# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1863_S13 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ueber das evangelische Verhalten eines christlich gesinnten Gemeindeschullehrers ꝛc. 13 trägt, überlegen ist. Er wird ihm gleichwohl, als dem Hirten der ganzen Heerde, also auch als seinem Lehrer, Seelsorger und Spender der Gnadenmittel auch gegen ihn, und als seinem nächsten Ueberwacher und Aufseher mit schuldiger Ehrerbietung zuvorkommen und schon innerlich die aufsteigende Selbstüberhebung, eben weil er ihn vielleicht in diesem und jenem formellen Wissen und Können übertrifft, von Herzen hassen und unterdrücken. Vielmehr wird er von seinem Pastor, wenn dieser seinem Unterricht beiwohnt, diese und jene angemessene Bemerkung und helfende Zurechtweisung, vornehmlich im Handeln des göttlichen Wortes, willig und gern annehmen, zumal wenn der Pastor älter, und im Lehren erfahrener ist, als er selber. Denn jüngeren Lehrern, die durchschnittlich auch eine geringere Selbsterkenntniß und Erfahrung von Sünde und Gnade im Herzen haben und in der Selbstapplikation des göttlichen Wortes auf ihr eigenes Herz und Gewissen häufig selber noch Anfänger sind — jüngeren Lehrern wird es vielfach bei ihrem Unterrichten begegnen, daß sie im Handeln des Wortes Gottes gegen ihre Schulkinder dieses dem Herzen und Gewissen derselben entweder zu wenig, oder zu viel appliciren. Jenes nämlich geschieht, wenn die Lehrer nur im Aeußerlichen und Formellen der Geschichte oder Lehre, selbst bei rechtgläubiger Fassung und Behandlung derselben, hangen bleiben, und sich damit begnügen, daß die Kinder das äußerliche Wissen haben. Es soll aber billig z. B. in jedem einzelnen Gebot durch die Auslegung des Lehrers die erste und unverbrüchliche Forderung des heiligen Gottes zu heiligem Wesen und Leben mächtig an die Seele treten, und durch die Gnade des h. Geistes eine reumüthige Erkenntniß der Sünde und ein heilsames Erschrecken vor Gottes Zorn und Gericht im Herzen wirken. Und wiederum soll jede Vormalung Christi in der evangelischen Geschichte, oder nach dem zweiten Artikel also geschehen, daß durch dieselbe der wahre Glaube an Christum in den Kindern gestärkt werde. Dagegen wird ihnen zu viel applicirt, wenn die Lehrer, etwa aus pietistisch gehaltenen Handbüchern, unabhängig von dem Hauptpunkt, um den es sich in der betreffenden Lehre oder Geschichte handelt, zu viel auf Nebenpunkte gerathen und zugleich damit auf gesetzliche und treiberische Weise die Kinder bearbeiten, um allerlei Erschütterungen oder Rührungen in ihnen hervor zu bringen. Unter solchen Umständen nun wird sicherlich ein zudem jüngerer, demüthiger Schullehrer von seinem Pastor gern die nöthige Zurechtweisung und Hülfe annehmen und den guten Rath auch befolgen. Und nicht minder wird er auch seine Schulzucht der Aufsicht seines Pastors willig unterwerfen, da es sich leicht zutragen kann, daß er sie zu viel oder zu wenig, oder zuweilen mit Anwendung ungeeigneter Mittel übt, und der gesetzliche Geist noch nicht gründlich ausgefegt ist. Wenn nun von Seiten des Schullehrers gegen seinen Pastor, als seinen nächsten Vorgesetzten, die eben dargestellte herzliche Ehrerbietung stattfindet, und wiederum dieser ihm auch mit Ehrerbietung zuvorkommt, so ist in dieser Beziehung das gegenseitige Verhältniß christlich richtig und gesund. Da