# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1863_S9 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ueber das evangelische Verhalten eines christlich gesinnten Gemeindeschullehrers ꝛc. 9 es vor, daß die Eltern den Schullehrer auch um der Kinder willen in ihre geselligen Kreise ziehen. Die große Masse der Eltern ist zufrieden, daß Schule da ist, bezahlt regelmäßig oder unregelmäßig ihren Beitrag zur Erhaltung derselben, besucht aber wenig oder gar nicht die jährlichen Schulprüfungen, hält ihre Kinder, um leichter Ursache willen, vom Besuch der Schule zurück und nimmt von den hier und da ertheilten schriftlichen, halbjährlichen Censuren wenig Notiz. Unter solchen meist sehr betrübten Umständen ist es zwiefach der dienenden Liebe des christlich gesinnten Schullehrers gemäß, so viel, als möglich und thunlich ist, sich in Gemeinschaft mit den Eltern seiner Schulkinder zu setzen, und zwar theils mit solchen, denen es durchschnittlich ein Ernst ist mit ihrer häuslichen Kinderzucht, theils aber vornehmlich mit solchen, denen es bis dahin noch kein Ernst damit ist, und die auch hierin sicher und gleichgültig dahinleben. Denn gerade bei den Kindern dieser Letzteren trägt es sich öfter zu, daß sie auch in der Schule bisweilen gröblich sich wider Gottes Gebote versündigen und deßhalb sich auch eine schärfere Züchtigung zuziehen; und da entsteht denn auch häufig die Nothwendigkeit, daß der Lehrer den betreffenden Eltern davon Mittheilung macht, was diesen selber durch Gottes Gnade sehr heilsam zu tieferer Sünden⸗ und Selbsterkenntniß ausschlagen kann. Wiewohl nun die Kinder ernsterer Christen in der Schule meist eine andere und bessere Art und Weise haben, als die der trägeren Gemeindeglieder, so kann es sich doch auch hier zuweilen zutragen, daß selbst solche Kinder einen schwereren Sündenfall thun, oder in diesem und jenem Kinde offenbart sich, zumal bei ausgezeichneter Begabung, ein ziemlicher Dünkel und Hochmuth. Wie wichtig ist es da für die Eltern, und wie ist es der dienenden Liebe des Lehrers gemäß, wenn dieser sie davon in Kenntniß setzt, vielleicht auch, wenn es heilsam erscheint, beide Theile, Eltern und Lehrer, das Kind vereinigt ermahnen. Nicht minder ist es dieser Liebe gemäß, daß der Schullehrer solche Eltern, die ihre Kinder gewohnheitsmäßig schlecht zur Schule schicken, straft und in zweifelhaften Fällen es sucht in Erfahrung zu bringen, ob das öftere Fehlen Schuld der Eltern, oder gar Betrug der Kinder sei. Zum Andern wird sich die dienende Liebe des Schullehrers gegen die Gemeinde darin erzeigen, daß er in den Gemeinde⸗Versammlungen, zumal wenn er ein älterer Christ ist, mit seiner reiferen Erkenntniß und Erfahrung in Sachen der Lehre oder Zucht, oder in äußerlichen Angelegenheiten gern und willig dem gemeinen Nutz dient; denn so übel es einem jüngeren Schullehrer von noch geringerer Erkenntniß und Erfahrung ansteht, in der Verhandlung kirchlicher Angelegenheiten unreif und vorlaut darein zu zu reden, so wenig will es einem herangereiften Lehrer geziemen, aus falscher Rücksicht und Bescheidenheit den guten Schatz seiner reiferen Erkenntniß dem gemeinen Nutz zu verschließen. Auch in der Führung des Protokolls wird, wo nöthig, der Schullehrer der Gemeinde sich auf deren Ersuchen gern willfährig und dienstlich erzeigen.