturgemäß, daß z. B. in einer noch jüngeren und überdies entferntern vereinzelten Gemeinde Niemand dem Prediger so nahe steht, als sein Schullehrer; und diesem wird es häufig zuerst offenbar, wo und wie der Pastor, wenn auch nicht öffentlich in der Lehre irrt, so doch sonst in seinem Verhalten z. B. in Gemeindeversammlungen strauchelt, daß er etwa sich hin und her von Ungeduld und Zornmüthigkeit übereilen und zu unweislichen Worten fortreißen läßt. Und leider kann es da auch nöthig werden, daß er der brüderlichen Bestrafung bedarf, dazu denn der Schullehrer auch den Beruf der Liebe hat. Auch könnte es sein, daß der Pfarrer selbst in Schulsachen, bei allerlei Uebelständen zu geschwinde und unbillige Urtheile fällt. Da bedarf er wiederum, und zwar hier recht eigentlich, der strafenden Liebe des Schullehrers. Für die tröstende Liebe aber wird der Lehrer in der Gemeinde eines zumal einsam stehenden Pastors Gelegenheit genug finden; denn des lieben Kreuzes und der Trübsale in Christo ist gewöhnlich im Herzen, Hause und in der Gemeinde eines treuen Knechts des HErrn kein Mangel. Da ist es nun gar lieblich, wenn er an seinem Bruder und Freunde und seinem Mitarbeiter am Werke des HErrn einen liebreichen Tröster hat, der ihm seine Last mit tragen hilft, wie dieser wiederum auch sein Schulkreuz mit trägt, und hilft und bessert nach Vermögen. Dies wäre nun, so weit ich es dermalen erkenne, das Wichtigste in dem evangelischen Verhalten eines christlich gesinnten Schullehrers sowohl gegen seine Schulkinder, als gegen die Gemeinde und ihren Pastor.