# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1862_S373 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 373 werden müsse in der Ordnung, die von den Gründern der Kirche vorgeschrieben sei. Dies schließt natürlich das Gebet für den Präsidenten der Vereinigten Staaten mit ein. Letzten Sonntag Morgen beschloß Major Strong, das Haupt von General Butler's Stab, fühlend, daß ihn der Geist treibe, dem Gottesdienst in der zweiten Episkopal⸗Kirche beizuwohnen, welche dem Hauptquartier gerade gegenüber liegt. Sein einziger Beweggrund, die Kirche zu besuchen, war, dem Gottesdienst beizuwohnen, und er wurde nicht im Geringsten von dem Wunsche oder Vorhaben bewegt, sich in die Vorgänge daselbst zu mischen. Aber als der Rector das Gebet für den Präsidenten ausließ und mit besonderer Salbung und Nachdruck betete, daß sein Volk von seinen Feinden verschont bleiben möchte, da entbrannte mit vollem Recht der Zorn des Majors. Entschlossen, dem Pastor volle Gelegenheit zu geben, daß er, wenn er wolle, das Gebet lese, wartete er, bis die Litaney beendigt war und ein Lied angesagt wurde. Dann erhob er sich und indem er dem Pastor Schweigen gebot, wendete er sich zur Gemeinde und erklärte, daß er die Kirche allein zu dem Zweck besucht habe, um Gott zu dienen; aber da es dem Rector beliebt habe, das Gebet für den Präsidenten der Vereinigten Staaten auszulassen, so erkläre er im Namen und auf Autorität des Commandeurs des Golf⸗Departements den Gottesdienst für geschlossen. Natürlich gerieth der weibliche Theil der Versammlung sogleich in eine ungeheure Bewegung, und manche begannen zu schluchzen und zu schreien, während andere mit den Zähnen knirschten und sich sonst durch ihr Benehmen auffällig machten. Als der Major (und die ihn kennen, werden leicht merken, wie unangenehm ihm die Pflicht war, die er erfüllen mußte) aus der Kirche ging, beehrten ihn die Damen (?), die sich in einem ganzen Schwarm an der Thüre gesammelt hatten, mit einem Zischen, welches die ehrgeizigen Träume manches jungen und bescheidenen Adspiranten schauspielerischer Ehrenbezeugungen verscheucht haben würde. Aber er ging ruhig durch sie hin, mit der Miene eines, der da weiß, daß er im Rechte ist. Nachdem die Kirche geschlossen war, ließ der General den Rector, den ehrw. Herrn Goodrich, holen und hatte eine lange Unterredung mit ihm. Herr Goodrich erklärte, daß er ein unnachgiebiger Secessionist sei, sagte, daß er bis zum letzten Sonntag für Jefferson Davis gebetet habe, und weigerte sich entschieden, der Order, für den Präsidenten der Vereinigten Staaten zu beten, Folge zu leisten. Der General entließ ihn auf sein Ehrenwort, daß er sich heute auf dem Hauptquartier melden wolle und er wird wahrscheinlich als Gefangener in den Norden gesendet werden auf dem McClellan, der heute Abend nach New-York abgeht. Einer der Capläne unserer Armee (wahrscheinlich der ehrw. Herr Barr vom 2. Louisiana Regiment) wird für jetzt in der Kirche amtiren und wahrscheinlich wird der Gottesdienst in diesem Heiligthum nicht wieder verstümmelt werden.“ — Die Lehre von der Kindertaufe. Offenbar steht auch diese Lehre innerhalb der Generalsynode auf einem sehr sandigen Grunde. Im Lutheran Observer wenigstens, in der Nummer vom 7. Nov., wird behauptet, die Kinder würden nicht auf ihren eigenen, sondern ihrer Eltern oder Pathen Glauben getauft. Nachdem der Schreiber sich auf den 13. Artikel der Augsb. Confession berufen hat, nach welchem die Sacramente Glauben fordern, fährt er fort: „Aber wer übt Glauben bei der Kindertaufe? Nicht das Kind, sondern der Vater oder Pathe. — Kann aber ein gottloser Vater Glauben üben für das Kind, welches denselben nicht für sich selbst übt? Und doch werden Hunderte von Kindern in unserer Kirche auf den Glauben solcher Väter getauft. Können wir uns wundern, daß die Kindertaufe unter uns in eine bloße Form ausgeartet ist, in eine anständige Methode, dem Kinde einen Namen zu geben und nichts weiter?.. Aus dieser Stelle (1 Cor. 7, 14.) lernen wir, daß die Segnungen des Bundes entweder vermittelst des Vaters oder der Mutter durch den Glauben auf das Kind herabkommen, welches kraft seiner Geburt in einer christlichen Familie von Gott wohlgefällig angesehen wird. Darum wenn ein Theil der Eltern ein würdiger Communicant einer christlichen Kirche ist, so ist das Kind ein taugliches Subject für die Kindertaufe. Wo beide Eltern irreligiös sind, da ist das Kind außerhalb der Kirche geboren und kann darein nur gebracht werden durch seinen eigenen Glaubensact in reifen Jahren, oder durch einen frommen Verwandten oder Freund, der es geistlich adoptirt, indem er für dasselbe Pathe oder Bürge am Taufstein wird.“ — Das ist offenbar calvinische Lehre