# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1863_S12 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 12 Ueber das evangelische Verhalten eines christlich gesinnten Gemeindeschullehrers ꝛc. und so ihr Sinn nicht durchgeht, gereizt und beleidigt erscheinen. Widersteht ihnen aber auch der Pastor, hat sie auch vielleicht schon unter vier Augen, wiewohl leider ohne heilsame Frucht, seelsorgerlich ermahnt und gestraft, so haben sie gelegentlich nicht übel Lust, zunächst heimlicher Weise unter obigen Mißvergnügten und Unzufriedenen eine Art Parthei wider den Pastor zu erregen, und wo möglich auch den Schullehrer, nachdem sie ihn sondirt, und verführbar gefunden haben, mit hinein zu ziehen. Da gilt es nun für den Lehrer überall, sonderlich aber im letzten Falle, daß er klug sei wie eine Schlange, aber ohne Falsch, wie eine Taube, und die erste und dritte Klasse mit männlichem Ernste und heilsamer Schärfe nach Gottes Wort strafe, der zweiten aber, so er anders selber christlich und kirchlich gesund ist, in aller Geduld und Lehre aus ihrem krankhaften Pietismus herauszuhelfen, und ihr irriges Urtheil zu berichtigen suche. Es bliebe nun noch das dritte Stück unserer Betrachtung übrig, wie sich nämlich ein christlich gesinnter Schullehrer gegen seinen Pastor zu verhalten habe. Darauf lautet wiederum die summarische Antwort: in herzlicher Ehrerbietung und brüderliche Liebe, und diese beiden Stücke sollen sich billig unter allen Umständen gegenseitig durchdringen. Was nämlich das Erste betrifft, das ja freilich der evangelisch⸗gesinnte Pastor nicht auf gesetzliche Weise beanspruchen wird, so liegt das in der Natur der Sache, da zum Ersten der Gemeindeschullehrer auch ein Gehülfe des Pastors im Handeln des göttlichen Worts gegen die Kinder zur Lehre und Zucht ist, und zum Andern deshalb dieser demgemäß selbstverständlich die Aufsicht darüber zu führen hat, wie dieser sein Gehülfe nach Inhalt und Form der Lehre wartet, und die Zucht gegen die Kinder übt. Zum Dritten ist auch gegen ihn, wie gegen alle Gemeindeglieder, der Pastor, als Diener Christi und Haushalter über Gottes Geheimnisse, der Mund und die Hand Christi gegen seinen Schullehrer, so daß also in diesem Leben, und nach der äußern Gestalt des Gnadenreichs oder der Kirche Christi in diesem Stücke keine Gleichstellung Beider, sondern eine Unterordnung des Schullehres gegen seinen Pastor stattfindet, welches für Beide zu einer Schule in der Demuth dienen soll; denn billig soll auch der Hirte der Gemeinde seinem Gehülfen im Weiden der Lämmer Christi, nach der allgemeinen Weisung des h. Geistes durch St. Paulum, mit Ehrerbietung zuvor kommen; billig soll er auch in ihm die Gaben des Geistes erkennen und ehren; billig soll er auch in ihm der Treue und Tüchtigkeit in der Anwendung dieser Gaben die gebührende Anerkennung nicht versagen, in seinen mancherlei Anfechtungen ihm beistehen, und durch den tröstlichen Zuspruch mit Gottes Wort ihm sein mehrfaches Schulkreuz erleichtern helfen. Wiederum soll der Schullehrer, der Demuth gemäß, aus oben angezeigten Gründen, seinen Pastor als seinen Vorgesetzten anerkennen und sich dadurch nicht beirren lassen, daß er ihm in diesen und jenen formellen Kenntnissen und Fertigkeiten, wie es sich sonderlich unter uns hier zu Lande zuweilen zu