# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1862_S355 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Ueber das evangelische Verhalten eines christlich gesinnten Gemeindeschullehrers ꝛc. 355 nehmlich die Klöster, darin die Missionare unserer Väter und deren Gehülfen auch heranwachsende junge Leute zum Dienst der Kirche lehrten und aufzo⸗ gen. Später, nachdem hin und her immer mehr Städte entstanden, wurden auch hier, durch den Dienst der Kirche, Schulen in's Leben gerufen, zumal da gerade hier durch den Unfleiß, das Ungeschick und mancherlei Abhaltung der Väter der häusliche Unterricht mehr in Verfall gerieth, als auf dem Lande. Unter dem Papstthum war es jedoch mit diesen Schulen meist sehr kläglich bestellt, da die Lehre und Zucht der Kinder größtentheils in den Händen unwissender, und zum Lehren und Erziehen gleich untüchtiger Mönche war. Erst nach dem Anbruch der gesegneten Reformation, und sonderlich auf Luthers auch hierin reformatorisches Andringen bekam das Schulwesen einen neuen Ausschwung, und eine andere und bessere Gestalt. Denn Luthers Schriften bewirkten es, daß die evangelischen Fürsten und die Obrigkeiten der freien Reichsstädte höhere und niedere Schulen aufrichteten, gottselige und geschickte Lehrer beriefen und sie von dem Ertrage der eingezogenen Kloster⸗ güter, in denen bisher ein Haufen fauler Mönche gemästet wurde, besoldeten, so daß auf diese Weise auch diese Schenkungen und Stiftungen frommer Christen der Vorzeit zur Pflege und Erhaltung von Kirchen und Schulen wieder, dem Sinne der Stifter gemäß, verwaltet und angewendet wurden. Waren nun gleich die Fürsten und Rathsherren die obersten Pfleger und Aufseher dieser Schulen, so waren sie es doch nicht als weltliche Obrigkeit, wie es bei den Heiden war, und später, zur Zeit des herrschenden Unglaubens, des Rationalismus, wurde, da der Staat diese Anstalten der mütterlichen Ueberwachung und Pflege der Kirche entriß und sie unter seine glaubens⸗ widrige, humanistische Botmäßigkeit stellte. Vielmehr übten die Landesher⸗ ren und städtischen Obrigkeiten diese Pflege der Schulen nur als evangelische Christen und Söhne der Kirche, unter der Oberherrschaft der heil. Schrift aus. Ja, im Lichte des Evangeliums betrachtet, handelten sie in der Auf⸗ richtung und Erhaltung niederer und höherer christlicher Schulen nur als Vertreter der christlichen Gemeinden ihres Bezirks, die damals theils zu sol⸗ chem Werke ungeschickt, theils ihrer evangelischen Gerechtsame unkundig waren, und von keiner förmlichen Uebertragung eines Theiles derselben an Fürsten und Rathsherren zu jener Zeit die Rede sein konnte. Ebensowenig aber rissen diese, als weltliche Machthaber, solche Gerechtsame der Gemein⸗ den, ihre Schulen selber zu bestellen, gewaltthätig an sich, sondern handelten auch darin zuerst aus dem Berufe der Liebe für den gemeinen Nutz und aus dem Drange der Noth. Wie christlich und kirchlich aber ihr Sinn in der Einrichtung und Be⸗ aufsichtigung höherer und niederer Schulen war, das geht auch daraus her⸗ vor, daß vorzugsweise den Dienern der Kirche eine Mitaufsicht eingeräumt wurde, und daß sie auch den Unterricht in Gottes Wort darin ertheilten. Auch die Gemeindeschulen auf dem Lande waren wesentlich aus dem Schooße der Kirche geboren und wurden demgemäß auch auf demselben ge⸗ pflegt, so daß die Ortspfarrer naturgemäß die Aufsicht darüber hatten, und